Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Innovationsausschreibungen nach EEG: Technische Anforderungen sicher nachweisen

Innovationsausschreibungen sind ein zentrales Instrument des EEG zur Förderung systemdienlicher Anlagenkonzepte. Für den Förderanspruch bei Kombinationen aus Photovoltaik und Batteriespeichern ist neben dem Zuschlag entscheidend, dass die Anlage fristgerecht errichtet und in Betrieb genommen wurde. Die obligatorisch vollständig erfüllten Anforderungen der InnAusV müssen nachvollziehbar in einer technischen Nachweisführung dokumentiert sein.

Unabhängige Bestätigungen akkreditierter Zertifizierungsstellen stellen sicher, dass sowohl Anlagenkonfiguration als auch Betrieb den regulatorischen Vorgaben entsprechen. Zentrale Grundlage sind dabei die technischen Dokumentationen sowie belastbare Mess- und Lastgangdaten.

PV-Speicher-Kombinationen müssen zwei Kriterien erfüllen: Zum einen muss die elektrische Leistung des Speichers mindestens 25 % der installierten Gesamtleistung der Anlage betragen. Der Nachweis erfolgt anhand von Herstellerdatenblättern und weiteren anlagenbezogenen Unterlagen. Zudem muss der Speicher in der Lage sein, zwei Stunden der Anlagenleistung aufzunehmen. Für dieses Kriterium sind Lastgangdaten maßgeblich, die aus Ein- oder Ausspeichervorgängen herangezogen werden können. In der Praxis sind Ausspeichervorgänge häufig homogener und flexibler planbar als ggf. witterungsabhängig schwankende Einspeichervorgänge.

Akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstellen gewährleisten, dass Regularien einheitlich ausgelegt und Ergebnisse gegenüber Netzbetreibern nachvollziehbar dokumentiert werden. Mit versierten Umweltgutachtern und langjähriger Erfahrung aus EEG-Gutachten ist die GUTcert ein sicherer Partner für InnAusV-Gutachten und die Begleitung großer PV-Anlagenkombinationen.