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Bioenergie Holzenergie

Sägewerker unzufrieden mit EEG-Entwurf

40 Biomasseheizkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 150 Megawatt elektrisch sind auf Werksgeländen von Sägeunternehmen laut Branchenverband, dem Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland (BSHD), in Betrieb. Laut BSHD erzeugen in Deutschland derzeit 248 Biomasseheizkraftwerke Strom und Wärme. Mit 40 Kraftwerken hält die Sägeindustrie damit einen Anteil von 16 Prozent. Sie steht laut BSHD Gewehr bei Fuß, in weitere Heizkraftwerke zu investieren. 200 kleine und mittlere Betriebe hätten Interesse signalisiert. Käme es so, würde sich die elektrische Leistung der Holzproduzenten um 150 Megawatt auf 300 Megawatt verdoppeln.

Sägewerker-Holzkraftwerke nach EEG
Für die Sägeindustrie macht der Invest in Holzheizkraftwerke derzeit Sinn. Der Strom aus den Holzreststoffen wird nach EEG vergütet und die anfallende Abwärme im Betrieb zur technischen Holztrocknung eingesetzt, zum Beispiel zur Trocknung von Bauholz. Das EEG2009 zahlt den Betreibern zur Grundvergütung zusätzlich einen Kraft-Wärme-Kopplung-(KWK)-Bonus, und eine junge Entscheidung der Clearingstelle EEG vom 24. November 2010 deklariert außerdem Rinde als Biomasse, für die der Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) gezahlt werden sollte (ERNEUERBARE ENERGIEN 1/2011).

Der Verband führt aus, dass der Bau von Biomasseheizkraftwerken auf Werksgeländen von Sägebetrieben auch aus Klimasicht Sinn mache: Durch die Nutzung der Abwärme als Prozessenergie würden Wirkungsgrade der Kraftwerke von bis zu 90 Prozent erzielt. Außerdem, so argumentiert der BSHD, müssten die Brennstoffe nicht erst von außerhalb zu den Kraftwerken transportiert werden. Das Material fällt im Produktionsprozess an.

BSHD fordert Korrekturen
Doch der Verband sieht die Investitionsbereitschaft der Unternehmen durch den Referentenentwurf zum EEG2012 in Zukunft gefährdet. Er fordert Korrekturen.

KWK-Bonus erhalten, nicht abschaffen
Zu diesen zählt, den KWK-Bonus zu erhalten und diesen nicht in die Grundvergütung zu integrieren wie im Entwurf vorgesehen. Damit bewegt sich der BSHD auf einer Linie mit dem Fachverband Biogas. Die Integration des KWK-Bonus in die Grundvergütung würde laut BSHD nicht nur dazu führen, dass die Vergütung faktisch von drei Cent pro Kilowattstunde auf zwei Cent gesenkt wird. Das Konstrukt führt auch zu einer grundsätzlichen Unsicherheit für den Betreiber.

Denn die neue Grundvergütung mit integriertem KWK-Bonus soll laut Referentenentwurf nur gezahlt werden an Anlagenbetreiber, die nachweisen, dass sie mindestens 60 Prozent der Wärme nutzen, die bei der Stromproduktion anfällt. Für Biogasanlagenbetreiber ist das nicht nur ein temporäres, sondern derzeit noch grundsätzlich ein Problem. Für den BSHD sollte es eigentlich kein Problem bedeuten, wenn seine Unternehmen die Wirkungsgrade erzielen, die der Verband ausweist, dass sie erreicht werden.

Die Rinde adeln
Eine weitere BSHD-Forderung: Rinde zur Rohstoffklasse II zu zählen. Der Entwurf zum EEG2012 sieht vor, dass in Zukunft die Vergütung von Strom aus Biomasse aus drei Posten besteht. Der erste ist die Grundvergütung, in die der KWK-Bonus integriert wird. Die Posten zwei und drei sind Zusatzboni für das eingesetzte Material. Das wird in zwei Klassen eingeteilt. Im EEG-Juristenjargon heißen sie Einsatzstoffvergütungsklassen. Einsatzstoffe in der Rohstoffklasse I werden mit sechs Cent pro Kilowattstunde vergütet; die Klasse II mit acht Cent pro Kilowattstunde.

Neu ist, dass das Ausschließlichkeitsprinzip aufgegeben werden soll. Das heißt: Es muss nicht nur vollständig Stoff aus der einen oder anderen Klasse eingesetzt werden. Die Vergütung kann sich auch anteilig zusammensetzen aus den Anteilen von Klasse I und Klasse II eingesetzten Rohstoffen. In der Klasse I befinden sich auch NawaRos. Insofern dürfte das NawaRo-Prädikat, das die Clearingstelle der Rinde ausstellte, nicht per se dem Stoff als Eintrittskarte in die Klasse II dienen.

Laut Referentenentwurf soll die Klasse-II-Vergütung für Einsatzstoffe gezahlt werden, die ökologisch besonders vorteilhaft sind und für deren Erschließung eine höhere Förderung erforderlich ist. Die Frage ist, ob das auf das Abfallprodukt Rinde zutrifft. (Dittmar Koop)