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Windpark-Eignungsflächen

Brandenburg leitet zweites Moratorium gegen Windparks ein

Tilman Weber

Der schon im November verabschiedete Teilplan „Freiraum und Windenergie“ der regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel erhält kein grünes Licht aus Potsdam. Aus sogenannten „artenschutzrechtlichen Bedenken“ verweigerte das zuständige Landesministerium der in der Regionalversammlung in Neuruppin mit großer Mehrheit beschlossenen Ausweisung von 34 Eignungsgebieten für Windkraftnutzung die Zustimmung. Dabei sollen vier dieser für weitere Turbineninstallationen vorgesehenen Gebiete gemäß der Ablehnungsbegründung aus Potsdam den Schutz von Seeadlern und Schwarzstörchen nicht ausreichend gewährleisten.

Der Chef der Regionalen Planungsstelle, Ansgar Kuschel, zeigte sich gemäß Berichten lokaler Medien überrascht. Dass „problematische Punkte“ auszumachen seien, sei den regionalen Planern zwar klar gewesen. Doch habe die Planungsstelle zu diesen Punkten bereits „umfänglich“ Stellung bezogen und „einen guten Lösungsweg“ aufgezeigt, sagte Kuschel der Märkischen Oderzeitung. Tatsächlich bedeuten Ausweisungen von Regionalplan-Eignungsgebieten nicht automatisch, dass in diesen Eignungsgebieten auch überall und immer Windturbinen eine unbegrenzte Baugenehmigung erhalten müssen. Denn abhängig von sich verändernden Brut- und Insekten- oder Kleintierjagdgebieten der Vögel sind Ablehnungen gegen einzelne Turbinen weiterhin möglich – oder Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheiden, die einen reduzierten Betrieb mit teilweisen Abschaltungen der Windturbinen während besonders intensiver Flugzeiten verlangen.

Windkraftmoratorium droht

Die Ablehnung von Seiten der Landesregierung erfolgte rund drei Monate nach der Verabschiedung eines von der Windbranche heftig kritisierten Windkraftmoratoriums durch den Landtag, das in Regionen mit ungültigen Regionalplänen für eine Dauer von zwei Jahren jede weitere Anlagenerrichtung grundsätzlich verbietet (siehe im Gesetz § 2c "Planungssicherung"). Das Moratorium tritt dann in Kraft, wenn eine regionale Planungsregion mit einem ungültig gewordenen Windkraft-Eignungsflächenkonzept die Gültigkeit des Moratoriums für ihre Region beschließt. Die Planungsversammlung Prignitz-Oberhavel hatte im April bereits beschlossen, dass sie sich die Nutzung des Moratoriums offen halten will. Sobald die Planungsstelle diesen Beschluss im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlichen würde, würde damit mit Prignitz Oberhavel bereits die zweite von fünf Planungsregionen ein Windkraftmoratorium erhalten. Nun will die Planungsgemeinschaft schnell entscheiden, ob sie das Moratorium mit der Veröffentlichung der entsprechenden Regelung in Kraft setzen möchte. Außerdem muss sie entscheiden, ob sie den Teilplan „Freiraum und Windenergie“ nach bis zu sechs Jahren Planungszeit erneut überarbeiten möchte oder lieber eine neue Planung ausarbeiten und vorlegen will.

Bisher ist das Moratorium schon in der Region Havelland-Fläming in Kraft getreten. In beiden nun betroffenen Regionen hatten Gerichte die früheren Regionalplanungen aufgrund ihrer Windparkeignungsflächen gekippt – indem sie deren Windparkeignungsgebiete für ungültig erklärt hatten. Für die Ausdehnung und Auswahl dieser Gebiete lasse der Teilplan die notwendigen einheitlichen nachvollziehbare Kriterien vermissen, hieß es in den Begründungen.

Ministerium zögerte Entscheidung lange hinaus

Die vier wegen nahe gelegener Seeadler- und Schwarzstorchbestände durch das Ministerium abgelehnten Gebiete sind geplante Eignungsflächen bei Perleberg, Wittstock, Gransee und zwischen Kremmen und Löwenberg. Schon für März hatte Chefplaner Kuschel in Neuruppin ursprünglich die Entscheidung aus Potsdam erwartet. Über die Gründe für die langwierige Entscheidungsfindung konnten die Regionalplaner nur rätseln. Die Region Prignitz-Oberhavel gehört zu den windreichsten Regionen im Bundesland. Möglicherweise könnte von Regierungsseite her moniert werden, dass der beschlossene Regionalplanentwurf nur eine Ausweisung von 1,5 Prozent der Fläche in dem Bezirk für die Windkraftnutzung ausweise, hatte eine Überlegung auf Seiten der Planer in Neuruppin gelautet. Denn das Land verlangt eigentlich in seinen langfristigen Zielsetzungen für die Energiewende eine Ausweisung von zwei Prozent der Fläche Brandenburgs.

Mehrere Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen hatten gut vernetzt und in Zusammenarbeit mit weiteren lokalen Akteuren massiv gegen die Windparkeignungsflächen Front gemacht oder Flächenreduzierungen verlangt. Die offiziellen Einwände gegen den Regionalplanentwurf stützten sich auf unterschiedlichste Begründungen, die von zu hohen Anlagenhöhen bis zur Gefährdung eines Behindertenwohnheim-Projekts in einem Dorf reichten: Die Anlagen müssten mindestens drei Kilometer Abstand von der Siedlungsgrenze halten, nicht aber wie vorgesehen nur 1.000 Meter, lautete die Forderung von Seiten der Wohnheim-Projektierer.

Indes bestätigte das Infrastrukturministerium ausdrücklich die Teilpläne für Freiraumgestaltung und kulturhistorisch bedeutsame Flächen. In diesen entdeckten die Experten in Potsdam offenbar keinen Konflikt mit der Ausweisung von Windkrafteignungsflächen.

Aktionismus vor der Landtagswahl

Kritiker der von einer sogenannten rot-roten Landtagskoalition gebildeten Regierung werfen dieser vor, sie wolle mit windkraftfeindlichen Entscheidungen zu erwartende Abwanderungen von Wählern der Regierungsparteien zur rechten Partei AFD verringern. Die AFD bestreitet ihren Wahlkampf mit Parolen insbesondere gegen Ausländer und gegen Windkraft. Schon die Verabschiedung der Moratoriumsregelung von Ende April reihte sich ein in eine Serie für die Windkraft nachteiliger Gesetzesinitiativen aus Brandenburg wie zum Beispiel auch die Beendigung einer grundsätzlichen Priviliegierung von Windparkbauvorhaben. Die Brandenburger stimmen wie die Bürger in Sachsen am 1. September über die neue Zusammensetzung des Landtags und damit über die Fortsetzung oder Beendigung der Potsdamer Regierung von SPD und Die Linke ab.

Lesen Sie hierzu auch in unserer aktuellen Juli-Ausgabe 5/2019 unseres Print-Magazins die Analyse zum Brandenburger Windmoratorium und zu den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Sie können bestimmte Hefte wie dieses nachbestellen, falls Sie kein Abonnement besitzen. Falls Sie sich generell ansonsten einen Eindruck von unserem Heft machen wollen, erhalten Sie hier ein kostenloses Probeheft unserer nächsten Ausgabe.