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Unterstützung aus Dresden

Sachsen legt eigenes Förderprogramm für Stromspeicher auf

Die Landesregierung in Dresden hat die Neuauflage des Förderprogramms für Stromspeicher beschlossen. Demnach fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) Investitionen in einen Stromspeicher, der mit einer Photovoltaikanlage gekoppelt ist, mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der gesamten Investitionssumme. Voraussetzung ist, dass der Speicher eine nutzbare Mindestkapazität von zwei Kilowattstunden hat. Zusätzlich muss die gesamte Photovoltaik-Speicher-Kombination abregelbar sein. Die Solaranlage darf mit nicht mehr als 50 Prozent ihrer Nennleistung ihren Strom ins Netz einspeisen. Dies muss durch eine entsprechende Einrichtung sichergestellt sein, die eine Ansteuerung der Anlage mit viertelstündiger Auflösung möglich macht.

Innovationen werden zusätzlich gefördert

Mit einem Zuschuss von 50 Prozent der Investitionssumme fördert Dresden die Installation von Modellprojekten. Das sind Speicher, die nicht auf Blei- oder Lithium-Ionen-Technolgie basieren. Voraussetzung ist ein regelmäßiges Monitoring. Der Anlagenbetreiber muss der Sächsischen Energieagentur (Saena) ein Jahr nach Inbetriebnahme alle Daten über die Einspeisung der Photovoltaik-Speicher-Kombination in viertelstündiger Auflösung zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für den Strombezug aus dem Netz des Gebäudes, in dem das System installiert ist. Mit gleicher Auflösung muss er auch die ein- und ausgespeicherte Strommenge nachweisen. Die gleichen Daten muss der Anlagenbetreiber noch einmal drei Jahre nach Inbetriebnahme des Systems an die Saena übermitteln.

Maximal 20.000 Euro pro Projekt

Bevor der Hauseigentümer mit dem Bau der Solarstromanlage und dem Speicher beginnt, muss die SAB die Förderung bewilligt haben, nachdem sie alle Unterlagen geprüft hat. Förderfähig sind dabei der Speicher selbst, Investitionen in Mess- und Steuereinrichtungen und Ingenieur- und Planungsleistungen. Letztere werden aber in Höhe von zehn Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 20.000 Euro. Die Förderung kann nicht mit der Speicherförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder mit anderen Förderungen kombiniert werden. (Sven Ullrich)