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Regulierung zwischen Aufbruch und Blockade

Den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW liegen derzeit rund 700 Anträge für Großbatteriespeicher mit einer Gesamtleistung von etwa 250 Gigawatt vor. Ob daraus tatsächlich Projekte werden, ist jedoch offen. Denn die regulatorischen Rahmenbedingungen für Batteriespeicher bleiben widersprüchlich und bremsen den dringend benötigten Ausbau.

Mit der im November beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollte eigentlich ein Durchbruch gelingen: Großspeicher werden erstmals ausdrücklich als privilegierte Infrastruktur anerkannt, Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt und Netzanschlüsse digitalisiert sowie vereinheitlicht werden. Doch nur wenige Wochen später folgte die Ernüchterung. Das ebenfalls verabschiedete Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) schränkt die Bauprivilegierung erheblich ein. Künftig gelten Erleichterungen nur noch für Speicher im Umkreis von 200 Metern um Umspannwerke oder in unmittelbarer Nähe großer Erzeugungsanlagen mit mindestens 50 Megawatt Leistung.

Zusätzliche Unsicherheit entstand im Dezember durch die Anpassung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV). Um sogenannte „Zombie-Speicher“ ohne realistische Umsetzungsperspektive zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) das bisherige „first come, first served“-Prinzip für Speicher ab 100 Megawatt abgeschafft. Da Übergangsfristen und Ersatzmechanismen fehlen, ist ein regulatorisches Vakuum entstanden: Für laufende Anträge gibt es kein klares Verfahren, Warteschlangen lassen sich weder für Projektierer noch für Netzbetreiber verlässlich bewerten. Neue Kriterien sollen zwar im Rahmen einer Konsultation im ersten Quartal 2026 entwickelt werden, bis dahin bleibt die Lage jedoch unklar.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die zentrale Frage: Welche Regelungen werden 2026 tatsächlich über den Erfolg großer Batteriespeicher entscheiden?

Ende des EEG 2023 und Systemwechsel

Der wichtigste Einschnitt ist keine neue Norm, sondern ein Datum: Am 31. Dezember 2026 läuft die beihilferechtliche Genehmigung der EU für das EEG 2023 aus. Damit wird der Übergang von einer vor allem erzeugungsorientierten Förderung hin zu einem kapazitäts- und flexibilitätsgetriebenen Strommarkt unausweichlich. Flexibilität – und damit auch Speicher – rückt ins Zentrum des Systems.

Gleichzeitig bleiben grundlegende Widersprüche bestehen. Zwar definiert das EnWG Batteriespeicher als eigenständige Säule des Energiesystems, doch der Bundesgerichtshof bestätigte im Juli 2025, dass sie bei Baukostenzuschüssen weiterhin wie Verbraucher behandelt werden. Diese Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und regulatorischer Praxis muss 2026 aufgelöst werden.

Einen weiteren Rahmen setzt die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung, auf deren Eckpunkte man sich im November 2025 verständigt hat. Nach Zustimmung der EU-Kommission sollen ab 2026 neue Gaskraftwerke sowie zwei Gigawatt technologieoffene Leistung ausgeschrieben werden – ausdrücklich auch für Batteriespeicher. Ab 2027 ist zudem ein Kapazitätsmarkt geplant. Wie dieser ausgestaltet wird und welche Rolle große Speicher darin einnehmen, muss der Gesetzgeber im Laufe des Jahres 2026 konkret festlegen.

Netzanschlüsse und Netzentgelte im Fokus

Auch beim Netzanschluss stehen grundlegende Reformen an. Der Bundestag hat die Bundesregierung im Zuge der EnWG-Novelle aufgefordert, bis zum ersten Quartal 2026 einen Entwurf zur Verbesserung, Vereinheitlichung und Digitalisierung der Netzanschlussverfahren vorzulegen. Nach Angaben aus dem BMWE wird an einem „weitreichenden Netzanschlusspaket“ gearbeitet. Ziel ist ein regelbasiertes Anschluss- und Reservierungssystem, das das durch die KraftNAV-Änderung entstandene Vakuum schließt. Ergänzend prüft das Ministerium Instrumente wie eine stärkere Netzorientierung des Anlagenbetriebs („Netzampel“), Cable Pooling und neue Priorisierungsmechanismen. Die entsprechende Reform soll Anfang 2027 in Kraft treten.

Parallel dazu läuft die Debatte um die künftigen Netzentgelte. Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, sichern sich die derzeitige Netzentgeltbefreiung für 20 Jahre. Wie es danach weitergeht, wird im Rahmen der Netzentgeltreform (AgNes) von der Bundesnetzagentur diskutiert. Ein Workshop zu Speichernetzen fand am 30. Januar statt, ein Konsultationspapier wird bis Mitte nächsten Jahres erwartet. Spätestens Ende 2026 dürfte damit Klarheit über die künftige Systematik bestehen.

2026 als entscheidendes Jahr

Ob der aktuelle Boom bei Batteriespeichern mehr ist als eine statistische Momentaufnahme, entscheidet sich 2026. Der Bedarf ist unbestritten, Kapital steht bereit, Projekte sind geplant. Was fehlt, ist ein konsistenter regulatorischer Rahmen, der Investitionen verlässlich ermöglicht.

Das Auslaufen des EEG 2023, die Konkretisierung der Kraftwerksstrategie, die Vorbereitung eines Kapazitätsmarktes sowie die Reform von Netzanschluss- und Netzentgeltregeln greifen eng ineinander. Gelingt es nicht, diese Baustellen 2026 zu schließen, droht der Ausbau großer Batteriespeicher ins Stocken zu geraten – mit spürbaren Folgen für die Energiewende insgesamt.

Autor:
Frederik König, Geschäftsführer CC: Collective

Foto: CC: Collective

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