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Agri-PV: Fertiges Bürgerenergieprojekt wartet auf beihilferechtliche Genehmigung

Die Heilbronner Bürgerenergiegenossenschaft Energeno hat im Süden Brandenburgs eine Agri-PV-Anlage errichtet. Allerdings konnte die Anlage bisher nicht ans Netz gehen. Seit über einem halben Jahr wartet die Genossenschaft darauf, dass der Generator Strom ins Netz einspeisen kann. Das Problem: Die Regelungen aus dem Solarpaket vom April 2024 sind beihilferechtlich von der EU bis jetzt nicht genehmigt.

Ein Teil der Änderungen betrifft hofnahe Agri-PV-Anlagen wie die der Energeno in Südbrandenburg. Solche Anlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt sollten laut Gesetz mit einer um 2,5 Cent höheren Einspeisevergütung für die gelieferte Kilowattstunde bedacht werden als die herkömmlichen Solarparks. Voraussetzung ist, dass sie nach DIN Spec 91434 als Agri-PV errichtet werden.

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Zufallsgewinne begrenzen

Doch die EU wartet mit der beihilferechtlichen Genehmigung darauf, dass das Bundeswirtschaftsministerium endlich Regelungen einführt, um eventuelle Zufallsgewinne der Betreiber von Ökostromanlagen zu begrenzen. Dies könnte über sogenannte Contracts for Difference (CfD) realisiert werden. Dabei bekommen die Anlagenbetreiber eine Prämie zusätzlich zu den Erlösen am Strommarkt. Die Summe aus Prämie und Erlösen ist auf einen festgelegten Betrag gedeckelt. Steigen die Erlöse am Markt über diesen Betrag, müssen die Anlagenbetreiber den Überschuss an den Staat zurückzahlen.

Agri-PV braucht neue Geschäftsmodelle

Wirtschaftsministerium blockiert

Eine solche – oder ähnliche Regelung – zuzuführen, hat sich die Bundesregierung einst mit der Genehmigung des EEG 2023 verpflichtet. Bisher ist aber nichts in diese Richtung passiert. Das Bundeswirtschaftsministerium zieht sich auf die Argumentation zurück, dass das EEG 2023 europarechtlich genehmigt sei. „Die Beihilfegenehmigung des EEG 2023 ist unabhängig von der Beihilfegenehmigung des Solarpakets bis Ende des Jahres 2026 befristet“, lautet die Antwort auf eine Anfrage von photovoltaik beim Bundeswirtschaftsministerium. „Dann sollte eine Nachfolgeregelung zum EEG 2023 in Kraft getreten und ebenfalls beihilferechtlich genehmigt sein“, lautet der Standpunkt im Wirtschaftsministerium.

Hohe Investitionskosten einpreisen

Dies sieht die EU-Kommission anders. Sie wartet darauf, dass die Bundesregierung einen Mechanismus einführt, der Zufallsgewinne begrenzt. Die Leidtragenden sind die Projektierer und Betreiber der Solaranlagen, die auf die Genehmigung der besonderen Förderung angewiesen sind. „Ohne verbesserte Rahmenbedingungen haben besondere Solaranlagen wie Agri-PV aufgrund der höheren Investitionskosten im Vergleich zu herkömmlichen Freiflächenanlagen kaum eine Chance auf wirtschaftliche Realisierbarkeit. Das hat die bisherige Bonusregelung im EEG 2023 gezeigt“, weiß Lukas Bühler, Vorstand der Energeno.

Drei Möglichkeiten für wirtschaftliche Agri-PV auch ohne Solarpaket

Bisher bekommen solche hochaufgeständerten Agri-PV-Anlagen einen Bonus nach Paragraph 38b des EEG. Dieser liegt aber nur bei 0,7 Cent pro Kilowattstunde, also bei weniger als einem Drittel des Zuschusses, der mit dem Solarpaket vorgesehen ist. Mit dem geringeren Zuschuss wird es aber eng mit der Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen.

Stichtag noch unklar

Dieses Beispiel zeige, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verzögerungen erheblich seien, wenn die Anlagen auf die neuen Rahmenbedingungen angewiesen sind, kritisiert das Solarcluster Baden-Württemberg, dessen Mitglied die Energeno ist. Denn bisher ist nicht klar, ob die Regelungen – sollten sie doch einmal genehmigt werden – rückwirkend gelten. Niemand weiß, ob die höhere Vergütung für den Strom mit Stichtag des Inkrafttretens des Solarpakets oder mit Stichtag der Genehmigung wirksam wird. Deshalb ist es riskant, den Generator in Südbrandenburg jetzt in Betrieb zu nehmen. „Wenn wir heute anschließen und morgen kommt die EU-beihilferechtliche Genehmigung, dann haben wir über 20 Jahre hinweg geringere Einnahmen“, beschreibt Lukas Bühler das Risiko, sollten die Regelungen dann doch nicht rückwirkend gelten.

167.000 Euro weniger Einnahmen

So hätte die Anlage im ersten Halbjahr 2025 bereits 465.000 Kilowattstunden Strom produzieren können. Bei einer Vergütung von knapp sieben Cent pro Kilowattstunde zuzüglich eines Bonus von 0,7 Cent pro Kilowattstunde hätte die Energeno in dieser Zeit etwa 35.805 Euro eingenommen. Mit dem höheren Bonus hätten die Einnahmen bei 44.175 Euro gelegen. Auf das gesamte Jahr gerechnet wäre dies eine Differenz von 8.370 Euro. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren summiert sich diese Differenz auf 167.400 Euro.

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Amortisation dauert erheblich länger

Das ist für ein Bürgerenergieprojekt ein entscheidender Unterschied, auch wenn sich die Anlage trotzdem rechnen würde. Bei einer Investitionssumme von knapp einer Million Euro würde der Generator mit dem Bonus aus dem Solarpaket diese innerhalb von elf Jahren wieder einspielen. Mit dem bisher geltenden Bonus hat die Energeno die Investitionen erst in 14 Jahren eingespielt. Dazu kommen aber noch die Betriebs-, Finanzierungs- und Versicherungskosten für den Generator, sodass es dann eng wird mit der Wirtschaftlichkeit.

Keine Genehmigung für dieses Jahr

Wie lange die Energeno auf die Genehmigung warten will, ist bisher unklar. Doch Lukas Bühler rechnet mit einer beihilferechtlichen Genehmigung wie viele in der Solarbranche nicht mehr für dieses Jahr. DAs Solarcluster Baden-Württemberg möchte herausfinden, wie viel Agri-PV-Leistung sich aufgrund der fehlenden EU-beihilferechtlichen Genehmigung und der damit einhergehenden höheren Vergütung in der Warteschlange befindet. Projektierer und Landwirte können ihre Projekte in der Warteschleife beim Solarcluster melden.