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Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz

Biogas und Co bleiben bei Grund- und Reservelast außen vor

Es gebe „klare, erneuerbare Alternativen – die flexibel steuerbaren Quellen Bioenergie, Wasserkraft und klimafreundliche KWK“, ließ der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in seiner Mitteilung vom Mittwoch verlauten. Der BEE kritisiert damit, dass das geplante Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz keine Rolle vorsieht für Klimagase ausstoßende Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – also je nach Auslastung der Strom- und Wärmversorgungsnetze zwischen Strom- und Wärmeerzeugung wechselnde dezentrale Energieerzeugungsanlagen, kleinere Flussströmungs- oder Flussstaukraftwerke sowie Biogasverstromung und beispielsweise Holzkraftwerke. Stattdessen setze die Regierung mit ihrem Entwurf ohne Notwendigkeit auf Kohle- oder gar Ölkraftwerke in einer Reserve-Bewirtschaftung, um die auf- und abflauende wetterabhängige Wind- und Sonnenstromerzeugung zu ergänzen.

„Im Gegensatz zu der im Gesetzesentwurf behaupteten Alternativlosigkeit zur Substitution der Erdgasstromerzeugung durch Kohle- und Ölkraftwerke“ lasse sich durch den Gesetzgeber mit „nur einigen wenigen, einfachen regulatorischen Anpassungen … zudem die Stromerzeugung aus Bioenergieanlagen sehr kurzfristig um rund 20 Prozent erhöhen. Diese Erhöhung entspricht einer elektrischen Leistung im Gigawattbereich. Wir sehen hier ein Steigerungspotenzial von sieben Terawattstunden Strom“, sagt die BEE-Präsidentin Simone Peter. Sie erklärt: „Durch die Nutzung der Bioenergie könnten somit der Erdgasverbrauch reduziert und die Gasspeicher geschont werden. Auch bei der Wasserkraft besteht ungenutztes Flexibilisierungspotenzial, das jetzt gehoben werden sollte …“. Die Bioenergieanlagen seien ohnehin gerade jetzt besonders gut in der Lage, einen nennenswerten Beitrag zur Energiesicherheit zu liefern. Denn sie hätten nach einem guten Ertragsjahr aktuell gut gefüllte Lager.

Der BEE kritisierte am Mittwoch zudem, das Ministerium räume den Verbänden zu wenig Zeit für ihre Stellungnahmen ein. Eine qualitativ angemessene Kommentierung der Novelle mit Hinweisen zu aus Sicht von Branche und Experten notwendigen Verbesserungen im Detail sei so nicht möglich. Dieses Vorgehen drohe den Gesetzgebungsprozess zu beeinträchtigen.

Mit der Novelle reagiert das Bundeswirtschaftsministerium unter Führung des Politikers von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, auf die derzeit von der Regierung rasch vollzogene Abwendung von der Erdgasnutzung. Berlin zielt so darauf ab, die Einfuhr der Erdgasimporte aus Russland zu stoppen, das bisher Deutschlands Hauptlieferland dieses Energierohstoffes war. Die Abkehr generell von den Rohstofflieferungen Moskaus soll dessen derzeitige Kriegsführung in der Ukraine zum Halt bringen. Erdgaskraftwerke galten allerdings jüngst hierzulande noch als Übergangstechnologie der Energiewende und ihr Neubau als Voraussetzung, um die noch klimaschädlicheren Kohlekraftwerke sowie langfristig stärker umweltschädigende, gefährlichere Atomkraftwerke zu ersetzen. Konventionelle Kraftwerke dienen einstweilen als Grundlastkraftwerke zur Absicherung wechselhafter Grünstromeinspeisung, bis andere technische Konzepte wie Speicher oder Wasserstoff sämtliche Nutzung fossiler Kraftwerke ersetzen. Nun will Habeck insbesondere Kohlekraftwerke langsamer als angekündigt abschalten und sie in Reserve zur Grundlastsicherung in Betrieb halten.

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