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Region um Landeshauptstadt plant 370 Windturbinen

Schon im April schien die Region Hannover, eine Verwaltungsgemeinschaft der niedersächsischen Landeshauptstadt mit den sie umgebenden Gemeinden im Umkreis von 20 bis 40 Kilometern, die Flächen für den gesetzlich vorgeschriebenen Windkraftausbau bis 2035 bestimmt zu haben. Doch dann hatte das Bundesverteidigungsministerium wie derzeit offenbar Standardpraxis ein Drittel der von den Regionsplanern bestimmten Standortpotenziale durch Einsprüche blockiert, um sie für militärische Flugrouten freizuhalten. Fünf Monate später legte die Region nun ihre nachgebesserte Windturbinenstandortkarten vor, die nicht weniger als den Neubau von 370 neuen Windturbinen vorsehen. 41 Windparkkonzentrationszonen wollen die Planer dafür über das 2.290 Quadratkilometer große Gebiet verteilen.

Knapp 2,5 Prozent der Landesfläche würde die regionalpolitische Einheit damit durch Windkraftnutzung belegen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom Juli 2022 schreibt den Bundesländern vor, bis Ende 2027 zuerst 1,4 Prozent der Landesfläche und Ende 2032 mindestens 2,0 Prozent der Landesfläche für Windkraftnutzung ausgewiesen zu haben. Weil nicht alle Regionen in Deutschland dieselben guten Voraussetzungen zur Errichtung von Windkraft haben, sieht das WindBG unterschiedlich hohe Beiträge der Bundesländer zum 1,4- und dann zum 2,0-Prozent-Ziel vor. So muss das führende Windenergieland Niedersachsen bis 2032 höhere 2,2 Prozent der Landesfläche ausgegeben haben. Und auch innerhalb des Bundeslandes dürfen die Landesregierungen dafür sorgen, dass Landkreise mit unterschiedlichen Potenzialen weniger oder mehr für die Windkraft freimachen müssen. Wo Landkreise und Kommunen exponierte Standorte auf Bergen oder viel ungenutzte flache windhöffige Gebiete anzubieten haben, ist dann eher mehr Windkraftausweisung zu erwarten, als in dicht besiedelten oder Naherholungsgegenden.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Bundesländer ihre Ziele auf frühere Jahre vorziehen können. Niedersachsens Landesregierung hat so bereits einen Entwurf eines Landesgesetzes vorbereitet, das die Ausweisung von 2,2 Prozent der Landesfläche als Windkrafteignungsflächen schon für Ende 2026 vorschreiben würde. Für die dicht bebaute Region Hannover sieht der Landesgesetzentwurf allerdings nur eine Flächenausweisung von 0,6 Prozent der Landesfläche vor.

Dass die Regionsverwaltungsspitze unter Regionspräsident Steffen Krach und dem federführenden Planer, dem Regionsumweltdezernent Jens Pallandt soweit über die Zielvorgaben hinaus greift, begründet das Duo mit einer puren Notwendigkeit: „Nur so kommen wir unserem Ziel näher, bis 2035 klimaneutral zu sein“, sagte Steffen Kracht bei der Vorstellung der Windenergie-Vorrangflächenplanung.

Die neuen Windkrafteignungsflächen der Region Hannover sind in dieser Größenordnung auch deshalb eine Leistung, weil sie sich auf die Randgebiete des Gebietes im Norden, Osten und Süden konzentrieren müssen. Der Westen mit Mooren und dem großen See Steinhuder Meer ist nicht geeignet. Das große Stadtgebiet Hannovers sowie der anschließenden wachsenden Nachbarorte hat ebenfalls keinen Platz für die Windräder – ebenso ist das große Flughafengebiet nördlich der Landeshauptstadt selbstverständlich tabu.

Bisher stehen im Regionsgebiet 265 Windenergieanlagen mit lediglich 448 Megawatt (MW) Windenergieleistung. Nun beginnt ein Beteiligungsverfahren, und am Ende muss die Regionsversammlung mit Vertretern der Kommunen der Region zustimmen. Dies soll im Mai 2024 der Fall sein. Das Zwei-Prozent-Flächenziel des WindBG soll die notwendige Fläche für den Windkraftausbau bereitstellen, die es für den bis 2035 vorgesehenen Ausbau der Windstromerzeugung auf 157 Gigawatt (GW) Nennleistung braucht. Heute sind bundesweit 58 GW an Windkraft am Netz.

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