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DGS fordert von Bundesregierung klares Bekenntnis zur Solarenergie

In ihrer Stellungnahme zum Energiewende-Monitoringbericht fordert die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ein klares Bekenntnis zum weiteren Ausbau der Photovoltaik. Hintergrund ist, dass die Autoren des Monitoringberichts klar herausarbeiten, dass die Photovoltaik in den untersuchten Szenarien bis 2030 eine installierte Leistung von 215 Gigawatt erreichen wird, wie es als Ziel im EEG formuliert ist. Dies gelingt aber nur, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht verschlechtern.

Katherina Reiche hat wiederum in ihrer Stellungnahme zum Bericht ausdrücklich betont, am Ziel von 80 Prozent Ökostrom im Netz bis 2030 festhalten zu wollen. Dies ist aber nur mit den 215 Gigawatt Solarstromleistung erreichbar. Deshalb müsse das Ministerium am Solarausbau festhalten, und aus Sicht der DGS sei damit die geäußerte Abschaffung oder Änderung der Einspeisevergütung nicht mehr folgerichtig. Dies solle die Ministerin jetzt einräumen.

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Rahmenbedingungen erhalten

Katherina Reiche hat allerdings auch in ihrer Stellungnahme die Einspeisevergütung für kleinere Anlagen wieder infrage gestellt. Doch genau hier liegt aus Sicht der DGS ein Widerspruch, den die Ministerin bisher nicht auflösen konnte. „Außer der Tatsache, dass die großen Photovoltaikleistungen (mit Anlagenleistung über 100 Kilowatt) auch heute schon in der Direktvermarktung sind, stehen auch diese Forderungen im Widerspruch zum Monitoringbericht“, schreibt die DGS in ihrer Stellungnahme mit Blick auf die Änderung des Förderregimes. „Dort heißt es wörtlich, dass das EEG-Ziel bei Photovoltaik ‚bei keinen grundlegenden Änderungen in den Umsetzungsvoraussetzungen wie Flächenverfügbarkeit oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen‘ erreicht werden kann. Wie eine Abschaffung der Vergütung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhalten soll, ist eines von diversen Geheimnissen von Frau Ministerin Reiche.“

Arbeitsauftrag fürs Ministerium

Grundsätzlich sieht die DGS den Monitoringbericht als Arbeitsauftrag für das Bundeswirtschaftsministerium, die bisherigen Hürden für den Ausbau von Ökostromanlagen endlich aus dem Weg zu räumen. Dazu gehören die immer noch zu komplexen Planungsverfahren genauso wie die mangelnde Digitalisierung des Netzbetriebs.

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Ausbau ist gesetzlich festgelegt

Gleichzeitig deckt die DGS noch weitere Ungereimtheiten zwischen Monitoringbericht und Schlussfolgerungen des Wirtschaftsministeriums auf. So widerspricht sich die Ansage der Wirtschaftsministerin, nur so viel Ökostromleistung auszubauen, wie notwendig, mit der Aussage im Bericht, dass einen Ausbau weiterhin in großem Umfang voraussetzt. Die DGS verweist hier auch auf die gesetzliche Festlegung der Klimastrategie der Bundesregierung, die vom Bundesverfassungsgericht auch bestätigt wurde.

Wettbewerb nur einseitig

Zudem kritisiert die DGS, dass das Wirtschaftsministerium beim Ausbau von Kapazitätsmärkten explizit neue Gaskraftwerke priorisiert. Hier fehlt nicht nur die Technologieoffenheit, sondern auch ein ehrlicher Umgang mit den Kosten, die verschwiegen werden.

Auch beim Wettbewerb ist die Wirtschaftsministerin nicht konsequent. Während sie bei den Ökostromanlagen mehr Wettbewerb fordert, will sie ihn beim Ausbau von Smart Metern verhindern. So sollen nicht mehr die freien Messstellenbetreiber die Smart Meter einbauen, sondern weiterhin die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Auch hier schlagen die Autoren des Monitoringberichts das Gegenteil vor.

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Nicht an der falschen Stelle sparen

Auch bei den Kosteneinsparungen gehen die Autoren des Berichts und die Wirtschaftsministerin unterschiedliche Wege. Während Katherina Reiche Kosten senken will, indem sie die Einspeisevergütung streicht, wird im Monitoringbericht vorgeschlagen, durch Anreize zur Flexibilisierung und Änderungen beim Netzausbau Kosten einzusparen. Außerdem nimmt Katherina Reiche einseitig die Ökostromanlagen ins Visier ihrer Streichungen. Neue Gaskraftwerke und die Wasserstoffinfrastruktur sollen hingegen Förderungen erhalten, deren Höhe bisher noch gar nicht abzusehen ist.

Die gesamte Stellungnahme der DGS finden Sie auf der Webseite der Gesellschaft zum Download.