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Netzdienliche Bioenergieanlagen

Flexibilisierte Einspeisung gestärkt

Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat sich erleichtert zur Beibehaltung des Flexibilitätszuschlags für Biogasanlagen geäußert, die diesen auch schon vor 2021 erhalten hatten. Am 24. Juni hatte der Bundestag die mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Januar gekappte Weiterförderung eines flexibilisierten Betriebs von Biogasanlagen wieder in Kraft gesetzt. So lässt Berlin eine Zusatzförderung der Einspeisung in Abhängigkeit vom Strombedarf und der Auslastung der Stromnetze in Höhe von 50 Euro pro Kilowatt (kW) auch für bereits an der Flexibilisierung der Stromversorgung beteiligte Bioenergieanlagen zu. Zusätzliche oder neue Flex-Erzeugungskapazitäten können die Betreiber gemäß EEG 2021 mit 65 Euro pro kW extra vergüten lassen, so sie den Vergütungszuschlag durch eine Ausschreibung erhalten. Bisher betrug der Bonus nur 40 Euro. Die Erhöhung auf 65 Euro bei neuen Flex-Kapazitäten war allerdings schon im Januar im EEG 2021 festgeschrieben.

Gemäß Angaben der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe vergüten die Netzbetreiber mehr als 3.000 Bioenergieanlagen mit einer Kapazität von gut zwei Gigawatt durch die ältere Flexprämie oder eben durch den Flexibilisierungszuschlag. Trotzdem fahren die Betreiber die meisten dieser Anlagen nicht marktpreisorientiert gemäß den Netzlastsituationen, weil die Anreize dafür zu gering waren oder weil andere Hemmnisse die Betreiber von der Einspeisung während Strommarkt-Hochpreisphasen abhielten. Schätzungen gingen dabei kürzlich noch von nur 150 tatsächlich flexibilisierten Anlagen aus.

Die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek, bewertete die Wirkung der Reparatur beim Flexibilitätszuschlag als „echte Perspektive für tausende Biogasanlagenbetreiber.“ (tw)