Der Schutz von Biodiversität und Klima steht in einem engen Zusammenhang und muss entsprechend auch zusammengedacht werden. Eine konsequente Umsetzung der Klimaschutz- und der Biodiversitätsziele ist aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gleichermaßen prioritär. Daher beteiligt sich das BfN seit vielen Jahren an einer naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende. Die Arbeit des BfN erfolgt dabei seit 30 Jahren wissenschaftsbasiert. Über die Zeit hat sich die Relevanz der Energiegewinnungsformen und damit auch der Anforderungen aus Sicht des Naturschutzes verändert: Genannt sei exemplarisch die starke Zunahme von Mais für die Biogaserzeugung in den 2000er-Jahren, verbunden mit intensiven Anbauformen. Anstrengungen, alternative Kulturen zu etablieren sowie den Maiseinsatz zu begrenzen, folgten.
Heute sind Windenergie und Photovoltaik die beiden Hauptzugpferde der Energiewende im Strombereich. Angesichts der vielfältigen Anforderungen an verfügbare Flächen kommt einer multifunktionalen Nutzung von Flächen eine besondere Bedeutung zu. Bei Erneuerbaren-Anlagen ist eine sorgfältige Standortwahl für die Anlagen besonders wichtig. Knackpunkt ist hier stets der Ausschluss sensibler Lebensräume.
Die Ausgestaltung der Anlagen – insbesondere Photovoltaik auf Freiflächen – sowie Minderungsmaßnahmen, teils auch die Betriebsführung, vor allem von Windenergieanlagen, bilden den zweiten wichtigen Hebel, um Konflikte mit dem Naturschutz zu minimieren. Schon alleine der beschleunigte Zubau sowie die notwendige Datengrundlage stellen dabei Herausforderungen dar. Gleichzeitig bieten digitale Anwendungen auch Optionen, Artenerfassung und Minderungsmaßnahmen voranzubringen. Ziel muss dabei sein, Biodiversitäts- und Klimaschutzziele gleichermaßen zu erreichen.