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Betriebsführung

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung: Teure Nachrüstung droht

Nicole Weinhold

Gerald Riedel ist Gesellschafter der Kieler Getproject GmbH & Co. KG dort und Bereichsleiter für die Windenergie­anlagen-Betriebsführung. Seit 2004 ist er außerdem Vorsitzender des Betriebsführerbeirats im Bundesverband Windenergie. Er sieht große Herausforderungen auf Windparkbetreiber zukommen.

Herr Riedel, im Zuge der Ausschreibungen hat der Kostendruck zugenommen. Wie gehen Sie als Betriebsführer damit um?

Gerald Riedel: Die Kosten standen auch vorher schon über allem. Wir treten als Betriebsführer immer mit der Maxime an, so kostengünstig wie möglich zu handeln. Die Betriebsführung selbst macht aber nur einen Anteil im niedrigen einstelligen Prozentbereich der gesamten Anlagen­betriebskosten aus. Das ist nicht der große Brocken. Jetzt zu sagen, die Betriebsführung soll günstiger werden, wäre zu kurz gesprungen. Ein Beispiel: Das Vorhandensein der Dokumentation ist ein Kostenpunkt. Wenn dem Betreiber keine umfassende Dokumentation zur Verfügung steht, kann es wegen einer möglicherweise aufwendigen Störungssuche richtig teuer werden, da die Anlage deshalb lange steht oder unnötig Komponenten getauscht werden. Deshalb achten wir akribisch auf die Dokumentation durchgeführter Arbeiten, Protokollierung von Einstellungen sowie die Lieferung einer umfassenden Anlagendokumentation bereits in der Inbetriebnahmephase.

Also hat sich im Vergleich zu der Zeit vor den Ausschreibungen nichts geändert?

Gerald Riedel: Doch, das hat es, auch wenn bisher recht wenige im Ausschreibungsregime genehmigte Anlagen bei den Betriebsführern „gelandet“ sind. Man muss insgesamt sagen, dass die finanziellen Belastungen für Betreiber nicht nur von Neu­anlagen seit einiger Zeit massiv zunehmen. In dem Zusammenhang ist zum Beispiel die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, die auch für Bestandsanlagen zur Pflicht wird, aktuell ein großes Thema. Da können bei der Nachrüstung so hohe zusätzliche Kosten entstehen, dass alle unsere Bemühungen um Effizienz bei Reparatur und Wartung ad absurdum geführt werden. So ein Thema beschäftigt uns sehr, auch wenn wir als Betriebsführer selbst über den Beirat darauf kaum Einfluss nehmen können.

Ein anderer Aspekt ist die Datenübertragungspflicht der Anlagenbetreiber auf Basis einer EU-Richtlinie (SOGL), in der es um die Lieferung von Echtzeitdaten an den Netzbetreiber geht. Jede Anlage muss entsprechend ausgestattet sein, aber die Steuerungen alter Anlagen verfügen nicht immer über die geforderten Daten. Müssen sie gegebenenfalls teuer im Bereich der Steuerungshardware nachgerüstet werden? Der Bundesverband Wind­energie ist unter Mitwirkung des Betriebsführer­beirats in der Frage, welche Datenlieferpflichten von Anlagen­betreibern verlangt werden, zurzeit noch im Gespräch mit der Bundesnetzagentur.

Andererseits müssen Windkraftanlagen immer häufiger abgeschaltet werden – wegen Schall, Naturschutz und Ähnlichem. Wie sieht es hier mit Ertragsausfällen aus?

Gerald Riedel: Die von den Genehmigungsbehörden vorgeschriebenen Abschaltungen aus Naturschutzgründen – etwa beim Thema Fledermaus – haben deutlich zugenommen. Da wird heute sehr detailliert unterschieden – zwischen den einzelnen Arten etwa. Weiter sind Windgeschwindigkeit und Temperatur, Jahres- und Tageszeiten ausschlaggebende Größen. Hier kann es zu deutlichen Ertragsausfällen kommen.

Es gibt Dienstleister, die behaupten, man könnte viel mehr Ertrag aus den Anlagen herausholen, wenn sie optimal eingestellt wären. Ist da noch Spielraum?

Gerald Riedel: Das ist eine forsche Behauptung. Sicher gibt es die eine oder andere neue Entwicklung, die aus der Anlage auf technischer Ebene noch etwas mehr herauskitzeln kann, aber das ist sicher nichts, was mehr als fünf Prozent Ertragsverbesserung ausmacht. Man muss prüfen, ob die dabei entstehenden Kosten und der Erfolg im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Da sind dann Dienstleistungen wie die Überprüfung des Blattwinkels, das sorgfältige Monitoring von Komponenten und peinlich genaue Überprüfungen von Einstellwerten in der Summe genauso erfolgversprechend. Und auch der eher unspektakuläre Punkt einer ordnungs­gemäßen Wartung darf nicht vernachlässigt werden.

Sie bieten auch die Analyse von Ausfall­ursachen und die Beurteilung der durch­geführten Maßnahmen zur Behebung an. Wie muss man sich das vorstellen?

Gerald Riedel: Das ist ein wichtiger Teil unseres Handwerks. Natürlich treten an Anlagen Störungen auf. Da gibt es ganz typische Fehler, die immer mal vorkommen. Wenn wir aber die Häufung von Fehler­gruppen in einem bestimmten Bereich feststellen, dann verfolgen wir das Problem gemeinsam mit dem Hersteller oder Wartungsgeber weiter. Gerade hatten wir Schwierigkeiten mit einem Umrichter. An der Anlage lag eine falsche Parametereinstellung vor, auf die wir durch unsere Analyse aufmerksam machen konnten. Ein anderes Thema ist die Eiserkennungssensorik der Rotorblätter. Wenn wir feststellen, dass eine Anlage steht, während die Nachbaranlage läuft, prüfen wir nach, ob eine Sensorik hier system­bedingt falsche Ergebnisse bringt. Wiederholt sich so ein Bild vielfach, empfehlen wir dem Betreiber, auf ein anderes System umzurüsten, um unnötige Stillstandszeiten zu vermeiden.

Wie gehen Sie mit dem Thema Altanlagen um, die aus der EEG-Vergütung fallen?

Gerald Riedel: Noch hatten wir da keine Berührungspunkte, weil alle betreffenden Altanlagen aus unserer Betriebsführung in der Planung für ein Repowering sind. Aber das wird noch ein schwieriges Thema, denn der Weiterbetrieb von älteren Anlagen erfordert eigentlich einen vermehrten Support. Wenn man hier gleichzeitig Kosten sparen will, weil die EEG-Vergütung wegfällt, wird es schwierig.

Im Zuge von Ausschreibungen und dem Ende der EEG-Förderung entscheiden sich immer mehr Betreiber für eine Basiswartung statt eines Vollwartungsvertrags. Was bedeutet das für Sie als Betriebsführer?

Gerald Riedel: Ich begrüße das, weil sich da ein Kosteneinsparpotenzial bietet. Der Betriebsführer hat dadurch nicht mehr oder weniger Arbeit, wenn die Anlage steht und wieder zum Laufen gebracht werden muss oder bei der Terminkoordinierung. Und außerdem versuchen auch die Anbieter von Vollwartungsverträgen, nicht nur zum Ende der Vollwartungszeit Kosten zu sparen. Das liegt in der Natur der Sache und wir als Betriebsführer haben hier die Aufgabe, darauf zu achten, dass daraus kein Nachteil für den Betreiber entsteht. Bei einem Basiswartungsvertrag können der Betreiber und damit auch wir als Betriebsführer mehr Einfluss nehmen – etwa bei der Wahl von Komponenten, bei der Auswahl der Dienstleister bei Reparaturen oder anderen Tätigkeiten außerhalb des Basiswartungsvertrags sowie insgesamt bei der Ausrichtung der Instandhaltungsstrategie.

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