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Bioenergie Biogas EEG2012

Bundesrat Anwalt kleiner Biogasanlagen

Der Bundesrat fordert die Grundvergütung für Biogasanlagen bis 150 Kilowatt elektrische Leistung um zwei Cent auf 16,3 Cent pro Kilowattstunde anzuheben. Der Kabinettsbeschluss der Regierung sieht 14,3 Cent vor. In der Begründung der Länderkammer heißt es, dass Anlagen mit geringer Anlagenleistung ohne Anhebung keine Chance hätten.

Rat macht sich für Kleine stark
Anders beurteilt der Bundesrat die Situation bei Anlagen größer 500 Kilowatt elektrische Leistung. Hier fordert er die Grundvergütung um zwei Cent auf neun Cent pro Kilowattstunde zu senken. Der Bundesrat macht sich damit zum Gegenpol zur Bundesregierung. Denn käme das EEG2012 so wie von der Bundesregierung beschlossen, dann gäbe es für Biogasanlagen bis 150 Kilowatt und bis 500 Kilowatt elektrische Leistung 3,5 bzw. 1,7 Prozent weniger Gesamtvergütung im Vergleich zum EEG2009. Das ist dem Bundesratsbeschluss zu entnehmen. Anlagen ab 500 Kilowatt hingegen werden um 8,1 Prozent besser gestellt. Wenn es aber zu einer Senkung um zwei Cent wie vom Bundesrat verlangt käme, dann gäbe es statt Erhöhung eine weniger Vergütung für Anlagen ab 500 Kilowatt, und zwar um minus 5,4 Prozent. Statt vom EEG2012 zu profitieren müssten diese Biogasanlagen dann im Gegenteil das relativ größte Minus bei der Vergütung im Vergleich zum EEG2009 hinnehmen. Der Bundesrat nimmt beim Biogas eine Gegenposition zur Bundesregierung ein. Er macht sich für kleine Biogasanlagen stark.

Gemischte Reaktionen
Der Fachverband Biogas begrüßte den Bundesratsbeschluss. Er sieht in ihm ein Bekenntnis zur kleinteiligen, dezentralen Biogaserzeugung. Der Biogasrat sieht „eine Überförderung landwirtschaftlicher Kleinstanlagen“. Ein paar Tage vorher hatte der Biogasrat allerdings auch für die von ihm bezeichneten Kleinstanlagen noch eine Unterförderung nach dem neuen EEG2012 gesehen, und zwar um zwei Cent pro Kilowattstunde.

Neuer Vorschlag zur Mindestwärmenutzung
Der Bundesrat fordert außerdem die Mindestwärmenutzung von 60 auf 50 Prozent zu senken. Das EEG will Strom aus Biogas nur vergüten, wenn eine gewisse Abwärmenutzung nachgewiesen wird. Der Entwurf sieht 60 Prozent vor. Der Anlagenbetreiber erhält keine Vergütung ohne Erfüllung dieser Pflicht. Der Fachverband Biogas argumentiert: Wenn Wärmekunden absprängen könnte es passieren, dass ein Anlagenbetreiber unter die 60-Prozent-Marke fällt. Banken würden bei dieser Unsicherheit keine Kredite für Biogasprojekte vergeben. Doch Fakt ist auch, dass wenige Anlagenkonzepte bezüglich der Wärmenutzung derzeit über 60 bis 70 Prozent kommen. Das EEG in der Version der Bundesregierung würde also für künftige Anlagen derzeitige Top-Werte zum Standard erklären. Der Bundesrat verlangt, das Ganz-oder-Garnicht-Prinzip der Regierung zu entschärfen. Stattdessen solle es einen Abschlag in Höhe des bisherigen Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus geben, wenn eine 50-Prozent-Quote nicht erreicht wird. Der KWK-Bonus im EEG2009 beträgt drei Cent.

Marktprämie: Keine Verpflichtung
Bei der Marktprämie für Biogas fordert der Bundesrat, zur optionalen Marktprämie zurückzukehren. Der Referentenentwurf sah vor, dass Biogasanlagenbetreiber wählen können, ob sie den Strom aus ihrer Biogasanlage direkt vermarkten wollen oder ihn nach EEG vergüten lassen. Die Marktprämie im EEG war vorgesehen, mögliche Differenzen auszugleichen zwischen einem Preis, der am Markt für den Strom erzielt wird und der unter der Vergütung liegt, die die Anlage nach EEG erhalten würde. Im Kabinettsbeschluss steht nun, dass für Anlagen über 500 Kilowatt elektrische Leistung ab 2014 die Direktvermarktung Pflicht sein soll. Der Bundesrat lehnt das ab. Eine obligatorische Marktprämie für Anlagen über 500 Kilowatt elektrisch sei für Biogasanlagen nur schwer umsetzbar, da sie nicht nur den Strom, sondern auch die Wärme vermarkten müssten. „Für landwirtschaftlich strukturierte Biogasanlagen ist diese Forderung nahezu unrealisierbar.“ (Dittmar Koop)