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Anlagensicherheit

Windpark-Betreiber muss Anlagensicherheit gewährleisten

Nicole Weinhold

Die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) hat die Revision 1 der Technischen Richtlinie 7 (TR 7) in der Rubrik Anlagenverantwortung (A1) veröffentlicht. Damit schafft der Fachausschuss Betrieb und Instandhaltung im Bereich Anlagenverantwortung und Arbeitssicherheit im Bereich Erneuerbare Energien wesentliche Grundlagen für eine rechtssichere Organisation von Arbeiten an elektrischen Energieanlagen. Mit der weiteren Ausarbeitung werden viele Beispiele, präzisere Rollen, Informationsflüsse und Handlungsempfehlungen gegeben.

Technische Sicherheit gewährleisten

Die Rubrik 1 bietet eine Handlungs- und Umsetzungshilfe zum Thema Anlagenverantwortung und Arbeitssicherheit im Bereich der erneuerbaren Energien. Sie konkretisiert relevante Rollen für eine rechtssichere Organisation von Arbeiten an elektrischen Energieanlagen. Dazu baut sie auf den Grundlagen der VDE 0105-100 (DIN EN 50110-1) „Betrieb von elektrischen Anlagen“ auf.

Neben wirtschaftlichen Interessen hat der Betreiber die Verpflichtung, seine Erzeugungseinheit so zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Der Betreiber trägt die Organisationsverantwortung für den sicheren Betrieb, auch dann, wenn externe Dienstleister an der Anlage arbeiten. Jede elektrische Anlage, an der Arbeiten vollzogen werden, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen. Weitere dort arbeitende Personen können sich in den Rollen des Arbeitsverantwortlichen, des Arbeitsteams und des Koordinators finden.

In diesem Kontext beschreibt die TR7 mit ihrer Rubrik A1 den Informationsfluss zwischen Betreiber, Betriebsführer, Netzbetreiber und weiteren Dienstleistern. Sie stellt eine Handlungsempfehlung zur Definition von Aufgaben, sowie deren Zuordnung und Kommunikation dar. Anhand von Beispielen aus der Branchenpraxis werden dem Anwender konkrete Lösungsmöglichkeiten angeboten.

Die Revision 1 veranschaulicht diese Beispiele graphisch. Weitere Änderung der Revision 1 betreffen eine Erweiterung der Begriffe und Definitionen, sowie die umfänglichere Ausgestaltung der Aufgaben der einzelnen Rollen. Die Revision 1 ersetzt die vorherige Revision 0 der A1 und kann hier bestellt werden.

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