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Windpark-Moratorium Schleswig-Holstein

Muss Kiel neue Windkraftflächen schneller ausweisen?

Vorausgegangen war vergangene Woche das Urteil des Verwaltungsgerichts zu Klagen von Projektierern und Investoren von Windparks, die ein derzeit geltendes Moratorium aus Kiel gegen die Aufstellung weiterer Windenergieanlagen im Land als unrechtmäßig gewertet und gestoppt wissen wollten. Doch das Gericht hatte dem Land Recht gegeben. Der bisher schon einmal verlängerte teilweise Baustopp für neue Windparks sei legal. Allerdings betonte das Gericht auch, dass das Land sofort nach Ablauf des Moratoriums am 30. September über die Bauanträge der klagenden Windparkprojektierer neu entscheiden müsse. Die Ablehnungsbescheide – getroffen in Bezug auf den aktuellen Baustopp – seien nicht endgültig rechtssicher.

Das Problem mit den Regionalplänen in Schleswig-Holstein entstand 2015, als das Oberverwaltungsgericht Schleswig die bestehenden Pläne für ungültig erklärt hatte. Die Richter hatten damals nach Klagen gewertet, dass die bisherigen Windvorrangflächen nicht nach im ganzen Land einheitlichen und gleichermaßen transparenten Kriterien entstanden seien. Sie seien daher nicht gültig und müssten neu geschrieben werden. Die damalige Landesregierung unter dem noch sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Torsten Albig hatte daraufhin mit einem Moratorium den weiteren Ausbau der Windkraft gestoppt. Nur Ausnahmegenehmigungen sollten weitere Windparks zulassen – damit fehlende Regionalpläne nicht zum ungeregelten Ausbau neuer Projekte überall im Land führen konnten. Kurz vor Ablauf des ersten Moratoriums am 5. Juni beschloss die damalige rot-grüne Landesregierung als einer ihrer letzten Amtshandlungen die Verlängerung des Moratoriums bis 30. September 2018.

Die Landesvertretung des Bundesverband Windenergie (BWE) verschickte am Donnerstag ihre Bewertung des neuen Gerichtsurteils. Demnach soll wohl die Aufforderung des Gerichts an Kiel sofort nach dem 30. September die Projektanträge der klagenden Investoren neu zu bewerten zugleich als Aufforderung wirken, dann tatsächlich die Regionalpläne auch fertig zu haben. „Die Richter haben die Landesregierung quasi dazu verdammt, bis zum 30. September 2018 mit den neuen Regionalplänen für Windräder fertig zu sein“, zitierte der SHZ den BWE-Landesvorsitzenden Reinhard Christiansen. Allerdings fürchtet die Windkraftbranche, dass die Regionalpläne bis dahin nicht fertig sein könnten, weil die neue Jamaika-Regierung aus Grünen, FDP und SPD mit der Umsetzung neuer Abstandsregeln die bisherigen Ergebnisse beim Neuplanen der Vorrangflächen über den Haufen werfen könnte. Bisherige Vorgaben sahen Mindestabstände zu Siedlungen von 400 bis 800 Metern für neue Projekte vor. Die neue Regierung soll nach Beschluss der Koalition diese auf 500 bis 1.000 Meter vergrößern. Daher geht die Windkraftszene auch davon aus, dass die neuen Regionalpläne erst 2019 fertig sein könnten.

(Tilman Weber)