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Klagen durch Naturschützer

"2,1 Prozent der Landesfläche für Windkraft ist unser Ziel"

Tilman Weber

Vielerorts ist sie gescheitert, weil ihre Pläne oft rechtlicher Überprüfung nicht standhalten: Ist die Regionalplanung mit Vorrang- und Konzentrationsflächen für Windparks Ihrer Meinung nach überholt?

Holger Buschmann: Nein im Gegenteil, die ist gar nicht überholt, sondern sie bleibt ein ganz entscheidendes Instrument. Wenn wir die Regionalplanung nicht hinbekommen – mit Vorranggebieten für Windkraft –, dann funktioniert das ganze System nicht. Das sehen wir ja gerade dort, wo diese Regionalplanung weggefallen ist: Dann soll immer wieder in Gebieten gebaut werden, die die Belange des Naturschutzes stark betreffen können. Generell ist es schwierig, die Umweltauswirkungen von Windenergiebauvorhaben komplett zu überschauen. Das gilt umso mehr angesichts der kurzen Zeiträume, die den Projektierern bei Bauanträgen für ein Gutachten zu den Auswirkungen der geplanten Windparks auf die Natur bleiben. Eigentlich brauchen wir eine qualitativ bessere Regionalplanung: Sie muss auf guten Grundlagen zeigen, wo die naturverträglichsten Potenzialgebiete für die Windkraft liegen. Zum Erreichen unserer Energiewendeziele brauchen wir etwas mehr Vorrangebiete, als die Klimaschutzziele es rechnerisch verlangen. Denn einzelne Vorranggebiete fallen mit Sicherheit während der Plangenehmigung weg, ob nun aufgrund eines Konfliktes mit dem Artenschutz oder aufgrund anderer Aspekte. Ohne die Regionalplanung bekommen wir das nicht hin. Wir wissen aber, dass die Regionalplanung im Moment auf recht wackligen Füßen steht.

Eine ideale Regionalplanung wäre für Sie eine Planung von Konzentrationszonen für Windkraft und von Konzentrationszonen für Naturschutz oder Vögel?

Holger Buschmann: Ja. Wir brauchen die Vorranggebiete für Windkraft. Wir benötigen aber auch Vorranggebiete für die betroffenen Arten, nicht nur für Vögel, auch für die überwiegend betroffenen Fledermausarten. Für diese müssen Schwerpunktlebensräume geschaffen werden, um dort Bestände wieder zunehmen zu lassen. So könnten wir die Arten trotz Windkraft und anderer Gefahren erhalten. Solche Gebiete dürfen nicht komplett überregional oder gar in anderen Ländern sein oder in anderen Bundesländern, sondern es muss sie regional geben.

Die Bundesregierung will im Kohleausstiegsgesetz einen pauschalen Windpark- Bann von 1.000 Metern um selbst kleinste Siedlungen festlegen, um damit die Akzeptanz des Windkraftausbaus zu erhöhen. Die Windkraftbranche sieht sich unnötig ausgebremst. Und so sehen Sie das auch?

Holger Buschmann: Ja.

Hat der für das Gesetz zuständige Bundeswirtschaftsminister aber nicht ein wenig Recht, wenn er sagt: Auch der Vogel- und Fledermausschutz lasse in der aktuellen Form keine Rechtssicherheit für neue Windparkprojekte zu?

Holger Buschmann: Es gibt ja auch für den Vogelschutz bisher ganz klare Abstandsregeln, die einmal im sogenannten Helgoländer Papier durch die Vogelschutzwarten festgelegt worden sind. Zudem gibt es Richtersprüche, die den Weg für Projektierer weisen. Allerdings gebe ich zu, dass klare Vorgaben, wie Gutachter vorzugehen haben, fehlen.

Nur könnte die Bundesumweltministerin für Windkraft mehr Raum schaffen, indem sie beim Naturschutz mehr Rechtssicherheit für diese schafft …

Holger Buschmann: Ja natürlich, aber das kann nicht über ein Aufweichen der Abstandsregelungen im Helgoländer Papier gehen, weil die ja tatsächlich aufgrund von wissenschaftlichen Daten bestimmt worden sind. Das Helgoländer Papier ist ja auch den Genehmigungsbehörden bekannt …

Es ist aber auch umstritten.

Holger Buschmann: Eigentlich nicht. Die Abstandsregeln des Papiers beruhen ja auf den in Deutschland verfügbaren Fachdaten und daraus von den Fachleuten erhobenen Abstandsregeln. Das sind die derzeit geltenden Kenntnisse, sie werden vor Gericht auch anerkannt.

Die Kritik daran lautet ja nicht, dass diese Regeln nicht auf fachlicher Grundlage entstanden seien. Kritisiert wird vielmehr, dass pauschale Rundum-Abstände zu Horsten oder Jagdgebieten der Vögel nicht sachgerecht sind, weil die Tiere je nach Landschaft bestimmte Flugrichtungen meiden.

Holger Buschmann: Ja klar. Aber wie wollen sie das denn insbesondere als Planer in den Griff bekommen, wenn Sie diese Regel auflösen und dann sagen: Wir haben jetzt jeden Fall individuell anzuschauen? Dann bekommen Sie weniger Rechtssicherheit, als wenn Sie klare Abstandsregeln haben.

Fakt ist auch, dass die Helgoländer-Papier-Abstände nicht aus sich heraus jeder Klage eines Projektierers standhalten. Vielmehr muss eine Behörde aus einer ihnen derzeit gerichtlich zugebilligten Einschätzungsprärogative heraus die Abwägung für jeden Einzelfall treffen. Sollte eine solche abgewogene Genehmigungsentscheidung nicht vor nachträglichen Klagen von Naturschützern geschützt sein?

Holger Buschmann: Richtig ist, dass insbesondere Niedersachsens Behörden meistens gar nicht die Grundlagen für eine sachgerechte Genehmigungs-Entscheidung haben. Ihnen fehlen elementare Daten zu Vorkommen und Verhalten von Vögeln und Fledermäusen vor Ort. Sie wissen nicht, wie sich der Vogelbestand in den letzten 20 Jahren entwickelt hat. Sie haben nur die Gutachten der Planer vorliegen und dann vielleicht noch irgendwelche Einzelmeldungen zum Sachthema. Aber: Natürlich können Privatpersonen oder Verbände weitere Daten besitzen, die nur leider behördlicherseits nie aufgenommen wurden. Weil solche Daten also noch verspätet auftauchen können, muss es im Interesse des Naturschutzes hier eine Klagemöglichkeit geben. Ich will aber viel weiter vorne ansetzen und verlange eine richtig gute Datenbasis. In anderen Bundesländern ist so eine eher vorhanden, in Niedersachsen haben wir diesbezüglich das schlechteste System mit einer total veralteten Datenbasis.

Und wer muss diese Daten erheben?

Holger Buschmann: Das ist eine ganz klar staatliche Aufgabe.

Doch auf eine dann vielleicht fünfjährige Datenerhebung kann der Windkraftausbau doch nicht warten …

Holger Buschmann: Das ist das Problem. Eingebrockt hat uns das eine frühere schwarz-gelbe niedersächsische Landesregierung: In den Behörden wurde Personal abgebaut. Und so gibt es heute dort praktisch keinen mehr, der das Tierarten- und Pflanzenartenerfassungsprogramm lenkt. 80 Prozent der in beiden Programmen gesammelten Daten kommen von ehrenamtlichen Menschen. Mit deren Hilfe müsste sofort eine Datenbasis wieder aufgebaut werden, damit wir in fünf bis zehn Jahren wieder eine gute Datenbasis haben.

Sie könnten ihre juristischen Angriffe auf bereits genehmige Windparks auch einschränken, indem sie diese nur bei seltenen Vögeln starten. Dieses Verhalten wollen Sie der Windkraft erklärtermaßen anbieten. Richtig?

Holger Buschmann: Von Angriffen würde ich hier nicht sprechen, sondern eher von Verteidigung. Unser Ansatz als Nabu Niedersachsen ist es, unsere Möglichkeiten besonders für seltene Arten zu nutzen. Von diesen Fällen sind ja dann auch nicht viele Windparks betroffen. Solche Vögel sind die Wiesenweihe zum Beispiel oder auch der Baumfalke.

Aber nicht der Rotmilan?

Holger Buschmann: Der Rotmilan geht derzeit deutschlandweit noch nicht zurück. Sein Rückgang beschränkt sich nach den Studien nur auf Gebiete, in denen wir viel Windkraft haben.

Nochmals: Dann sind Sie dagegen, zum Schutz von Rotmilanen nachträglich nach einer Windparkgenehmigung eine Klage anzustrengen?

Holger Buschmann: Im Moment ist die rechtliche Situation ohnehin eine andere: nämlich, dass nach dem Fund einer Rotmilan-Ansiedlung in einem Windpark dieser abgeschaltet werden muss. Sie haben aber nach Klagen wegen Rotmilanen gefragt, wenn der Windpark bereits steht? Das haben wir bisher noch nicht gemacht. Ich würde mich aber niefestnageln lassen, dass wir das bei der jetzigen Rechtslage auf keinen Fall machen würden. Denn jeder Fall ist wieder ein bisschen anders. Aber ich kann mich nicht erinnern, dass wir überhaupt einen Widerspruch bei bereits bestehenden Windkraftanlagen bei Rotmilanen gehabt haben.

Stehen Sie hinter dem offiziellen niedersächsischen Ziel, 2050 auf 2,1 Prozent der Landesfläche gesichert Windstromerzeugung zu betreiben, um den landesweiten Strombedarf zu 100 Prozent abzudecken?

Holger Buschmann: Ja. Es gibt bei diesem Ziel allerdings ein Problem. Wir hatten 2015/2016 an einem runden Tisch zur Energiewende auf Landesebene klare Szenarien erarbeitet. Wir waren 42 Vertreter der Gesellschaft: der Windbranche, der Landwirtschaft, der Industrie, der Parteien, der Kirchen und so weiter. Es war ein wirklich sehr guter Diskurs, der sehr gute Grundlagen schuf. Damals hieß es, es wären bereits 1,4 Prozent der Fläche in Niedersachsen mit Windkraft belegt. Seitdem hat es in Niedersachsen den größten Zubau der Geschichte gegeben: mit Ende des alten EEG´s 2016 und 2017. Wir haben seitdem keine neuen Zahlen bekommen, wir wissen daher heute nicht, wie viel Landesfläche bereits für Windkraft genutzt wird. Deshalb schwimmen wir sprichwörtlich bei der Frage, wie viele Windparkflächen noch ausgewiesen werden müssen.

Sie wären aber bereit, an erneut einem runden Tisch neue Kompromisse mitzutragen, damit eine 2,1-Prozent-Nutzung der Landesfläche durch Windkraft effektiv heraus kommt?

Holger Buschmann: Das ist unser Ziel. Wir wollen bis 2050 zu 100 Prozent auf regenerative Energie umsteigen – und das schaffen wir anders als mit der angesprochenen Flächennutzung nicht. Sonst müssten als Alternative ausreichend neue Freiflächen für Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, was aber voraussichtlich in wertvollen Grünlandgebieten stattfinden würde. Und es würde mit PV noch mehr Fläche benötigt. Wenn also nicht noch ein technologischer Riesenschub der Windkraft erfolgt hin zu einer deutlich höheren Energieeffizienz, dann brauchen wir diese 2,1 Prozent.

Muss dann jedes regionale Raumordnungsprogramm 2,1 Prozent ausweisen?

Holger Buschmann: Nein, das wird nicht klappen. Wir haben Regionen, in die Windkraftanlagen rein passen. Und wir haben Regionen oder größere Gebiete, wo Windkraftanlagen überhaupt nichts verloren haben – ob aus Naturschutz- oder anderen Gründen.

Kommt Ihre Unterstützung für Windkraftnutzung auf 2,1 Prozent der Landesfläche bei allen NABU-Ortsverbänden in Niedersachsen an?

Holger Buschmann: Zumindest ist das meine Wahrnehmung. Nur gibt es keine überregionale Planung, die besagt, wo es mehr und wo es weniger Windenergie geben soll. Der einzelne Landkreis kann ja nicht entscheiden, dass ein Gebiet XY in einem anderen Landkreis eher oder weniger als Vorranggebiet geeignet ist, und auch nicht, wie groß die ausgewiesene Fläche in anderen Landkreisen ist. Wir brauchen daher dringend eine überregionale Raumplanung für Windkraft, die Niedersachsen aber so nicht hat.

In der Windkraftbranche ist der Nabu in Verruf geraten, weil seine Ortsgruppen mitunter Bündnisse mit Windkraftgegnern eingehen. Wie entgegnen Sie dem -Vorwurf, diese lokale Zusammenarbeit diene nur dazu, Spenden von Windkraftgegnern an sich ziehen? Haben Sie die falschen Freunde?

Holger Buschmann: Klageverfahren kosten uns immer mehr, als wir an Spenden reinbekommen. Das muss man wissen. Insofern sind für uns juristische Verfahren gegen Windparks niemals ein Gewinnprinzip, sondern eher ein Verlustprinzip. Natürlich kosten uns nur Klagen etwas direkt, aber Widersprüche erfordern auch Personal und Zeit. Insofern überlegen wir uns das sehr, sehr gut und sehr genau. Zugegeben gab es in der Vergangenheit einzelne Bürgerinitiativen, die in NabuGruppen übergegangen sind. Das waren aber immer die Leute, die auch wirklich sehr sachlich argumentiert haben und an einer Verstetigung der Umweltarbeit interessiert waren. Wer nur auf der Basis von Eigeninteressen argumentiert, kommt bei uns nicht viel weiter. Solche Windkraftgegner sind dann irgendwann frustriert von uns. Bei jedem Klageverfahren muss ich dann auch noch persönlich als Landesvorsitzender meine Unterschrift drunter setzen, weil letztlich der Landesverband die Klageverfahren führen muss. Und dieses Vorgehen ist ein effektiver Filter: Elf Klagen in den letzten zehn Jahren sind wirklich nicht viel im Vergleich zu dem, was an Windparks gebaut/zugebaut wurden.

Stattdessen setzen Sie oft auf Widerruf, oder?

Holger Buschmann: Widersprüche gibt es fast immer.

Fast jedes Projekt wird mit Widersprüchen belegt, sagt Enercon zum Beispiel.

Holger Buschmann: Das ist richtig. Denn meist werden in den Planungsunterlagen Sachverhalte nicht richtig dargelegt. Oft werden durch Stellungnahmen eingeflossene Daten von vor Ort bei der Genehmigung nicht mit berücksichtigt. Und daraus resultieren dann meistens unsere Widersprüche, weil wir die Beachtung dieser Daten einfordern. Wird der Widerspruch aber abgelehnt, lassen wir das in der Regel auf sich beruhen – außer es handelt sich um richtig schlimme Fälle.

Wie würden Sie als Naturschützer denn Artenvielfalt und das gesetzliche Tötungsverbot neu definieren wollen, um eine Windkraft und Naturschutz zu versöhnen?

Holger Buschmann: Weil ich kein Jurist bin, habe ich auch keine Formulierung für Sie. Der Knackpunkt ist ja, wie sich die Arten erhalten lassen, obwohl wir Windkraft weiter zubauen. Und Arten erhalten, darf nicht heißen, sie nur auf niedrigem Niveau zu erhalten. Sondern wir müssen einen Bestand jeder Tierart auf dem in der Naturschützer-Fachwelt so genannten günstigen Erhaltungszustand sichern. Wir als Nabu sind bereit uns für eine Verständigung zur Erreichung dieses Erhaltungszustandes mit der Windkraft zusammenzusetzen. Die Frage wird dann lauten: Wie kann man an den einen Orten etwas für die Windkraft erreichen, wenn man an anderen Stellen etwas für die betroffenen Arten tut? Auch innerhalb des Nabu wird diese Frage diskutiert – und die Ansichten fallen sehr unterschiedlich aus – in Abhängigkeit auch davon, ob ich jetzt in Schleswig-Holstein bin oder in Bayern.

Die Zeit drängt, also müsste man schon weiter sein. Ließe sich denn definieren, inwiefern die Natur 10, 20 oder 30 Prozent Dezimierung einer Tierart in einem Windparkgebiet pro Jahr verkraften lässt – zum Beispiel, weil dann die Geburtenraten der Tiere ansteigen oder weil Tiere zuwandern und die Art erhalten bleibt.

Holger Buschmann: Da brauchen wir natürlich entsprechende Studien. Immerhin liegt ja eine sehr gut gemachte Progress-Studie vor, die besagt: Beim jetzigen Zubau an Windkraftanlagen sind Rotmilan und Mäusebussard bereits bis an die Grenze dessen belastet, was diese Arten durch Nachkommen ausgleichen können. Aber man kann natürlich immer an anderer Stelle die Situation wieder beispielsweise für den Rotmilan verbessern. Der Rotmilan ist eigentlich ein typischer Feldhamsterjäger. Feldhamster sind bei uns praktisch ausgestorben. Sie bräuchten nur Feldhamster an anderer Stelle durch entsprechende Lebensraummaßnahmen quasi zu züchten, dann würde die Milan-Population dort steigen und damit an anderer Stelle auch Verluste verkraften lassen. Das wird aber leider bisher nicht gemacht.

Auch wenn die Lage also grenzwertig ist, dezimiert Windkraft den Rotmilan-Bestand noch nicht gefährlich, so ließe sich hier interpretieren. Richtig?

Holger Buschmann: Bundesweit ist das richtig. Regional gilt: Wo wir bereits hohe Windkraftzubauten hatten, gehen die Bestände runter.

Aber mit der zeitgleichen Ausweisung jeweils neuer Konzentrationszonen für Windkraft und für den Rotmilan wäre das lösbar?

Holger Buschmann: Genau. Man müsste nur darüber reden, wie und wie weiträumig die Zuschnitte dieser Zonen ausfallen müssten. Darüber hinaus muss der jetzige, auf Individuen basierte Artenschutz aber bleiben. Dieser ist nämlich ebenso sehr, sehr wichtig. Ihn auszuhebeln, müssen wir vermeiden. Denn das Tötungsverbot muss auch andere Arten schützen, die durch dramatischen Rückgang betroffen sind. Aber schon jetzt lässt das Gesetz die Ausnahmegenehmigungen zu, wenn die Population nachweislich erhalten bleiben wird.