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Idee für Gewerbe und Industrie

Wie Sie mit PV Ihre Gewinne erhöhen

Steigende Strompreise und sinkende Produktionskosten von Solarstrom ermöglichen neue Geschäftsmodelle. Sonnenstrom kann zu Preisen unterhalb des üblichen Bezugsstroms angeboten werden. Welche Modelle werden bereits eingesetzt, welches sind ihre Vor- und Nachteile?

Die Einspeisetarife für Sonnenpower sinken schnell. Die Vergütung für Solarstrom aus Freilandanlagen wird Ende 2013 erstmalig zehn Cent pro Kilowattstunde (kWh) unterschreiten. Die Vergütung für größere Photovoltaik-Aufdachanlagen von zum Beispiel 100 Kilowatt ist im Mai 2013 unter 14 Cent je kWh gesunken und wird Ende 2013 unter 13 Cent liegen. Bei Photovoltaik-Dachanlagen zwischen zehn Kilowatt (kW) und einem Megawatt (MW) Leistung kommen Erlöseinschnitte durch das Marktintegrationsmodell hinzu: Ab dem 1. Januar 2014 werden nur noch 90 Prozent der Stromproduktion dieser Anlagen mit Einspeisetarif vergütet. Die restlichen zehn Prozent müssen selbst verbraucht oder vermarktet werden. Gelingt dies nicht, werden sie vom Netzbetreiber nach aktuellem Börsenwert vergütet (Marktwert Solar). Im Jahr 2012 lag dieser bei durchschnittlich etwa 4,5 Cent je kWh, Tendenz sinkend. Bereits in den sonnenarmen Monaten Januar bis März 2013 ist der Marktwert von Solar um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Das Marktsegment, das seit dem 1. April 2012 vom Marktintegrationsmodell betroffen ist, hat in den Jahren zuvor rund 50 Prozent des deutschen Solarmarktes ausgemacht.

Überblick über Verbrauchs- und Vermarktungsmöglichkeiten. - © Grafik: Grünstromwerk
Überblick über Verbrauchs- und Vermarktungsmöglichkeiten.

Mit solchen Einspeisetarifen ist die Produktion von Solarstrom rein für die Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kaum noch wirtschaftlich darzustellen – zumal bei steigenden Modulpreisen, wie sie im Moment zu beobachten sind. Gerade für gewerbliche PV-Dachanlagen werden daher neue Erlösmodelle dringend benötigt. Eine Chance bieten hier die steigenden Strompreise für Gewerbekunden. Diese werden – wie auch im Haushaltsstrombereich – von Steuern, Abgaben und Umlagen dominiert (Abbildung 1, Seite 58). Kleine Gewerbekunden unter 100 Megawattstunden (MWh) Jahresverbrauch zahlen je nach Netzgebiet bis zu 25 Cent je kWh (netto) für Strom. Preise für größere gewerbliche und kleine industrielle Sondertarifkunden über 100 MWh liegen zwischen 14 und 21 Cent je kWh (netto). Vor Ort produzierter Solarstrom ist damit wettbewerbsfähig zu Strombezugspreisen. Aus Betreibersicht kann vor Ort genutzter Strom hohe Mehrerlöse gegenüber dem Einspeisetarif erzielen.

Modelle im Überblick

Das EEG bietet drei verschiedene Arten, Solarstrom vor Ort zu verbrauchen oder zu vermarkten. Abbildung 2 (Seite 58) zeigt diese im Überblick. Beim Eigenverbrauch wird der Solarstrom anteilig direkt durch den Anlageneigentümer verbraucht. Nur der Produktionsüberschuss wird ins Netz eingespeist und vom Netzbetreiber nach Einspeisetarif vergütet. Die Hauptversorgung des Stromkunden wird vom Energieversorger geleistet. Beim Eigenverbrauch fallen heute auf die verbrauchte Solarstrommenge keinerlei Umlagen, Abgaben oder Steuern an und es sind keine aufwändigen energiewirtschaftlichen Prozesse abzuwickeln. Zwingende Voraussetzung ist lediglich die Rechtsgleichheit von Anlagenbetreiber und Stromnutzer.

Gerade gewerbliche Stromkunden möchten jedoch nicht in allen Fällen selbst eine Solaranlage besitzen oder betreiben. Nachteilig sind vor allem die Belastung von Finanzmitteln und Kreditlinien sowie die langfristige Bindung an ein Gebäude. Gleichwohl kann der Wunsch bestehen, günstigen und sauberen Solarstrom zu nutzen. Für diesen Fall sieht das EEG den so genannten Vor-Ort-Verbrauch durch Dritte vor. Im Markt haben sich zwei Lösungen herauskristallisiert, diese Stromvermarktung umzusetzen. Bei der Anlagenmiete oder auch Teilmiete wird ein Investor Eigentümer der Solaranlage. Der Stromkunde mietet einen Teil der Anlage und erhält im Gegenzug deren Strom. Dieser wird wie beim Eigenverbrauch anteilig vor Netzeinspeisung vom Anlagenmieter verbraucht. Der Rest der Solarstromproduktion wird als Überschuss ins Netz eingespeist und erhält den Einspeisetarif. Vorteil dieser Lösung ist, dass bei rechtlich korrekter Umsetzung heute keinerlei Steuern, Abgaben oder Umlagen für den Solarstrom fällig werden. Der Mieter der Anlage kann – je nach Vereinbarung – mit festgelegten Kündigungsfristen vom Vertragsverhältnis zurücktreten und ist weniger stark gebunden.

Eine rechtlich korrekte Umsetzung setzt jedoch voraus, dass der Mieter der Anlage selbst Betreiber gemäß Paragraph 3 Absatz 2 im EEG wird und damit Betriebsrisiken trägt. Hierzu gibt es heute keine gesicherte Rechtsprechung. Schwankungen der Stromproduktion, Anlagenausfall, Risiken aus fehlerhafter Wartung und so weiter dürften jedoch dazu gehören. Bei der Umsetzung der Anlagenmiete ist auf entsprechend saubere Verträge zu achten. Andernfalls könnte rückwirkend für den Nutzungszeitraum auf die verbrauchte Solarstrommenge die volle EEG-Umlage fällig werden. Diese beträgt in 2013 rund 5,3 Cent je kWh und dürfte in den nächsten Jahren steigen. Zudem wird derzeit in der Politik diskutiert, Eigenverbrauch und damit auch Mietmodelle der Vor-Ort-Vermarktung von Solarstrom gleichzustellen. Sollte eine solche Änderung beschlossen werden, würde der wesentliche Vorteil von Anlagenmietmodellen entfallen und auf die Solarstrommenge immer die reduzierte EEG-Umlage fällig werden.

Eine weitere Besonderheit des Mietmodells liegt im Vertrieb. Stromnutzer müssen tiefer als bei Eigenverbrauch oder Vor-Ort-Vermarktung in solarspezifische Vertragskonstruktionen eingeführt und über Betreiberrisiken informiert werden. Das Mietmodell scheint damit vor allem interessant, wenn der Strom zum Beispiel zwischen verbundenen oder befreundeten Unternehmen geliefert werden soll und daher keine echte Lieferbeziehung zu Dritten hergestellt werden muss. Bei der Vor-Ort-Vermarktung verkauft der Anlagenbetreiber einen Teil seiner Stromproduktion an einen Stromkunden – wie bei den vorgenannten Modellen ohne Netzdurchleitung. Typischerweise ist der Stromkunde Mieter in dem Gebäude, auf dem die Solaranlage errichtet wird, oder der Verpächter des Gebäudes.

Vor-Ort-Vermarktung

Anders als bei Eigenverbrauch und Anlagenmiete wird bei der Vor-Ort-Vermarktung auf die gelieferte Solarstrommenge in jedem Fall die reduzierte EEG-Umlage fällig. Die Reduktion beträgt zwei Cent je kWh, sodass für 2013 mit rund 3,3 Cent Umlagebelastung zu rechnen ist. Vorteil der Vor-Ort-Vermarktung ist die vollständige Trennung von Anlagenbetrieb und Stromverkauf und die höhere Rechtssicherheit. Der Stromnutzer wird tatsächlich Stromkunde. Er kann die Vorteile günstigen und sauberen Solarstroms nutzen, ohne sich mit dem Betrieb oder der Finanzierung einer Solaranlage auseinandersetzen zu müssen. Gleichzeitig muss sich der Betreiber der Photovoltaik-Anlage Anforderungen aus dem EEG und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unterwerfen: Der Betreiber der Solaranlage wird rechtlich zu einem Energieversorgungsunternehmen (Solar-EVU).

Anlagenerrichter und -betreiber, die eine PV-Anlage zur Belieferung von Stromkunden planen oder betreiben, müssen während der Lieferung gemäß Energiewirtschaftsgesetz und EEG einige energiewirtschaftliche Prozesse umsetzen. Hierzu zählen Anmeldung der monatlichen Lieferprognosen beim verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber sowie die Meldung der realen Ist-Liefermengen nach erfolgter Lieferung entsprechende monatliche Abführung und Jahresabrechnung der EEG-Umlage Anmeldung der jährlichen Stromliefermengen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)Nachweis der Zehn-Prozent-Nutzung beim Verteilnetzbetreiber (VNB) Beachtung der Stromkennzeichnungspflichten nach Paragraph 42 EnWG bei der Rechnungsstellung und Einhaltung der Herkunftsnachweisverordnung Betreuung des Stromkunden (Telefon/Mail) bei Rückfragen zur Lieferung oder Rechnungsstellung. Zudem sollten Stromlieferverträge geltender Rechtsprechung und Standards aus konventionellen Stromlieferverträgen entsprechen und von Fachanwälten erstellt und geprüft sein. Dies gilt insbesondere zur Absicherung des Betreibers aus Risiken im Zusammenhang mit der Stromlieferung. Im Markt verwendete Verträge erfüllen diese Anforderung heute häufig nicht.

Mit der Vor-Ort-Vermarktung treten Anlagenerrichter und -betreiber in den Strommarkt ein. Wirkt dies zunächst für einige Unternehmen abschreckend, scheint es doch in Hinblick auf das Potenzial und die Langfristigkeit des Geschäftsmodells von Vorteil. Denn die Vor-Ort-Vermarktung erhält das in der Vergangenheit so erfolgreiche Investorenmodell für PV-Anlagen. Und sie erschließt den gerade im Gewerbesegment wichtigen Kundenkreis, der aufgrund der oben genannten Punkte nicht selbst Betreiber oder Eigentümer einer Solaranlage sein will. Die energiewirtschaftlichen Prozesse können dabei auf Dienstleister übertragen werden. Grünstromwerk bietet dies ab 70 kW Anlagenleistung an. Anlagenerrichter und -betreiber können sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne selber die Aufgaben eines Solar-EVU übernehmen zu müssen.

Vertragliche Pflichten beachten

Die Erlössteigerung gegenüber der EEG-Einspeisung kann bei der Vor-Ort-Vermarktung bis über zehn Prozent reichen. Durchschnittlich liegt in Projekten von Grünstromwerk die Erlössteigerung über fünf Prozent. Gleichzeitig profitieren Stromkunden von reduzierten Stromkosten, im Durchschnitt ebenfalls über fünf Prozent. Viele Anlagen mit Errichtung seit 2012, die bisher auf Volleinspeisung ausgerichtet sind, verschenken diese Mehrerlöse.

Egal ob Eigenverbrauch, Anlagenmiete oder Vor-Ort-Vermarktung: Eine Vor-Ort-Nutzung von Solarstrom ändert das Lastprofil des Stromkunden. Damit sind die vertraglichen Pflichten des Stromkunden aus dem Hauptliefervertrag mit dem Energieversorger zu beachten: Darf eine Vor-Ort-Menge genutzt werden und wenn ja unter welchen Bedingungen? Gleichzeitig wird die Beschaffung der Hauptliefermengen für den Versorger aufwändiger, da eine für ihn nicht plan- und prognostizierbare Strommenge das Lastprofil verändert. Gerade bei hohen Solarversorgungsquoten reagieren Versorger häufig mit einer Erhöhung der Preise für die Hauptlieferung. In diesem Fall muss eine Nachverhandlung mit dem Hauptversorger oder gegebenenfalls ein Versorgerwechsel durchgeführt werden. Hierbei sind Kündigungsfristen unbedingt frühzeitig im Projekt zu klären.

Bei der Vor-Ort-Vermarktung unterstützt Grünstromwerk seine Kunden bei solchen Fragen, stellt Kostenrechnungen an und bietet eine preisgünstige Belieferung auch der Hauptmenge an. Bei Eigenverbrauch und Mietmodell kann es gegebenenfalls notwendig werden, ebenfalls einen EVU-Partner für solche Fragen hinzuzuziehen.

Eigenverbrauch und Vor-Ort-Vermarktung sind hoch profitable Modelle für den Bau und Betrieb von Solaranlagen auf gewerblichen Dächern. Von ihnen profitieren alle Beteiligten – Anlagenerrichter, Betreiber und Stromkunden – aufgrund steigender Strompreise und sinkender Einspeisetarife. Welches Modell das richtige ist, kann nur projektweise bewertet werden. Entscheiden sich Anlagenplaner und Betreiber für die Vor-Ort-Vermarktung, wird in der Regel die Unterstützung eines Dienstleisters mit energiewirtschaftlichem Know-how und zur Abwicklung der energiewirtschaftliche Prozesse vorteilhaft sein.

Dieser Fachartikel von Grünstromwerk-Geschäftsführer Tim Meyer ist in der Juli-Ausgabe von ERNEUERBARE ENERGIEN erschienen. Wenn Ihnen diese Kostprobe aus dem Printbereich gefällt, bestellen Sie ein kostenloses Probeabo unter www.erneuerbareenergien.de/probeheft/150/551/28667/.