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Windenergie & Vogelschutz

Windpark Nordergründe kann gebaut werden

Der Weg für den Windpark Nordergründe ist frei: Das Bremer Energiekontor kann seine geplanten Offshore-Anlagen in der Nordsee etwa 14 Kilometer nordöstlich der ostfriesischen Insel Wangerooge errichten. Das jeweils außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete und des Weltnaturerbegebietes Wattenmeer liegende Gebiet wurde im Landesraumordnungsprogramm als Eignungsgebiet zur „Erprobung der Windenergienutzung auf See“ ausgewiesen. Baubeginn für die 18 kommerziellen Windräder soll 2012 sein, die Inbetriebnahme ist für 2013 geplant.

Monitoringprogramm zur Erfassung von Zugvögelkollisionen mit Windrädern

Grundlage für die Freigabe ist ein Vergleich, den Energiekontor Anfang März mit dem Landesverband Niedersachsen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem WWF, der Niedersächsischen Staatskanzlei und dem Umweltministerium sowie dem Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg erzielt hat. Auf Basis dieses Vergleichs wird unter anderem ein umfangreiches, vier Jahre dauerndes Monitoringprogramm zur Erfassung von Kollisionen von Zugvögeln mit Windkraftanlagen eingerichtet. Untersucht werden soll, welche Vögel durch das Gebiet ziehen und welche Vögel warum, in welchen Situationen und unter welchen Wetterbedingungen mit den Windanlagen zusammenstoßen, teilten Energiekontor und BUND Niedersachsen mit. Ziel ist es, herauszufinden, wann die Rotoren gegebenenfalls abgeschaltet werden müssen. Nach BUND-Angaben betrifft eine solche Maßnahme meist nur ein paar Stunden in Zugnächten.

Bessere Beurteilungsbasis ökologischer Auswirkungen von Offshore-Windparks bei künftigen Planungen

Damit werde auch die Basis zur Beurteilung der ökologischen Auswirkungen von Offshore-Windparks bei zukünftigen Planungen verbessert, hieß es in einer Mitteilung. Die „Stiftung Naturlandschaft“ werde außerdem 20 Prozent des im Zusammenhang mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Bauprojekten fälligen Ersatzgeldes erhalten, um insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Populationen von See- und Küstenvögeln sowie die Entwicklung von Rastmöglichkeiten von Zugvögeln im Küstenstreifen zu fördern.

BUND lehnt Windparks in der 12-Meilen-Zone wegen möglicherGefährdung des Vogelzugs grundsätzlich ab

Im Gegenzug nimmt der BUND seine Klage gegen den im November 2007 erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zurück, der den Windparkbau im Gebiet vor Wangerooge zunächst grundsätzlich für rechtens erklärt hatte. Der BUND hatte dagegen mit Unterstützung des WWF unter anderem aufgrund von Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht geklagt. „Wir lehnen Windparks innerhalb der 12-Meilen-Zone wegen der Gefährdung des Vogelzugs in Küstengebieten grundsätzlich ab“, sagte Marita Wudtke, niedersächsische BUND-Referatsleiterin für Naturschutz und Umwelt. Küstengebiete seien insbesondere deshalb für die Vögel so wichtig, weil sie Leitlinien für ihren Zug darstellten. Im Gebiet des geplanten Windparks Nordergründe leben Wudtke zufolge See- und Sterntaucher, Zwerg- und Sturmmöwen sowie Seeschwalben. Bis auf die Sturmmöwe stehen diese Arten in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, bedürfen deshalb besonderer Schutzmaßnahmen und gaben daher BUND und WWF weiteren Anlass für die Klage. (Andreas Haude)