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Energiewende in Geldnot

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsentscheid vom 15. November scheinen plötzlich wichtige finanzielle Grundlagen der Energiewendepolitik ins Rutschen zu geraten. Die obersten Richter hatten den Nachtragshaushalt 2021 rückwirkend für ungültig erklärt, weil die Bundesregierung übrige 60 Milliarden Euro des Corona-Krisenfonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben hatte. Unmittelbar nach dem Richterspruch suchten die Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP nach Auswegen für die KTF-finanzierten Maßnahmen und rangen um Prioritäten.

Für die Strom- und Gaspreisbremse zur Entlastung der Deutschen von den Inflationskosten des Ukrainekrieges kündigte Finanzminister Christian Lindner sofort weitere Zuschüsse bis Jahresende an, aber nicht mehr wie geplant bis März 2024. Ende November einigte sich das Bundeskabinett auf einen Nachtragshaushaltsentwurf für 2023. Es will die Schuldenbremse bis Ende 2023 mit Verweis auf eine Notlage infolge des Krieges aussetzen. Für 2024 blieb aber vieles offen: Projekte zur Stahlerzeugung mit grünem Wasserstoff als Energieträger wackeln abgesehen von sechs genehmigten Pilotvorhaben ebenso wie Ansiedlungen von Fabriken für Elektroautos, der gedeckelte Strompreis für die energieintensive Industrie, Ausschreibungen von Klimaschutzverträgen für Unternehmen, die weniger Treibhausgas ausstoßen, und der Bonus zum Kauf von Elektroautos. Finanzstützen für Hauseigentümer bei klimagerechter Wärmetechnik wollte Lindner ausnehmen. Vorerst sind nur noch 2023 erfolgende Anträge gesichert. (tw)