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Unkoordinierter PV-Zubau droht

Sie schlagen die gezielte Nutzung von Flächen für Biodiversitäts-PV vor. Wie müsste diese aussehen im Unterschied zur normalen PV-Freifläche?

Bernhard Strohmayer: Der Unterschied ist, dass man bewusst das Augenmerk auf die Biodiversität legt. Wir sehen, dass man mit wenigen Maßnahmen PV-Freiflächen deutlich artenreicher gestalten kann, als die klassischen Planungen, wie sie bisher entstanden sind. Das hat auch damit zu tun, dass Ausgleichsflächen sehr kompakt innerhalb eines Solarparks ausgeführt werden können. Wir setzen uns mit unseren Mitgliedern dafür ein, einen über die regulatorischen Vorgaben hinausgehenden Beitrag zu leisten. Mit der Selbstverpflichtung „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ hat sich ein großer Teil der Solarunternehmen schon freiwillig zu einer guten Praxis verpflichtet.

Die ab 2023 geltenden Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU, kurz GAP, sollen die Landwirtschaft ökologischer machen. Den Mindestanteil der Ackerfläche mit nicht-produktiven Flächen oder Elementen will die EU als Grundregel auf vier Prozent festlegen. Sie wollen, dass auch Biodiversitäts-PV dort einen Platz findet?

Bernhard Strohmayer: Es geht hier um die Konfliktlösung zwischen Landwirtschaft, Energiewirtschaft und Naturschutz. Die neue GAP sieht etwas vereinfacht vor, dass es Direktzahlungen in voller Höhe nur gibt, wenn man Ökomaßnahmen umsetzt. 20 Prozent der ausgeschütteten Direktzahlungen sind an Ökoregeln geknüpft. Diese Zahlungen sind beispielsweise die Erhöhung der Anzahl nicht produktiver Flächen auf vier Prozent. Das kann aber eine Förderung von Blühstreifen sein oder von extensiv genutztem Grünland. Da ist die Photovoltaik noch nicht dabei. Die ersten größeren PPA-Solarparks außerhalb der Flächenkulisse nutzen landwirtschaftliche Flächen. Und die Landwirtschaft muss ohnehin nicht-produktive Flächen schaffen in einer Größenordnung von vier Prozent, damit die restlichen Flächen im Sinne der GAP voll subventionsfähig sind. Man kann Biodiversitätspotenziale in Solarparks gut abrufen und auch transparent darstellbar machen. Die nationale Ausgestaltung der GAP sollte das zulassen. Die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommenen Flächen sollten für Solarparks nicht ausgeschlossen werden.

Das müsste von der EU bestätigt werden?

Bernhard Strohmayer: Wohl nicht von der EU, aber da brauchen wir noch ein Gutachten und den nationalen Gesetzgeber. Der landwirtschaftliche Teil der Agriphotovoltaik ist inzwischen im Sinne der GAP förderfähig. Bei klassischen Solarparks ist das schwieriger, denn diese sind nach wie vor fälschlich als „Siedlungs- und Verkehrsflächen“ eingeordnet, obwohl die Flächen im Solarpark extensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Wir denken, wenn wir über Freifläche diskutieren, müssen wir auch über landwirtschaftliche Flächen reden. Das wird jetzt sehr wichtig, weil die Förderfähigkeit immer weiter in den Hintergrund tritt und die landwirtschaftlichen Fragen stark in den Vordergrund treten.

Sie fordern nun ein Prozent der deutschen Landesfläche für PV. ­Vorher sahen viele die PV bei den zwei Prozent für die Windkraft.

Bernhard Strohmayer: Erstens wird hauptsächlich Wind diskutiert. Wir haben Bedenken, dass PV nicht diskutiert wird und dann unkoordiniert ausgebaut wird und die Erfahrungen schlecht sein können. Überforderung und Fehlreaktionen könnten dann dazu führen, dass man nicht so richtig weiß, wie es z. B. auf regionalplanerischer Ebene weitergeht.

Wie kommen Sie drauf?

Bernhard Strohmayer: Tatsächlich sehen wir es. Die Planungsregionen geben sich immer öfter eigene Regeln, wie sie mit der Photovoltaik umgehen, wobei Photovoltaik im Wesentlichen in kommunaler Planungshoheit liegt. Planungsregionen und Kommunen entwickeln jetzt Kriterienkataloge. Das ist ein ziemliches Durcheinander. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, mit einer Zielgröße und der klaren Aussage zu kommen, dass man die Photovoltaik in Flächenzielen denken und weiterhin kommunal planen soll. Das funktioniert aber anders als bei der Windenergie.

Bei dieser soll es das Zwei-Prozent-Ziel in der Raumordnung geben, die in den Regionalplänen umgesetzt wird. Diese Regionalpläne werden beklagt und wir haben riesige Probleme.

Bei der PV haben wir jedoch die kommunale Planungshoheit. Vor Ort entscheiden die Kommunen und Gemeinderäte, ob und wie ein Solarpark entsteht oder eben nicht. Die Kommunen haben keine Zielgröße. Sie können über das Prozent hinausgehen oder darunterbleiben, wenn es ihnen nicht passt. Daher das Flächenziel von im Schnitt einem Prozent für Solarparks: kommunal geplant – gut gemacht. Nicole Weinhold

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