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Diese sechs Maßnahmen will der BWE beim Windgipfel auf jeden Fall zur Sprache bringen

Mit 58 Forderungen zu Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern geht der Bundesverband Windenergie (BWE) an diesem Mittwoch in die Sondierungen des zweiten sogenannten Windgipfels. Schon am Montag eine Woche zuvor hatte der Verband eine Broschüre als Überblick über seine Positionen bei dem Treffen präsentiert: Welche Punkte aus dem „BWE-Forderungskatalog: Aktuelle Positionen für den Windgipfel“ die Interessenorganisation als besonders spannend für die Öffentlichkeit oder auch als vielversprechend einstuft, erklärt er nun in einem digitalen Informationstreffen für Journalisten und Branchenmitglieder.

Unter anderem diese sechs Forderungen sind nach Einschätzung des BWE demnach besonders interessant, wenn es darum geht, möglichst schnell die derzeit ramponierte Planungssicherheit für Investoren und Projektierer der Windparks wieder zu stärken und ausreichende wirtschaftliche Perspektiven für Investments abzusichern:

1.)    Eine ernsthafte Flächenplanung in den Bundesländern: Der BWE verweist auf die vom sogenannten Bund-Länder-Kooperationsausschuss ermittelten Eignungsquote der bisher für die Windkraftnutzung ausgewiesenen Eignungsflächen. Demnach sind bisher noch 0,8 bis bestenfalls 0,9 Prozent der bundesweiten Landflächen für Windstromerzeugung mit großen modernen Turbinen ausgewiesen. Davon allerdings sei in manchen Bundesländern nur die Hälfte auch für Windkraftnutzungen geeignet. Bundesweit dürften so nur 0,5 Prozent der Landesfläche als echte Windkrafteignungsflächen für Planer interessant sein. Gesetzlich vorgegebenes Ziel ist seit vergangenem Jahr eine Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche. Die Bundesländer müssen diese zwei Prozent in ihrer Gesamtheit erreichen, so bestimmt es das neue Windenergie-an-Land-Gesetz. Dafür müssen die landschaftlich und durch eine höhere Windhöffigkeit mehr Flächenpotenzial besitzenden Länder mehr Räume für Windstromerzeugung ausweisen – bis zu 2,2 Prozent – und die Länder mit weniger geeigneten oder weniger unbesiedelten Landschaften, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen, etwas weniger, nämlich 1,8 Prozent.

2.)    Schon bis 2025 und nicht erst bis 2032 müssen die Länder das Zwei-Prozent-Flächenziel erreicht haben. Die Begründung zielt auf die 2030-Ziele mit einer 80-prozentigen Stromversorgung mittels Erneuerbare-Energien-Anlagen. Um diese zu erreichen, müssten die Flächen weit früher zur Projektierung verfügbar sein als 2032. Bisher sieht das Gesetz eine Ausweisung von einem Prozent der Landesfläche bis 2027 vor, was kaum eine Steigerung im Vergleich zu den bisher ausgewiesenen Flächen bedeuten würde – aber wohl immerhin einer Verdoppelung der tatsächlich nutzbaren Flächen von 0,5 Prozent der Landesfläche.

3.)    Genehmigungsverfahren nach nur einem halben statt einem halben Dutzend Jahren abschließen: Die Bundesregierung muss den von Bundeskanzler Olaf Scholz als SPD-Kanzlerkandidat im Bundestagswahlkampf erhobenen Anspruch einer Genehmigungsprozessdauer von nur sechs Monaten anstelle von sechs Jahren durchsetzen.

4.)    Der Schutz von Denkmälern einseitig und speziell gegen Erneuerbare-Energien-Anlagen muss aufhören: Eine optische Entwertung darf nicht mehr als spezifische Auswirkung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Landesdenkmalschutzgesetzen oder beispielsweise in Länderverordnungen nahegelegt sein. Gemäß einer Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land scheiden rund zehn Prozent aller schon für neue Windparkprojekte beantragten Windturbinen aus den Genehmigungsverfahren vorab raus, weil die Behörden sie wegen angenommener Konflikte mit dem Denkmalschutz ablehnten oder die projektierenden Firmen für diese die Anträge aus demselben Grund schon von sich aus zurückzogen. Als einseitig störend können gemäß einem BWE-Positionspapier zum Denkmalschutz vom September die Windturbinen beispielsweise dann sein, wenn sie die Sichtachse zu einer Kirche von Standorten kilometerweit außerhalb eines Ortes stören. Das Beispiel des BWE in seinem Denkmalschutzpositionspapier: Die offenbar die Silhouette des Ortes prägende Kirche ist in dieser Wirkung gegen das Verdecken durch Windturbinen geschützt, aber nicht gegen die an anderer Stelle die Sichtachse verdeckende Errichtung von Einfamilienhäusern.

5.)    Militärische Luftraumnutzung soll nicht mehr zu den bedeutendsten Projektverhinderungsursachen zählen. 4,8 Gigawatt seien durch die Bundeswehr aktuell an Projekten blockiert, weil diese beispielsweise mögliche Tiefflugschneisen für Übungen in einer Breite von drei Kilometern freihalten wollen, auch für Hubschrauber. Sei vor gut einem Jahr noch eine Offenheit auf Seiten der Militärs sichtbar gewesen, die selbst abgesteckten Schutzbereiche gegen Windkraftnutzung zu verkleinern, sei zuletzt wieder eher ein „Festhalten an den Maßnahmen“ der Tenor. Sehr erfreulich findet der BWE deshalb, dass auch das Bundesverteidigungsministerium am Windgipfel teilnehmen wollte.

6.)    Wo Bundesländer die neuen Infrastrukturbeschleunigungsgesetze der EU oder Deutschlands nicht umsetzen, muss die Bundesregierung sofort handeln. So beobachten die Windenergiebranchenvertreter offenbar, dass Bundesländer die EU-Notfallverordnung oder auch das bundesdeutsche Beschleunigungsgesetz nicht durchsetzen wollen. Die Notfallverordnung sieht beispielsweise vor, dass die umfangreichen und festgelegten Umweltverträglichkeitsprüfungen immer wegfallen können, wenn es in ausgewiesenen Flächen wie gewöhnlich schon eine umweltstrategische Umweltprüfung gegeben hat. Die EU-Notfallverordnung steckt einen sehr engen Rahmen zugunsten einer sehr schnellen juristischen Klärung von Klagen gegen Windparks ab. Sollten Bundesländer das Bundesrecht nicht anwenden, sollte die Regierung es gegen die Bundesländer sofort durchsetzen statt eine Klärung vor Gericht abzuwarten und auf sie zu setzen.

Der erste Windgipfel hatte 2019 auf Einladung des damaligen Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier stattgefunden. Der BWE kritisiert, dass die damalige Bundesregierung von den damals vereinbarten 17 Maßnahmen nur eine Minderheit umgesetzt habe. Eine demonstrative Einigung auf möglichst viele Maßnahmen und danach eine geringe Umsetzung würde der Windenergieverband dieses Mal gerne vorab ausschließen lassen.

Der neue Windgipfel, auf dem am 22. März ein Windkabinett zusammentritt, soll nun „in strukturierten Handlungsfeldern und auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers die vielfältigen Hemmnisse im Bereich der Windenergie diskutieren und erste Lösungsvorschläge erarbeiten“, wie es der BWE beschreibt. Eine weiteres Treffen ist ebenfalls schon jetzt vorgesehen. Eine Woche zuvor hatte das Bundeswirtschaftsministerium einen Solargipfel veranstaltet.

Das Zusammenkommen ist eine Antwort darauf, dass trotz sehr vieler neuer Reformgesetze mit weit reichenden Zielen und Regelungen für einen schnellen Ausbau der Windkraft an Land der Zubaupfad auch im ersten vollständigen Regierungsjahr 2022 der jetzigen Bundesregierung trotz großer Unterstützung für die Energiewende nicht mehr angestiegen ist. Das Tempo der Erholung des Windenergiemarktes blieb mit 500 Megawatt mehr Zubau als im Vorjahr dasselbe wie schon 2021  und 2020, nachdem der Windmarkt 2019 einen historischen Einbruch verzeichnet hatte.

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