Ein guter Schutz der Leistungselektronik ist wichtig. Fällt sie aus, gehen die Erlöse in den Keller.
Die Investition in eine Solaranlage verbindet Rendite mit Nachhaltigkeit. Vor der Unterschrift sollte aber alles genau geprüft werden.
Sven Ullrich
Für viele private Investoren ist die Photovoltaik eine willkommene Möglichkeit, Geld anzulegen. Die Anlage verspricht nicht nur ein gutes Gewissen, sondern auch planbare Erträge. Zumal viele Anlagen durch eine Marktprämie oder einen Stromliefervertrag (Power Purchase Agreement – PPA) über eine stabile Refinanzierung verfügen.
Versicherungsbedingungen genau prüfen
Doch ganz ohne Risiko ist die Geldanlage nicht. Technische Defekte wie ein Ausfall von Wechselrichtern oder Trafostationen können für längere Ausfälle sorgen, weil Ersatzteile oder neue passende Komponenten monatelang nicht verfügbar sind. Bei strukturellen Schäden an Solarmodulen von Freiflächenanlagen kommt es zudem immer wieder zu zermürbenden Streits zwischen dem Hersteller und der Versicherung, wer den Schaden trägt. „Dann kann ein Projekt auch mal ein oder zwei Jahre stillstehen“, weiß Sebastian Lange. Der Potsdamer Anwalt hat sich auf Solaranlagen spezialisiert und kennt inzwischen die Fallstricke für die Investoren und Anlagenbetreiber. Er berät Anlagenbetreiber und Investoren auch bei der praktischen Umsetzung.
Aus einem solchen längeren Ausfall kann schnell eine finanzielle Schieflage werden. Denn derweil laufen die Kredite unerbittlich weiter, während die Anlage keinen Strom produziert oder weniger Energie liefert als prognostiziert. Schließlich ist der Normalfall in der Branche die Fremdfinanzierung über Bankdarlehen, die monatlich bedient werden wollen – unabhängig davon, ob Strom produziert wird oder nicht. Auch die Investoren wollen ihre regelmäßige Rendite haben.
Grundstückseigentümer als Risiko
Hier können Versicherungen weiterhelfen, die Schäden regulieren und Ertragsausfälle übernehmen. Doch eine absolut sichere Bank ist das auch nicht. „Die Anlagenbetreiber und Investoren sollten sich auf jeden Fall das Kleingedruckte anschauen“, rät Sebastian Lange. „Denn dort stehen die entscheidenden Kriterien, was tatsächlich ersetzt wird. Schließlich suchen Versicherungen naturgemäß nach Wegen, ihre Haftung zu begrenzen.“
Doch es sind nicht nur die technischen Risiken, die einem reibungslosen Geldfluss im Wege stehen können. Ein in der Praxis unterschätztes Risiko sind Konflikte mit den Grundstückseigentümern. In der Regel laufen die Pachtverträge über 20 bis 30 Jahre. „Das ist ein Zeitraum, in dem ein Grundstück oder im Falle von Dachanlagen auch eine Fläche durchaus ihren Eigentümer wechseln kann – sei es, weil es vererbt oder aus einer Insolvenzmasse heraus ersteigert wurde“, erklärt Sebastian Lange.
Wegerecht sichern
In diesem Fall kann es passieren, dass die neuen Grundstückseigentümer die Regeln neu verhandeln wollen. Im schlimmsten Fall wird dann der Zutritt zur Anlage verweigert. Wartung und Instandsetzungen werden unmöglich und die Anlage steht still. Deshalb müssen die Regeln vertraglich detailliert und exakt festgelegt sein. So sollten etwa Nutzungsrechte als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden. Geregelt ist dies in den Paragraphen 1018 bis 1029 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Die Anlagenbetreiber und Investoren sollten sich auf jeden Fall das Kleingedruckte anschauen.
Dass solche Fragen nicht immer vor Baubeginn vollständig geklärt sind, ist nach Angaben von Sebastian Lange keine Ausnahme, sondern in der Praxis oft zu beobachten. „Oft fangen die Projektentwickler mit dem Bau an, obwohl Dienstbarkeiten noch nicht eingetragen sind“, berichtet er. Dann wird es heikel, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Doch auch eingetragene Rechte schützen nicht immer vor späteren Auseinandersetzungen. Das müssen sich Investoren bei einer Solaranlage klar machen.
Inzwischen sind Einnahmeausfälle bei größeren Anlagen sogar schon vorprogrammiert. Denn die Regelungen aus dem Solarpaket des Jahres 2024 legen fest, dass die Betreiber keine Vergütung oder Marktprämie ausgezahlt bekommen, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind.
Geldflüsse im Blick behalten
Auch bei Abregelungen mit Entschädigung fließen die Ausgleichszahlungen nicht so schnell und in einem geringeren Ausmaß. „Für Betreiber, die auf regelmäßige Einnahmen zur Kreditbedienung angewiesen sind, ist das ein ernstes Problem – selbst dann, wenn die entgangenen Erlöse theoretisch später nachvergütet werden“, erklärt der Fachanwalt. „Schließlich wollen die Kredite regelmäßig bedient werden. Wer das nicht einkalkuliert hat, gerät schnell in Schwierigkeiten.“
Hier sind aber auch die Betriebsführer der Anlagen gefragt, die mit modernen Softwaretools die Geldflüsse genau im Blick behalten müssen, um auch mögliche Ertragsausfälle oder Verschiebungen einkalkulieren zu können. Das gilt primär, wenn die Finanzierung der Anlage eng auf Kante genäht ist, was in der Regel bei vielen Anlagen der Fall ist.
Spielraum ist sehr eng
Denn die Vergütungen und Marktprämien sind knapp berechnet, um in Ausschreibungen erfolgreich zu sein. Auch die PPA-Preise sinken mit zurückgehenden Börsenstrompreisen. Dazu kommt noch, dass Projektentwickler und vor allem einige Vermittler von Photovoltaik als Finanzanlage die Anlagen teuer verkaufen, auch wenn viele realistische Preise ansetzen.
Sebastian Lange kennt einige Anbieter, die locker 20 bis 25 Prozent auf den Anlagenpreis aufschlagen. Diese Marge engt den wirtschaftlichen Spielraum der Anlage von vornherein ein. Hier sollten die Investoren genau hinschauen, an welchem Projekt sie sich beteiligen und was diese Beteiligung tatsächlich wert ist. Dazu kommen kreative Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Investoren, die Risiken nicht vollständig ausweisen oder Szenarien wie regelmäßige Abschaltungen schlicht ignorieren. Hier sollten Investoren genau hinschauen, ob die Wirtschaftlichkeitsberechnung tragfähig ist und alle Risiken benannt sind.
Fallstricke bei aufgeteilten Anlagen
Besonders heikel ist die Situation, wenn viele Investoren gemeinsam am Generator beteiligt sind. Bei solchen aufgeteilten Anlagen sind Investoren vollständig auf den Betriebsführer angewiesen, was Sebastian Lange problematisch sieht. Denn manche Betriebsführer scheuen die Transparenz. Hier sollte sich der Investor über die Erfahrungen aus anderen Projekten kundig machen. „Wer seine Mitinvestoren nicht kennt, kann sich nicht organisieren, nicht gemeinsam Druck ausüben und nicht kontrollieren, ob Abrechnungen korrekt sind“, erklärt Lange.
Oft fangen die Projektentwickler mit dem Bau an, obwohl Dienstbarkeiten noch nicht eingetragen sind.
Zudem sei das Recht auf vollständige Einsicht in Abrechnungsunterlagen in der Branche keineswegs selbstverständlich. Lange zieht den Vergleich zur Betriebskostenabrechnung bei Mietverhältnissen: Dort hat der Mieter das Recht, alle Unterlagen zu prüfen. „Das ist in der Branche leider noch nicht üblich, dass Investoren tatsächlich alles überprüfen können“, weiß der Fachanwalt. Er betreut erste Klageverfahren, um dieses Recht auch für Solarinvestoren durchzusetzen.
Risiken genau in den Blick nehmen
Dennoch ist eine Investition in eine Solaranlage oder eine Beteiligung an einem Solarpark eine sinnvolle Geldanlage. Doch sollten Investoren nach Langes Einschätzung vor der Unterschrift eine gründliche Prüfung vornehmen und genau hinschauen, worin sie investieren. „Ein Investor sollte Wirtschaftlichkeitsberechnungen hinterfragen, und eine Risikomatrix erstellen, um zu wissen, welche Szenarien nicht abgebildet sind. Dabei gilt es auch zu entscheiden, ob eine aufgeteilte Anlage überhaupt der richtige Weg ist, oder ob eine Einzelanlage die sicherere Wahl ist“, rät Sebastian Lange. Schließlich behält der Investor bei solchen Projekten besser den Überblick und kann im Zweifel auch selbst eingreifen.
Bei aufgeteilten Anlagen sollten Investoren fragen, wie der Geldfluss abgesichert ist, auch wenn der Betriebsführer ausfällt. Er sollte auf das Recht auf vollständige Einsicht in alle Abrechnungsunterlagen bestehen. Wer diese Fragen nicht klar beantwortet bekommt, sollte das als Warnsignal werten.
Wenn die Anlage bereits in der finanziellen Schieflage steckt, hat der Investor immerhin unter Umständen noch juristische Handhabe. „Lässt sich nachweisen, dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung von Anfang an unrealistisch war und Risiken verschwiegen wurden, können Schadensersatzansprüche oder sogar Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht werden“, erklärt Sebastian Lange. Das ist allerdings ein dickes juristisches Brett, das in solchen Fällen gebohrt wird. Denn der Investor muss detailliert zeigen, warum die vorgelegten Zahlen für die Praxis schlicht ungeeignet waren.
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