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Ausschlusswirkung aussetzen

Ein beschleunigter Windausbau ist für das Erreichen der Klimaziele und größere Unabhängigkeit von Energieimporten unerlässlich. Auch wenn die im Osterpaket beschlossenen Maßnahmen in die richtige Richtung gehen, sind wir weit davon entfernt, die notwendigen Ausbauziele zu erreichen. Dazu muss bei Flächenausweisungen und Genehmigungsverfahren mehr getan werden.

Um unsere Projekt-Pipeline Wind an Land im Umfang von circa 2,6 Gigawatt (GW) schnellstmöglich umsetzen zu können, bedarf es vor allem einer deutlichen Beschleunigung beim Planungsrecht sowie der Standardisierung und Reduzierung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen. Bei über 90 Prozent unserer Projekte ist eines dieser Themen das wesentliche Hemmnis. Behörden sind mit der Komplexität der Anforderungen häufig überfordert. Sie benötigen von Bund oder Ländern vorgegebene Standards.

Planungsrechtlich geben wir zudem zu bedenken, dass die Windvorranggebiete, die eingeführt wurden, um den sogenannten Wildwuchs zu verhindern, derzeit mehr bremsen als beschleunigen, weil außerhalb dieser Gebiete der Bau von Windkraftanlagen nicht möglich ist. Kommunen, die nicht in Vorranggebieten liegen, können dadurch keine Windenergieplanungen voranbringen - auch wenn sie dies gern tun würden, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Wenn sich eine Gemeinde durch den Bau eines Windparks an der Energiewende aktiv beteiligen will, sollte sie in diesem Vorhaben bestärkt und unterstützt werden. Daher sollte die Ausschlusswirkung von Vorranggebieten ausgesetzt werden, solange es von diesen nicht genügend gibt, um die Ausbauziele zu erreichen.

Außerdem sollten wir die zwei Prozent der Landesfläche statt in zwei Etappen bis 2027 beziehungsweise 2032 auszuweisen, dies lieber in einer Stufe bis Ende 2024 tun. Hier muss die Politik dringend nachbessern.

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