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Niedersachsen lässt mehr Solaranlagen auf Ackerflächen zu

Wie schon im August dieses Jahres angekündigt, hat die Landesregierung in Hannover jetzt die Freiflächen-Solarverordnung geändert. Die „Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächen-Solaranlagen in benachteiligten Gebieten“, so der behördlich vollständige Name, legt fest, dass auf wenig ertragreichen Ackerflächen Photovoltaikanlagen entstehen können. Die Projektierer dieser Anlagen können sich an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen.

Die Möglichkeit für eine Landesregierung, eine solche Regelung zu erlassen, sieht das EEG bisher schon vor. Allerdings lag die maximale Leistung, die pro Jahr bei den Ausschreibungen antreten darf, in Niedersachsen bei 150 Megawatt. Mit der Novelle erhöht Hannover die mögliche Gesamtmenge, die pro Jahr teilnehmen darf, auf 500 Megawatt.

Fünf Gigawatt pro Jahr ist das Ziel

Die Änderung hat die Taskforce Energiewende vorgeschlagen, die von der Landesregierung Anfang 2023 zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien eingerichtet wurde ist. „Niedersachsen will fünf Gigawatt Photovoltaik pro Jahr installieren. Dazu brauchen wir auch Freiflächenphotovoltaik, vorzugsweise auf landwirtschaftlichen Flächen mit geringer Bodengüte und Ertrag“, begründet Energieminister Christian Meyer, die Notwendigkeit der Novelle. „Daher erhöhen wir die Ausschreibungsmenge in landwirtschaftlich von der Bodengüte benachteiligten Gebieten von 150 auf 500 Megawatt. Damit können die Klimaziele für den Ausbau der Photovoltaik erreicht werden“, ist sich Meyer sicher.

Hauptsächlich Dächer nutzen

Der Ansatz deckt sich auch mit den Plänen der Landesregierung. Denn die Klimaschutzstrategie Niedersachsens sieht einen Ausbau von 65 Gigawatt Solarstromleistung bis 2035 vor. Davon sollen mindestens 50 Gigawatt auf Dächern und versiegelten Flächen sowie 15 Gigawatt auf Freiflächen entstehen. Vor allem die Solarparks sollen dabei so flächenschonend wie möglich auf 0,5 Prozent der Landesfläche realisiert werden. „Hier bietet sich an, vor allem die wenig ertragreichen Standorte bevorzugt in den Blick zu nehmen“, betont Energieminister Meyer.

Ausbauziele verwirklichen

Damit für geeignete Projekte keine Hürden entstehen, macht die Landesregierung in Hannover von der derzeitigen sogenannten Opt-In-Möglichkeit des EEG Gebrauch. Das heißt, das Land nutzt die Option, in benachteiligten Gebieten mehr Freiflächen-Solaranlagen zuzulassen, um die Ausbauziele zu verwirklichen.

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Ob das ausreicht, wird sich noch zeigen. Denn schon bei der Verabschiedung der ursprünglichen Version der Freiflächen-Solarverordnung ging der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE) davon aus, dass zum Erreichen der 15 Gigawatt Solarparkleistung mindestens 800 Megawatt jedes Jahr auf benachteiligten Ackerflächen entstehen müssen. Damals lag die Zielmarke aber noch bei 2040.

Flächen mit landwirtschaftlichen Vorbehalt nutzen

Inzwischen muss der Ausbau der jährliche Solarparkleistung auf 1,15 Gigawatt steigen, wenn das Ziel schon 2035 erreicht werden soll. „Wir setzen uns daher dafür ein, auch die Seitenrandstreifen der vorhandenen Infrastruktur bis zu 200 Meter entlang Autobahnen und Schienenwegen zu nutzen. Zurzeit liegt auf diesen Flächen größtenteils ein sogenannter landwirtschaftlicher Vorbehalt, der eine Nutzung für Photovoltaikfreiflächenanlagen ausschließt“, betonte die LEE-Geschäftsführerin Silke Weyburg schon im Zuge der Verabschiedung der ersten Version der Freiflächen-Solarverordnung im Jahr 2021. „Wir wünschen uns, dass die Freiflächenverordnung für Korridore an den Verkehrstrassen eine gleichlautende Regelung wir für benachteiligte Gebiete erhält“, sagte Weyburg. Das ist auch dringend notwendig. Denn im vergangenen Jahr lag der Zubau laut Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsens bei gerade mal 593 Megawatt. (su)

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