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Abgabe für Kommunen

Brandenburg einigt sich auf „Windkraft-Euro“

Katharina Garus

In seiner letzten Sitzung vor der Landtagswahl im September hat sich der Landtag Brandenburg auf die Einführung einer Windkraft-Abgabe geeinigt. Demnach müssen die Betreiber von neu errichteten Windenergieanlagen künftig eine jährliche Abgabe von 10.000 Euro pro Windrad an die Anliegerkommunen zahlen, und zwar anteilig an alle Orte in einem Umkreis von drei Kilometern.

Dem sogenannten „Windkraft-Euro“ stimmten die Fraktionen von SPD, Linke und CDU zu. Allerdings hatte die CDU ursprünglich dafür plädiert, die Höhe der Abgabe an der Leistung der Windenergieanlage zu orientieren. „Wir halten das immer noch für besser“, sagt Jan Redmann, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU. Am Ende stimmt die Union dennoch dem Gesetzentwurf der rot-roten Regierungskoalition zu.

Nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion sollen die Kommunen die zusätzlichen Einnahmen etwa für Infrastrukturprojekte, für Dorffeierlichkeiten oder für kulturelle Veranstaltungen nutzen. Man wolle Konflikte zwischen Kommunen und Betreibern aus dem Weg räumen und die Gemeinden vor Ort direkt von den Windenergieanlage profitieren lassen, betont der Linken-Abgeordnete Matthias Loehr.

Verfassungsrechtlich bedenklich

Im Wesentlichen soll die Maßnahme dazu dienen, die Akzeptanz für den Windkraftausbau zu erhöhen. Jedoch werden die zusätzlichen Kosten den Standort Brandenburg für Projektierer nicht gerade attraktiver machen, zumal die Projekte in Brandenburg im Rahmen der Ausschreibungen mit Projekten in anderen Bundesländern konkurrieren müssen.

Kritiker haben zudem Bedenken, ob die Einführung des „Windkraft-Euros“ überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. „Mit diesem Gesetz betreten wir bundesrepublikanisches Neuland. Und da ist für uns auch die Frage wichtig: Ist das verfassungsrechtlich auch wasserdicht. Letztendlich weiß man das erst, wenn man aus dem Verfassungsgericht rauskommt“, zitiert der Rundfunk Berlin Brandenburg den CDU-Abgeordnete Dierk Homeyer. Er macht damit deutlich, dass in naher Zukunft wohl mit Verfassungsklagen zu rechnen sein wird.