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Stellschrauben, die über den Projekterfolg entscheiden

Nicole Weinhold

Sinkende Einspeisevergütung, EEG 2027, Netzpaket... Der wirtschaftliche Spielraum vieler Windprojekte ist eng geworden. Schon geringe Abweichungen in der Ertragsprognose können über die Realisierung entscheiden. „Eine genauere Planung kann helfen, Unsicherheiten zu reduzieren und Verlustannahmen realistischer zu bewerten“, sagt Marisa Ahrens, Teamleitung Energieertragsermittlung Deutschland, DNV. „Die Basis jeder belastbaren Wirtschaftlichkeitsrechnung ist eine robuste Ertragsprognose. Deshalb lohnt sich der genaue Blick auf Windmessung, Layout und Windparkverluste, Betriebsparameter sowie Schall-, Schatten- und Naturschutzauflagen.“

Entscheidend ist dabei die Qualität der Eingangsdaten. „Vor dem Betrieb stellt sich zunächst die Frage, wie belastbar die Eingangsdaten sind: Gibt es eine aussagekräftige Windmessung, passende Referenzanlagen und realistische Annahmen zu Verlusten?“, erläutert Wolfgang Winkler, Fachliche Leitung Energieertragsermittlung Nordeuropa, DNV. „Im Betrieb kommen weitere Punkte hinzu, etwa das Verhalten neuer Anlagengenerationen oder die Frage, ob Parameter standortspezifisch richtig eingestellt sind.“

Schall, Schatten und Abschaltungen

Auflagen aus Immissionsschutz und Naturschutz wirken unmittelbar auf das Betriebskonzept. „Uns ist wichtig, die Schnittstellen zwischen den Fachbereichen möglichst gering zu halten“, so Ahrens. „Wir erstellen Schall- und Schattenprognosen sowie Bewertungen zur Windparkturbulenz und Standorteignung. Bei Naturschutzauflagen betrachten wir insbesondere deren Auswirkungen auf Betriebskonzepte und Ertragsannahmen.“ Auch Vereisungsverluste würden häufig pauschal angesetzt, obwohl regionale Unterschiede erheblich seien; datenbasierte Ansätze auf Basis historischer Wetter- und Betriebsdaten machten die Prognose robuster.

Uns ist wichtig, die Schnittstellen zwischen den Fachbereichen möglichst gering zu halten.

Marisa Ahrens, DNV

Hinzu kommen netzbedingte Effekte: Einspeisemanagement, Netzengpässe und negative Preise beeinflussen die Erlöse zunehmend. Winklers Rat an Planer: „Jedes Projekt standortspezifisch bewerten. Faktoren wie eingeschränkte Vergütung bei Schallauflagen oder netzbedingte Abregelungen können sich kumulieren.“ Bei neuen Anlagengenerationen gebe es zudem „häufig eine Lernkurve in den ersten Betriebsjahren“ – etwa bei Verfügbarkeit, Parametrierung oder Schallemissionen.

Beschleunigungsgebiete

Mit den gesetzlichen Regeln RED III und § 6b WindBG entfallen in Beschleunigungsgebieten formale Prüfungen. „Es entfallen etwa Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung“, erklärt Matthes Mohns, Bereich Landschaftsplanung, KS Umweltgutachten. „Die Umweltauswirkungen werden jedoch weiterhin im Rahmen eines behördlichen Überprüfungsverfahrens mit Beteiligung der Naturschutzbehörde bewertet.“ Der Bedarf an belastbaren Daten bleibt damit bestehen. „Auch unter § 6b WindBG benötigen Behörden belastbare und aktuelle Datengrundlagen, um Umweltauswirkungen zu bewerten, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und erforderliche Maßnahmen festzulegen“, ergänzt seine Kollegin Johanna Haberland. „Fehlen belastbare Daten, können Unsicherheiten im Verfahren entstehen, die zusätzliche, im Vorfeld unkalkulierbare Anforderungen, Maßnahmen oder Verzögerungen nach sich ziehen.“

Empfohlen werden faunistische Bestandsaufnahmen, naturschutzfachliche Bewertungen, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie Kompensationskonzepte. Gute Datengrundlagen schaffen Planungssicherheit und helfen, unnötige Maßnahmen oder Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden. Eine strategische Umweltprüfung ersetze die Projektebene nicht: „Fragen des lokalen Artenschutzes, der tatsächlichen Nutzung durch Arten oder der Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen lassen sich häufig erst auf Projektebene beantworten“, so Haberland.

Mit der europäischen Maschinenverordnung verschieben sich Verantwortlichkeiten in der Windenergie stärker zu den Anlagenherstellern.

Beschleunigung entstehe daher durch weniger Doppelprüfungen und klare Fristen. Voraussetzungen: u.a. belastbare Daten auf Projektebene, zentral verfügbare Fachdaten, standardisierte Maßnahmen, frühzeitige Behördenkommunikation und die Konzentration auf genehmigungsrelevante Konflikte.

Auf einen ganz anderen Aspekt weist Thomas Hahm hin, Geschäftsführer von Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG (F2E), einem Ingenieurbüro für erneuerbare Energien mit Sitz in Hamburg und Rostock: Mit der europäischen Maschinenverordnung verschieben sich im Januar 2027 Verantwortlichkeiten in der Windenergie stärker zu den Anlagenherstellern. Sie können künftig die Bewertung der Standorteignung ihrer Komponenten selbst übernehmen – je nach Ausgestaltung auch für Turm und weitere Bauteile. Beim Fundament dürften jedoch weiterhin baurechtliche Fragen eine Rolle spielen. „Der Hersteller übernimmt dann die Verantwortung für die Bewertung der Standorteignung aller Komponenten, die er darüber in den Verkehr bringen möchte“, erklärt Thomas Hahm. Für unabhängige Gutachter bleibt die Arbeit dennoch unverzichtbar. Da Windenergieanlagen in Deutschland meist neben Anlagen anderer Hersteller betrieben werden, können Hersteller nur Aussagen zu ihren eigenen Produkten treffen. Zusätzliche Prüfungen, etwa zu Eiswurf oder anderen Immissionsschutzthemen, bleiben erforderlich. Hahm sieht deshalb vor allem einen wachsenden Abstimmungsbedarf: „Der Kunde braucht unsere Dienstleistungen also weiter, aber die Rolle des Herstellers rückt stärker in den Vordergrund.“ Eine enge Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Gutachtern sei entscheidend, um Projekte ohne Verzögerungen umzusetzen. Parallel entwickelt sich die Normung weiter. Insbesondere bei Risikogutachten, für die lange verbindliche Regelungen fehlten, gewinnt die internationale Abstimmung an Bedeutung. Eine IEC-Vornorm wurde bereits als deutsche Fassung übernommen; nun soll daraus ein weltweit anerkannter Standard entstehen.

Davon könnten Behörden und Planer profitieren, weil sie bei grenzüberschreitenden Projekten auf einheitlichere Grundlagen zurückgreifen können. Zur Windenergy in Hamburg stellt F2E Version 4.0 seiner Software für Standorteignung vor. Sie soll Ergebnisse stärker auf die Anforderungen der Hersteller zuschneiden und konservative Annahmen auf wissenschaftlich fundierter Basis reduzieren. Das kann helfen, längere Betriebsdauern nachzuweisen. Hahm warnt davor, dass Hersteller bei vollständigem Herausfallen aus dem Baurecht Regelwerke oder Genehmigungsverfahren umgehen könnten. Eventuell erleichtere die Neuerung auch Herstellern aus China den Eintritt ins hiesige Geschäft. Unabhängige Gutachten blieben daher wichtig.

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