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Gesetzgebung

Leicht nachgebessertes Osterpaket bremst bei Windparkflächen

Am Donnerstag will der Bundestag über sieben Gesetze des sogenannten Osterpakets der ersten Energiewende-Gesetze der neuen Bundesregierung abstimmen. Neu im Paket eingeschnürt ist das kürzlich nachträglich präsentierte Windenergie-an-Land-Gesetz, das den von der Koalition aus SPD, Grünen und FDP angestrebten Zwei-Prozent-Anteil der Windenergienutzung an der Landesfläche garantieren soll. Der zur Abstimmung stehende Entwurf habe nach Nachbesserungen durch den Klimaschutz- und Energieausschuss „an einigen Stellen den Kabinettsvorschlag deutlich verbessert … An anderen Stellen bleibt er … deutlich hinter den Erwartungen … zurück“, so analysierte der Erneuerbare-Energien-Dachverband BEE am Mittwoch in Berlin.

„Das Osterpaket öffnet die Tür Richtung Klimaneutralität einen kleinen Spalt. Damit Deutschland hindurchschreiten kann, muss aber noch mehr passieren,“ sagte BEE-Präsidentin Simone Peter zu den am Dienstag bekannt gewordenen Entwürfen.

Im Detail führt das Osterpaket anders als in den bisherigen Entwürfen vorgesehen nun auch Ausschreibungen ein für Wasserstofferzeugungsanlagen im Volumen von 800 Megawatt (MW) im Jahr 2023, 1.000 MW im Jahr 2024, 1.200 MW im Jahr 2025 und 1.400 MW im Jahr 2026. Zudem behält es „Innovationsausschreibungen“ für Wasserstoffanlagen als Stromspeicher für Strom aus Wind- und PV-Parks bei mit einem langsamen Ansteigen der Ausschreibungsvolumen von 400 MW im Jahr 2023 bis 1.000 MW 2028. Außerdem erhöht es die Ausbauziele für Photovoltaik (PV) und verringert die räumlichen Begrenzungen für Freiflächensolaranlagen gemäß der sogenannten Flächenkulissen. Auch die Einstufung der Wasserkraft als eine im überragenden öffentlichen Interesse stehende Energiequelle steht nun drin, zudem bleibt nun die Förderung kleiner Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt erhalten. Mehr Anrechenbarkeit des eigenerzeugten Stroms sieht zudem das Gebäudeenergiegesetz nun vor.

Dass andererseits der Bundestag die erste Etappe der Pflicht zur Ausweisung der zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung für die Bundesländer von Ende 2026 auf Ende 2027 verschiebt, kritisiert der BEE. Ebenso lasse die Konzentration des Gesetzes für die Bioenergie auf deren Dienst zum Ausgleich von Lastspitzen jede Perspektive für Bioenergieerzeuger und Bioenergieprojektierer vermissen.

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