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BNE schlägt Regelungen für extensive Agri-PV-Anlagen vor

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I, das demnächst zur Bundestagsdebatte ansteht, schon sehr viele Vorschläge gemacht, wie die Interessen von Landwirtschaft, Photovoltaik und Naturschutz in Einklang zu bringen. Dies seien wichtige Schritte, die allerdings zu zaghaft sind, wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) betont. Die im Solarpaket angedachten Maßnahmen zur Agri-PV oder zu Biodiversitätssolaranlagen bleiben wichtig und werden durch die Erweiterung nicht gefährdet.

Pflanzen kommen zum Blühen

Das das sei nicht ausreichend. Denn zwischen der klassischen Agri-PV, die eine intensive Landwirtschaft weiterhin ermöglicht, und den im Solarpaket angedachten Biodiversitätssolaranlagen sind noch die extensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen zu finden, die ebenfalls mit Solaranlagen bebaut werden könne. In der Regel handelt es sich hier um Grünland, das wenig gedüngt wird. Außerdem ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gering. Da diese Flächen später gemäht und weniger beweidet werden, können Pflanzen zum Blühen kommen.

Eigene Anlagenklasse vorgeschlagen

Photovoltaikanlagen auf solchen Flächen fallen aber aus den Regelungen zur Agri-PV heraus. Deshalb schlägt der BNE die extensive Agri-PV als eigene Anlagenklasse vor. „Solche Anlagen sind kostengünstig und bringen durch angepasste Bauweise und schonende landwirtschaftliche Pflege die Artenvielfalt in Solarparks in der Fläche voran“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE. „Solarparkflächen in solchen Anlagen gingen aus Perspektive der Landwirte in eine Zeitkapsel. Sie sind und bleiben landwirtschaftliche Flächen und können nach der Nutzung als artenreicher Solarparkfläche wieder klassisch landwirtschaftlich genutzt werden.“

EEG und Agrarverordnung anpassen

Nötig für die solare Nutzung solcher extensive genutzten Flächen für die Agri-PV sei es, diese in der Direktzahlungsverordnung der Gemeinschaftlichen Agrarpolitik (GAP) der EU zu verankern. Dies müsse durch Regelungen im EEG flankiert werden. Der BNE schlägt deshalb vor, im Paragraf 12 der GAP-Direktzahlungsverordnung zu ergänzen, dass Landwirte auf Solarparkflächen Artenvielfalt produzieren können und auch dies eine landwirtschaftliche Nutzung ist.

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Viele Arten unter den Solarmodulen

Der Verband begründet dies mit den dabei entstehenden Synergien. Denn auf solchen Solarparkflächen entwickele sich mit Hilfe der Landwirtschaft mehr Artenvielfalt, begründen die Branchenvertreter. Dabei werde gleichzeitig auf kostengünstige Solarparkkonzepte gesetzt, was für die Energiewirtschaft wichtig sei. So bleiben Energiekosten gering und das Konzept kann auch für Solarparks attraktiv sein, deren Strom über einen Liefervertrag (Power Purchase Agreement – PPA) vermarktet wird.

Synergien nutzen und unterstützen

Robert Busch betont die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung. „Momentan kann man beim Solarparkausbau einfach und schnell viel richtig machen. Diese Chance muss man jetzt nutzen“, sagt er. „Alle beteiligten Akteure und Ministerien sollen an einem Strang ziehen, um biodiversitätsfördernde Solarparks als extensive Agri-PV zu etablieren. Diese eröffnet den Raum für Synergien bei der Artenvielfalt, umgesetzt in günstigen und guten Solarparks“, begründet der BNE-Geschäftsführer den Vorstoß. Den konkreten Gesetzesvorschlag finden Sie auf der Webseite des BNE.