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Windkraft-Service

Worauf bei Instandhaltungsverträgen zu achten ist

"Als Deutsche haben wir ein hohes Sicherheitsbedürfnis", sagt Martina Beese, auch die Banken würden immer mehr Sicherheiten wünschen, bevor sie in die Finanzierung eines Windprojekts einsteigen. Genehmigungsbehörden haben hohe Auflagen und wir haben eine hohe Dichte an Normen. Der Verkauf von Windenergieanlagen basierte immer darauf, dass die Anlage 20 Jahre hält. "Heute wissen wir", so die Juristin, "dass ein hoher Instandsetzungsaufwand dafür nötig ist." Worauf muss der Betreiber aber achten, damit die Verträge mit dem Servicedienstleister für ihn optimal ausgestaltet sind?

Gewährleistet werden soll aus Betreibersicht eine hohe technische Verfügbarkeit. Verschleiß muss beseitigt werden. Es geht um einen Erhalt des Anlagenzustands, hohe technische Leistungsfähigkeit und schließlich sollen Anlagenoptimierung stattfinden. Bei der Vollwartung kommt zur Instandhaltung die monitäre Absicherung hinzu, wenn Anlage nicht läuft. Die Alternative ist der einfache Wartungsvertrag, wenn Anlage nicht läuft. "Vor zehn Jahren noch war der Gang und Gäbe. Aber er ist nicht mehr zeitgemäß, weder für Banken, noch für Betreiber. Da mag er noch so oft sagen, das ist zu teuer, aber das sagt der Betreiber zu allem", so Beese scherzend. Tatsächlich ist aufgrund der Anfoderungen von Banken die Vollwartung immer populärer geworden.

Bei der Vollwartung sollte im Vertrag enthalten sein: Das Komplette Konzept der Instandhaltung, also auch Inspektion, außerdem die Wartung, Instandsetzung und Verbesserungen. Wichtige Vertragselemente: Laufzeiten und Kündigungen, Verfügbarkeit, Vergütung, Haftungsfragen. (Nicole Weinhold)