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Interview mit BNE-Geschäftsführer Robert Busch

2021 droht eine Lücke in der Stromversorgung - ein Notfallplan

Nicole Weinhold

2021 und in den Folgejahren wird es absehbar eine große Windenergielücke geben, da im Vergleich zu den vorgesehenen Ausbaukorridoren deutlich weniger Windenergiekapazität ans Netz gehen wird. Zudem werden eine Vielzahl von Windenergieanlagen, die aus der EEG-Vergütung fallen, nicht weiter betrieben werden, u.a. weil die erzielbaren Marktwerte im Kontext der Corona-Krise deutlich zurück gegangen sind und sich ein Weiterbetrieb daher nicht rentiert. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) unterbreitet nun einen Vorschlag, wie Bestandsanlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten. Robert Busch, Geschäftsführer des BNE, erklärt, wie es zu der Stromlücke kommt und wie sie kurzfristig durch Bestandsanlage zumindest teilweise geschlossen werden könnte.

Worin liegt die enorme Lücke von 7,44 GW in der installierten Windleistung 2021 begründet, die Sie beschreiben?

Robert Busch: Das liegt zu einem großen Teil an den Unterdeckungen bei den Windausschreibungen. Ein wichtiger weiterer Faktor ist aber auch, dass viele Anlagen aus den ersten Ausschreibungen nicht umgesetzt werden, weil es keine Genehmigung gab oder die Projektierer die Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt mit neuen – höheren – Zuschlägen realisieren können.

Was bedeutet eine solche Lücke? Welche Konsequenzen hat sie?

Robert Busch: Wir werden deutlich weniger installierte Windenergie in den nächsten Jahren in Deutschland haben, als eigentlich von der Politik geplant war. Eigentlich sollten die Windenergieanlagen ja dazu beitragen, den Strom der wegfallenden Kernkraftwerke zu ersetzen. Stattdessen werden wir in den nächsten Jahren ohne Korrekturen mit den neuen Windenergieanlagen nicht mal die wegfallenden älteren ersetzen können.

Wie ließe sich die Lücke kurzfristig zumindest zum Teil schließen?

Robert Busch: Innerhalb der Windenergie geht das kurzfristig nur, wenn die Bestandsanlagen, die aus dem EEG fallen, weiter betrieben werden. Ergänzend kann die Lücke technologieübergreifend auch von zusätzlichen PV-Anlagen weiter gefüllt werden. Auf längere Sicht ist es aber entscheidend, dass auch wieder mehr Windenergieanlagen genehmigt werden und die Politik die Ausbaukorridore wieder deutlich nach oben anpasst.

Bestandsanlagen droht allerdings gerade das Aus, weil die Börsenstrompreise so niedrig sind, dass sich ein Weiterbetrieb ohne feste Vergütung nicht lohnt. Sie schlagen daher Ausschreibungen für Bestandsanlagen vor. Sie sagen, ordnungspolitisch sei eine Anschlussförderung von Bestandsanlagen begründbar. Womit?

Robert Busch: Die Ausschreibungslösung soll nur Übergangscharakter haben und wie ein vorübergehendes Kurzarbeitergeld wirken, bis die wettbewerbliche Bevorzugung fossiler Erzeugungsformen beendet ist. Die Zukunft ist, dass die Anlagen ihre Einnahmen vollständig über den Markt generieren. Derzeit ist das durch die Krise und durch die wettbewerbliche Bevorzugung der fossilen Erzeugung noch nicht möglich. Denn ordnungspolitisch ist es eine Wettbewerbsverzerrung, dass bestimmte Kosten von Wettbewerbern nicht oder nur unzureichend getragen werden. Stellen Sie sich vor, dass die Gefahrguttransporter eines Landes keine Versicherung zahlen müssten, die eines anderen Landes hingegen sehr hohe Versicherungsprämien. Zum Ausgleich müssten letztere dann eine Förderung bekommen bis fairer Wettbewerb gegeben ist. Die Förderung kann daher in dem Maße zurückgefahren werden, in dem die Wettbewerbsverzerrung verschwindet. In Bezug auf die Windenergiebestandsanlagen dürfen wir davon ausgehen, dass diese sich bei einem CO2-Preis, der die CO2-Kosten abdeckt, allein am Markt tragen. Sie werden also nur deshalb abgeschaltet, weil es der Politik bis dato nicht gelungen ist, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen. Das gilt es nun zu überbrücken.

Sie schlagen nun eine Ausschreibung von Bestandsanlagen vor, die es für Bioenergie schon gibt. Wie sieht so ein Modell aus?

Robert Busch: Bestands-Biogasanlagen sowie Bestands-KWK-Anlagen können an Ausschreibungen teilnehmen. Es liegt auf der Hand, die vorübergehende Anschlussförderung in Verbindung mit Ausschreibungen zu übertragen; zumal die Windenergie ja sehr viel günstiger ist. Wichtig wäre, dass es eigene Ausschreibungen für Bestandsanlagen sind, da es sonst Verzerrungen zu Lasten von Neuanlagen gäbe. Zudem müssen Mitnahmeeffekte bei den Bestandsanlagen vermieden werden.

Worauf muss man bei einem solchen Modell achten?

Robert Busch: Wir befinden uns bei den Details noch in Abstimmung mit unseren Mitgliedern. Aber es liegt auf der Hand, dass ausreichend Knappheit gegeben sein muss. Sonst hätte man den gleichen Effekt wie bei den meist unterdeckten Ausschreibungen für Neuanlagen, bei denen die meisten Anbieter auf den Höchstpreis bieten. Ein weiterer wichtiger Punkt dürfte das Referenzertragsmodell sein. Das sollte hier zur Anwendung kommen, damit auch die Anlagen im Süden der Republik erhalten werden können.

Welche Kosten würden entstehen?

Robert Busch: Die Frage kann man erst im Nachhinein beantworten, da die Marktprämien ja von den Marktwerten abhängen. Auch kennen wir die Ausschreibungsergebnisse nicht. Wir können aber davon ausgehen, dass die Zuschlagswerte bei für den Weiterbetrieb abgeschriebenen Anlagen deutlich niedriger wären als bei Neuanlagen. Und eigentlich war ja mal vorgesehen, dass viel mehr Neuanlagen laufen, die ebenfalls eine Marktprämie erhalten hätten. Die CO2-Einsparkosten wären sehr niedrig. Je mehr sich die Marktwerte dann in den nächsten Jahren erholen, desto kleiner werden die Marktprämien sein. Im Idealfall schafft sich die Förderung dann selbst ab, spätestens dann, wenn der ETS reformiert ist und deutlich höhere CO2-Preise zu deutlich höheren Marktwerten führen.

Welchen Vorteil hätte diese Vorgehensweise gegenüber der von Niedersachsen vorgeschlagenen Vergütung, die sich an Ausschreibungen für Neuanlagen orientiert?

Robert Busch: Es würde sich um echte Ausschreibungen handeln, bei denen die Kosten für Bestandsanlagen in die Gebote einfließen würden. Der Vorschlag aus Niedersachsen ist dagegen einigermaßen gewürfelt, da er ja einen fixen Bezugspunkt zu den Ausschreibungen bei den Neuanlagen hat, die ja sehr wenig mit den Kosten bei Bestandsanlagen zu tun haben. Und die Zuschläge bei den Neuanlagen wiederum orientieren sich meist am Höchstpreis.

Zudem hat der BNE-Vorschlag den politischen Vorteil, dass es vergleichbare Regelungen im EEG und KWKG schon gibt, für die die Politik sich bereits entschieden hat. Man müsste damit für die viel günstigere Windenergie auch nichts Neues erfinden.

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