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Solar wird ­obligatorisch

Sven Ullrich

Berlin hinkt hinterher – zumindest was den Zubau an Photovoltaikleistung angeht. Schließlich will die Stadt spätestens bis 2040 klimaneutral werden. Ein Viertel der Stromversorgung soll dann mit Solaranlagen gedeckt werden. Dazu müsste die installierte Leistung auf etwa 4,4 Gigawatt steigen.

Die geeigneten Dachflächen der Hauptstadt würden dafür ausreichen. Doch auch beim Neubau gibt es viel Potenzial, das bisher noch nicht ausreichend genutzt wird. So wurden im Jahr 2020 nur 27,9 Prozent der neuen Dachflächen für die Solar­energie genutzt. Zwar dürfte die Dynamik etwas zugelegt haben. Doch noch immer bleiben viele Neubaudächer ungenutzt.

30 Prozent der Fläche nutzen

Um dieses Potenzial zu heben, beinhaltet das Klimaschutzgesetz von Berlin eine Solarpflicht für Neubauten und bei Dachsanierungen, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. In welchen Fällen muss wer wie viel Solarleistung errichten? Die Pflicht gilt für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmeter. Hier müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Modulen belegt werden. Es betrifft also die gesamte Dachfläche oder die Gesamtsumme der Teilflächen von Dächern.

Diese Regelung gilt sowohl für Wohnbauten als auch für Gewerbegebäude. Ausgenommen sind nur Garagen, Schuppen, Gewächshäuser – obwohl sich hier die Integration von Solarmodulen regelrecht anbietet – und Traglufthallen. Die Solarpflicht gilt auch, wenn die Dächer von Bestandsgebäuden wesentlich umgebaut werden.

Dies umfasst „Änderungen an der Dachfläche, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung erheblich erneuert wird“, formuliert der Gesetzgeber. Im Unterschied zum Neubau müssen hier mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche – also der nutzbaren Dachfläche abzüglich aller Aufbauten und Störflächen – mit Modulen belegt werden.

Bei der Dachsanierung können die Gebäudeeigentümer auch von den Mindestvorgaben abweichen. Sie müssen aber mindestens zwei Kilowatt Leistung installieren, wenn das Gebäude über maximal zwei Wohnungen verfügt. Bei Gebäuden mit drei bis fünf Wohnungen sind mindestens drei Kilowatt vorgeschrieben. Hat das Gebäude mindestens sechs und höchstens zehn Wohnungen, genügen sechs Kilowatt Solarleistung. Bei allen noch größeren Wohnungen gelten wieder die Flächenvorgaben.

93 Megawatt hätten laut Zubauszenario des „Masterplans Solarcity Berlin“ 2022 installiert werden müssen. Tatsächlich hat das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien anhand der Daten aus dem Marktstammdatenregister einen Zubau von 31,1 Megawatt ermittelt – Stand 7. Januar 2023. Schon 2021 wurde der Plan nicht erfüllt. Für dieses Jahr waren 60 Megawatt vorgesehen. Installiert wurden 26,1 Megawatt.

Ausnahmen sind möglich

Sowohl für den Neubau als auch für die Dachsanierung gilt aber: Die Photovoltaikanlage muss nur so groß sein, dass sie noch eine Einspeisevergütung nach dem EEG bekommt, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Hier liegt die Untergrenze bei einem Megawatt. Wenn nicht genügend Dachfläche vorhanden ist oder innovative Architekten am Werk sind, kann die Solarpflicht auch mit einer fassa­denintegrierten Photovoltaikanlage erfüllt werden.

Wenn der Bau einer Solaranlage nicht vertretbar ist, weil sie technisch unmöglich ist oder andere Gründe wie Denkmalschutz der Installation widersprechen, kann von der Solarpflicht abgewichen werden. Das gilt auch, wenn die Dachfläche nach Norden ausgerichtet ist oder eine Photovoltaikanlage auf einer Außenfläche des Gebäudes installiert wurde. In allen Fällen muss der Gebäudeeigentümer dies aber nachweisen, und der Senat kann einen Sachverständigen zurate ziehen und prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, von der Solarpflicht abzuweichen.

Damit wird klar: Bei der Solarpflicht geht es nicht nur um eine ordnungsrechtliche Gängelung der Bauherren. Vielmehr geht es darum, dass die Photovoltaik beim Bau von neuen Gebäuden mit in den Blick genommen werden muss. So könnten bestehende Barrieren wie mangelnde Praxiserfahrung der Planer überwunden werden, lautet das Ziel.

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