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Bundesländer wollen für mehr Sicherheit im Offshore-Windpark sorgen

Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben eine Bundesratsinitiative gestartet, um für mehr Arbeitssicherheit in Offshore-Windparks zu sorgen. So wollen die beiden Landesregierungen die rettungsdienstliche Versorgung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) des Bundes neu regeln. Im Juli soll der Gesetzentwurf, der intensiv mit der Branche erarbeitet worden sei, in den Bundesrat eingebracht werden, heißt es in einer Mitteilung der niedersächsischen Landesregierung.

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Was will das Gesetz?

Das Gesetz würde einige Änderungen mit sich bringen. So soll die Verantwortung für die Rettungsinfrastruktur in der küstenfernen AWZ den Offshore-Betreibern zugewiesen, die diese über einen noch zu gründenen Verband als so genannte bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts errichten und betreiben. Die Finazierung soll ebenfalls über diesen Verband organisiert werden, das Geld soll über „gestaffelte Beiträge“ von den Betreibern fließen. Der Bund soll nach diesem Plan über eine Gewährträgerhaftung die Verlässlichkeit der Infrastruktur absichern. Die Küstenländer wiederum wollen über Beiratssitze ihren Einfluss auf den Verband sicherstellen. Darüberhinaus soll dem für das Rettungswesen zuständigen Bundesministerium eine Verordnungsermächtigung erteilt werden, um einheitliche Standards für die Rettungseinsätze in der AWZ sicherzustellen.

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„Um die Sicherheit bei Arbeitsunfällen oder medizinischen Notfällen zu gewährleisten, muss die Rettung klar geregelt sein“, betonte Niedersachsens Energieminister Christian Meyer. Dies sei derzeit nicht der Fall. „Wenn 2030/2031 mit dem Bau von Windparks und Anbindungsleitungen im küstenfernen Teil der AWZ, sprich jenseits der Schifffahrtsroute 10, gearbeitet wird, muss die notwendige Infrastruktur stehen.“

Aus der Offshore-Branche kommt Kritik, von der IG Metall Zustimmung

Der Bundesverband Offshore Windenergie (BWO)  begrüßte die Initiative zwar grundsätzlich, äußerte aber auch Kritik. Der Gesetzesentwurf gehe in der derzeitigen Form über das sinnvolle Maß hinaus und könnte dadurch unnötige Verunsicherung und Verwaltungsaufwand auslösen, heißt es in einer Stellungsnahme des BWO. So stößt sich der Verband daran, dass künftig nicht der Staat, sondern die Infrastrukturbetreiber in der AWZ für die Rettungskette verantwortlich sein sollen.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes sollen nach Ansicht des Verbandes vor allem zwei Punkte beachtet werden: Erstens müsse ein verlässlicher Investitionsschutz für bestehende Offshore-Windparks gewährleistet bleiben. Zweitens sollte die gesetzliche Regelung ausschließlich auf küstenferne Gebiete in der AWZ nordwestlich der Schifffahrtsroute SN 10 beschränkt werden. Bestehende Windparks und bereits bezuschlagte Projekte dürften nicht nachträglich durch zusätzliche Kosten, regulatorische Vorgaben oder Verwaltungsaufwand belastet werden, so der BWO.

Die Gewerkschaft IG Metall, die mit einem gemeinsam mit Betriebsräten erarbeiteten Positionspapier die Diskussion um die Rettungssituation offshore vor gut einem Jahr angeschoben hatte, begrüßte hingegen die Gesetzesinitiative. Man habe das Positionspapier in die Diskussion mit Vertretern der beiden Bundesländer eingebracht, so ein Sprecher.

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