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Regierungskoalition

Infrastrukturprojekte und ­Gebäudemodernisierung

Die Regierungskoalition hat weitreichende Beschlüsse zur Planungsbeschleunigung bei Infrastrukturvorhaben gefasst. Das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz sieht Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren vor. Beim Gebäudeenergiegesetz gibt es zunächst nur einen neuen Namen.

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich auf das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verständigt. Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte deutlich beschleunigen. Wichtige Infrastrukturvorhaben wie Straßen, Brücken und Schienennetze werden künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft.

Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehören die vollständige Digitalisierung von Verwaltungsverfahren sowie der Wegfall von Doppelprüfungen bei Infrastrukturprojekten. Bei Schienenstrecken unter 60 Kilometern entfällt künftig die Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Raumverträglichkeitsprüfung für Bundesstraßen, -schienen und Pumpspeicherkraftwerke wird abgeschafft, sofern die Länder nicht widersprechen.

Gebäudeenergiegesetz wird umbenannt

Beim Gebäudeenergiegesetz einigten sich die Koalitionspartner zunächst nur auf die Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser kritisiert: „Das ist zu wenig für eine Branche, die seit Monaten auf klare Signale wartet.“ Die Eckpunkte des neuen Gesetzes sollen Ende Januar vorgelegt werden.  (NW)