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Red III

Berlin lässt schnelle Meereswindparks zu, vergisst aber Reform

Der Bundestag hat den Weg für die Beschleunigung von Genehmigungen neuer Windparks im Meer und deren Netzanschlüsse frei gemacht. Die Politiker stimmten geänderten Regelungen für Offshore-Windparks und Meereswindkraft-Stromnetze zu, um die sogenannte Red-III-Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen. Die wichtigste Anpassung dürfte zunächst sein, dass es 2026 flexibel je nach Bieterinteresse zu Ausschreibungen für eine Kapazität von 2.500 bis 5.000 Megawatt (MW) neuer Offshore-Windkraft kommen kann. Die von der Windbranche gewünschte Verschiebung der nächsten Ausschreibungsrunde ist dagegen nicht vorgesehen. Sie hätte Zeit für eine ausführliche Reform des Ausschreibungssystems gewinnen lassen. Das Ausschreibungssystem gilt als dringend reformbedürftig, nachdem im August die jüngste Auktion von Windparkentwicklungsrechten für staatlich voruntersuchte Flächen ohne jede Beteiligung von Bietern geblieben und gescheitert war.

Die Windenergiebranche fordert den Wechsel zu Differenzverträgen. Aktuell sehen die Ausschreibungsmodi vor, dass sich Projektierungsgesellschaften unterbieten und für ihre Rechte bezahlen. Differenzverträge würden dazu führen, so die Hoffnung, dass die Bieter realistische Mindestvergütungspreise einfordern. Sie bekämen dann in Momenten, in denen sie im Stromhandel nur geringe Preise unter dem Mindestvergütungspreis erzielen, die Differenz aufgezahlt. Springt der Handelspreis über die Schwelle, müssen sie aber Überschüsse abliefern.

Die Umweltorganisation WWF kritisierte allerdings die geplante Ausweisung neuer Beschleunigungsgebiete für Meereswindparks und damit verbunden den Verzicht auf Umweltprüfungen: Deutschland verfehle EU-Vorgaben zum Schutz der Meere. „Der ökologische Zustand von Nord- und Ostsee ist schlecht. Daher ist eine umweltverträgliche Umsetzung der RED III essenziell.“ (tw)