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Geschäftsmodell

Leasing von Solaranlagen

Viele private und öffentliche Hausbesitzer denken bei der Sanierung oder Erweiterung ihrer Gebäudebestände beim Dach auch an Solarenergie. Doch im Zuge der Bankenkrise ist die Finanzierung mit der Hausbank selten ein einfache Unterfangen. Die Reduktion der Vergütungen hat diesen Umstand keineswegs abgemildert. Und wenn externe Interessenten auftreten, die günstig gelegene Dachflächen in Regionen mit vielen Sonnentagen mieten wollen, dann kommt der eine oder andere Eigentümer ins Grübeln - auch und gerade bei großen Industriegebäuden. Denn nach 8 bis 15 Jahren sind die Solardächer abbezahlt und die Erträge fließen direkt in die Taschen der Besitzer.

In Amerika begann der PV-Leasingspezialist Sunrun im Jahr 2008 mit dem Einsammeln von Wagniskapital und finanzierte damit bereits im ersten Jahr mehr als 200 Millionen Dollar vor für Tausende PV-Projekte in den USA. Sunrun verleast die Solaranlagen langfristig an die Hauseigentümer und Firmeninhaber. Installation und regelmäßige Wartung sind inklusive. Sowohl Privatkunden wie aich mittelständische Firmen brauchen sich weder um das Know-How noch um das Equipment zu kümmern. Sie zahlen eine monatliche Leasing-Gebühr und bekommen ihren Strom zu speziellen Preisen, die rund 20 Prozent unter denen der örtlichen Versorger liegen.Denn Sunrun profitiert von Mengenrabatten, Dienstleistungsverträgen mit Wartungsfirmen sowie den staatlichen Fördermitteln. Einige Energieversorger gaben das Wagniskapital für Sunrun und können auf diese Weise nun den Anteil an Erneuerbaren Energien bei ihrer Stromerzeugung ausbauen ohne eigenen Aufwand zu betreiben. Im Normalfall stellt sich eine win/win-Situation ein. Durch das gewerbliche PV-Projektes steigt der Profit beim Photovoltaik Leasing für beide Seiten: Mieter sparen durch die Verwendung der Module an den Energiekosten der Einrichtungen und Gebäude und die Vermieter können durch langfristige Verträge regelmäßige Einnahmen garantieren. Die festen Konditionen sowie die volatilen Einspeisvergütungen erfordern einiges Know-How aufseiten des Leasingunternehmens.

In Deutschland ist das Leasingmodell davon abhängig, dass es sich um eine selbständige Betriebseinrichtung handeln muss, also ein aufgeständerte Solaranlage auf dem Dach und keine Anlage, die in die Fassade integriert ist. Sie ist dann nämlich Bestandteil des Hauses. Viele Leasinganbieter nehmen als Untergrenze 25-30 kWp, kleinere Anlagen fallen also aus diesem Finanzierungsmodell raus.

Leasingfirmen wie DAL, VR Leasing oder Süd Leasing und viele andere liessen bisher nur natürlichen Personen, eine GbR oder den Geschäftsführer einer GmbH zu. Aber auch das wandelt sich und ist bei Behörden sowieso obsolet. Die Leasingraten tauchen allerdings nur in der Gewinn- und Verlustrechnung auf, das ganze Projekt aber nicht in den Aktiva und Passiva.

Vor Abschluss eines Leasingvertrages führen die Leasinggesellschaften eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch. Dabei prüfen sie die Kreditwürdigkeit des potenziellen Kunden sowie den Standort, die Eckdaten und Details der Anlage, also Hersteller, Modultyp, Wechselrichter, Zertifizierungen und Preise der einzelnen Komponenten der Photovoltaikanlage. Wenn der Leasingvertrag dann ausläuft, bestehen für den Leasingnehmer mehrere Möglichkeiten: Der Vertrag kann verlängert werden, die Photovoltaikanlage wird übernommen oder an die Leasing­gesellschaft zurückgegeben.

Die Einspeisevergütungsrate soll der Leasingrate, inclusive aller Nebenkosten entsprechen. Dementsprechend hoch ist das einzubringende Eigenkapital und die PV-Anlage stellt die Sicherheit dar. Wichtiges Detail: Es wird eine Dienstbarkeit für die Bank ins Grundbuch eingetragen sowie eine Abtretungserklärung der Stromeinspeisevergütung, für den Fall, dass der Betreiber die Leasingrate nicht zahlt. Dieser Punkt ist heikel aber offenbar bei allen Leasinggebern so anzufinden. Als Daumenregel ist ein Eigenkapital (Sonderzahlung) von 10 bis 25 Prozent der Investitionskosten (!) bei einer guten Bonität des Betreibers ausreichend.

Kommunen und öffentliche Einrichtungen haben oft besondere Konditionen, bei denen Anzahlungen nicht nötig sind und die Laufzeiten auf bis zu 20 Jahre ausgedehnt werden können inklusive besonderer Behörden-Mietverträge.

Mehr Informationen finden Sie hier oder hier (Liste der Mitglieder im Leasingverband BDL, die EE-Leasing anbieten). (jw)