Der Kabinettsentwurf sieht das Ende der Einspeisevergütung vor. Was ändert sich dadurch für Windparks?
Ulrich Zahner: Fast nichts. Windparks verkaufen ihren Strom über Ausschreibungen und Direktvermarktung längst selbst an der Börse und sind dem Marktpreis ausgesetzt. Das Neue liegt eine Ebene tiefer. Erstens durfte ein Windpark bisher alles behalten, was er am Markt verdient. Übersteigt der Jahresmarktwert künftig den anzulegenden Wert, muss der Betreiber den Überschuss abgeben. Zweitens gelten beim Netzanschluss neue Regeln. In kapazitätslimitierten Gebieten bekommt ein Projekt den Anschluss nur, wenn der Betreiber akzeptiert, dass seine Anlage bei Netzengpässen abgeregelt wird und ein Teil dieser Abregelung unentschädigt bleibt. An diesem Punkt entscheidet die Datenqualität über das kaufmännische Ergebnis. Es geht darum, wie kleinteilig ein Windpark seine Erlöse ermitteln, belegen und abrechnen muss.
Sie nennen die Mehrerlösabführung die schärfste Regelung. Warum?
Ulrich Zahner: Bisher floss das Geld nur in eine Richtung: vom Netzbetreiber zum Betreiber. Wird diese geplante Änderung verabschiedet, hängt die Richtung vom Preis ab. Tückisch ist: Die Abrechnung erfolgt erst nach Jahresende. Ein Geldfluss, der vielleicht spät die Richtung wechselt, erfordert Rückstellungen. Wer erst beim Jahresabschluss zu rechnen beginnt, riskiert einen Liquiditätsengpass.
Ulrich Zahner: Nehmen wir einen Betreiber, der auf Entschädigung verzichtet hat, um überhaupt anschließen zu können — und sein Verzicht wäre bei 15 Prozent der erzeugten Strommenge gedeckelt. Wird mehr abgeregelt, wird die zusätzliche Menge entschädigt. Damit ist die Frage ‚Wie viel von diesem Deckel habe ich im August schon verbraucht?‘ keine Buchhaltungsfrage mehr, sondern ein Frühwarnwert. Er wirkt auf die Ertragsprognose und über sie auf Kreditvereinbarungen mit der Bank. Deshalb wird die kaufmännische Betriebsführung vollends zu einer Aufgabe, die das Geschäft aktiv mitsteuert. Denn sie ist die zentrale Stelle, an der Verträge, Pachten, Abrechnungen, Prognosen und Zahlungsströme zusammenlaufen.
Wie sehr wachsen technische und kaufmännische Betriebsführung zusammen?
Ulrich Zahner: Heute ist die abrechnungsrelevante Zahl im Wesentlichen die eingespeiste Menge. Tritt die EEG-Novelle 2027 wie derzeit vorgesehen in Kraft, kann eine Teilmenge fehlen oder kein Geld bringen. Bei negativen Börsenpreisen entfällt die Förderung ohnehin. Für Redispatch dagegen wird der Betreiber entschädigt. Welcher Fall vorliegt, weiß nur die technische Seite — aus der Anlagensteuerung und den Störungsmeldungen. Die Information muss aus der technischen Betriebsführung in die Abrechnung der kaufmännischen Seite gelangen. Automatisieren lässt sich das, indem die IoT-Daten aus der Anlage ohne manuelle Zwischenschritte direkt ins Abrechnungssystem laufen.
An diesem Punkt entscheidet die Datenqualität über das kaufmännische Ergebnis. Es geht darum, wie kleinteilig ein Windpark seine Erlöse ermitteln, belegen und abrechnen muss.
Foto: Allgeier inovar
Gibt es Effekte, die Kunden unterschätzen?
Ulrich Zahner: Ja, die Rückwirkung auf die Pacht. Sehr viele Pachtverträge vereinbaren die Pacht als Prozentsatz des Einspeiseerlöses. Wenn der Betreiber künftig einen Teil der Erlöse abführen muss, stellt sich sofort die Frage, ob dieser noch zur Bemessungsgrundlage gehört. Betreiber sollten jetzt ihre Vertragsmuster für Neuprojekte anpassen. Unterschätzt wird auch, wie stark der Druck auf durchgängig digitale Prozesse und lückenlose Dokumentenverwaltung wächst. Laut neuer Civey-Umfrage in unserem Auftrag verarbeiten nur 20 Prozent der Unternehmen ihre Rechnungen, Verträge oder Freigaben vollständig digital, jedes sechste – also 17 Prozent – arbeitet noch größtenteils oder komplett manuell. Die Branche hat bei der Digitalisierung viel erreicht, ausgeschöpft ist das Potenzial nicht.
Welche neuen Nachweispflichten kommen möglicherweise auf Betreiber zu?
Ulrich Zahner: Stichwort Bewerbung um Projekte: Innovations- werden durch Resilienzausschreibungen ersetzt. Stichwort Betrieb: Abgeregelte Mengen müssen laufend auf den Jahresdeckel angerechnet werden, damit der Betreiber stets weiß, wie viel Spielraum er noch hat. Und das Netzanschlussverfahren ändert sich grundlegend. Der Reifegrad eines Projekts entscheidet dann über den Vorrang. Ab 2028 müssen Netzbetreiber vierteljährlich auch den Stand des Verfahrens melden und freie Kapazitäten monatlich veröffentlichen. Auch diesen Informationsstrom muss jemand auf Betreiberseite verarbeiten und auswerten.
Wie entwickeln Sie Ihre Lösung weiter?
Ulrich Zahner: Wir haben den AURELO Energiepark Manager, unsere umfassende Branchensoftware mit Schwerpunkt auf der kaufmännischen Betriebsführung, systematisch gegen die Entwürfe der EEG-Novelle und den eigenen Quellcode geprüft: Die ausschreibungsbasierte Vergütung bildet sie im Kern schon ab. Die neuen Gebotshöchstwerte sind damit eine reine Aktualisierung hinterlegter Werte. Bleibt es bei den geplanten Regelungen, müssen wir die Abführung mit der umgekehrten Belegrichtung, den Abregelungsdeckel und die Begrenzung der Anschlussleistung neu einbauen. Das können wir nach dem Bundestagsbeschluss zügig umsetzen.