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BSW Solar: Sonderausschreibungen von Freiflächenanlagen scheitern ohne Änderung der Regeln

Mit einer dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes will die Bundesregierung unter anderem den Ausbau der Solarenergie nochmals beschleunigen. So solle im Januar 2023 eine Sonderausschreibung von Marktprämien für neue Solarparks stattfinden. Diese sogenannte Krisensonderausschreibung stößt aber in der Solarbranche auf verhaltene Begeisterung.

Neun Monate Baufrist sind zu kurz

Einerseits begrüßt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar), dass die Ausbaupotenziale kurzfristig gehoben werden sollen. Doch er warnt auch gleichzeitig davor, dass dieser Ansatz ins Leere laufen könnte, wenn die Rahmenbedingungen für die Auktionen nicht verbessert würden. Denn der Entwurf sehe eine zu kurze Errichtungsfrist von nur neun Monaten vor. So könne zwar kaum eine andere Kraftwerkstechnologie schnell errichtet werden wie Solaranlagen. Doch neun Monate sind selbst für die Photovoltaik eine zu knappe Frist, vor allem angesichts der derzeitigen Lieferschwierigkeiten, die immer wieder auftreten.

Standortkorsett lösen

Angesichts der geltenden Flächenrestriktionen hilft es auch nicht weiter, dass die bei Solarparkauktionen geltenden Beschränkungen der Projektgröße von 20 Megawatt auf 100 Megawatt angehoben werden sollen. Hier müssten vorher die Regelungen gelockert werden. Schließlich dürfen in den meisten Bundesländern Solarparks selbst auf ertragsarmen Böden, sogenannten benachteiligten Gebieten, bislang nicht oder nur sehr eingeschränkt errichtet werden, wenn sie an einer Ausschreibung teilnehmen wollen. „Ein aus der Zeit gefallenes Standortkorsett drosselt den Solarenergieausbau, während in Deutschland die Lichter auszugehen drohen“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Bei künftigen Solarparkauktionen muss der bestehende Bundesländervorbehalt für die Sonnenstromernte in benachteiligten Gebieten fallen! Ohne eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen dürften künftige Solarausschreibungen regelmäßig unterzeichnet werden.“

Landwirtschaftsflächen privilegieren

Darin ist sich der Branchenverband selbst mit dem Deutschen Bauernverband einig, dass landwirtschaftlichen Betrieben bei der geplanten Beschleunigung des EE-Ausbaus und der Vermeidung fossiler Energieimporte eine wichtige Schlüsselrolle zukommt. Beide Verbände schlagen deshalb vor, dass ebenerdig errichtete Solaranlagen mit einer Leistung von maximal einem Megawatt baurechtliche privilegiert werden sollen. Voraussetzung müsse allerdings sein, dass die Anlage auf einer Fläche in unmittelbarem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben stehen muss.

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Förderlücke schließen

Außerdem schlagen die beiden Verbände vor, eine Förderlücke für einen relevanten Teil des landwirtschaftlichen Gebäudebestands zu schließen. Nach BSW-Berechnungen könnten allein mit diesen zwei Maßnahmen Landwirte bis 2025 jährlich bis zu zehn Terawattstunden an zusätzlichem Solarstrom ernten. Dies entspräche einer Steigerung der um insgesamt 20 Prozent der bisher jedes Jahr erzeugten Solarstrommenge.

Solarwärmepotenziale heben

Auch im Wärmesektor ließen sich mit Hilfe geringfügiger Anpassungen regulatorischer Rahmenbedingungen und der bestehenden Förderkulisse nach Überzeugung des BSW Solar schnell weitere Solarenergiepotenziale für den Gebäudebestand und in der Fernwärme heben. Deshalb sind auch hier Änderungen und Verbesserungen im Energiesicherungsgesetz vorzusehen. Dieses soll nach Informationen des BSW Solar im Eilverfahren bereits am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen und in der nächsten Woche im Bundestag behandelt werden. (su)