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EEG 2023: Verhaltene Zustimmung aus der Solar- und Wasserkraftbranche

Die gestrige Verabschiedung der Neuregelungen für die Photovoltaik in Deutschland durch den Bundestag stoßen in der Solarbranche auf verhaltene Zustimmung. Immerhin bezeichnet der BSW Solar die auf den Weg gebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter. Die Vervielfachung der Photovoltaikausbauziele sei ein unübersehbares Zeichen des Aufbruchs. Zugleich sei es aber auch eine Messlatte für die Energie- und Klimaschutzpolitik der kommenden Jahre, betonen die Branchenvertreter.

Viel Arbeit für die Branche

Immerhin kommt auf die Photovoltaikunternehmen viel Arbeit zu. Den das EEG 2023 sieht vor, die solare Kraftwerkskapazität in Deutschland von heute rund 60 Gigawatt bis zum Jahr 2030 auf 215 Gigawatt auszubauen. Das bedeutet, der Anteil der Solarenergie an der heimischen Stromversorgung steigt in den kommenden zehn Jahren von derzeit rund zehn Prozent auf nahezu 30 Prozent an. „Diese richtigen und alternativlosen Ziele sind nur erreichbar, wenn Investitionsbarrieren jetzt konsequent eingerissen werden und schnell weitere Reformpakete folgen“, umreißt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar, die noch anstehenden Aufgaben für die Ampelregierung.

Flächenkulisse ausgeweitet

Immerhin seien mit dem verabschiedeten energiepolitischen Osterpaket auch auf konkreter regulatorischer Ebene erste Weichen in die richtige Richtung gestellt. Der BSW verweist dazu auf die Auktionsvolumen für den Zeitraum ab 2023, die drastisch erhöht wurden und die vorsichtig ausgeweitete Flächenkulisse für künftige Solarparks. Aufgrund der wegfallenden EEG-Umlage wird auch die bisherige Sonnensteuer für den Eigenverbrauch von Solarstrom durch Gewerbebetriebe gestrichen.

Bürokratische Hemmnisse beseitigen

Auch die zum Teil nachjustierten Förderanreize für Solardächer stoßen beim Verband auf Zustimmung. „Bei privaten Immobilienbesitzern und im Bereich großer Solarparks rechnen wir jetzt mit einem deutlichen Anziehen der Nachfrage“, sagt Körnig. „Einige Zahnräder im Maschinenraum der Energiewende wurden frisch geölt, wichtige Antriebsriemen fehlen jedoch weiterhin, um der Solarisierung die nötige Schubkraft zu verleihen“, betont er. So seine die bürokratische Hemmnisse für die dezentrale solare Direktversorgung beispielsweise für die solare Direktversorgung von Mietern immer noch nicht abgebaut.

Nah- und Fernwärme solarisieren

Ebenso seien Reformen überfällig, um riesige Solarpotenziale nun auch in der Nah- und Fernwärme endlich stärker zu nutzen. „Mit dem heutigen Parlamentsbeschluss sind erneuerbare Energien auch energierechtlich zwar von ‚überragendem öffentlichen Interesse‘. Vom Netzanschluss bis zum Steuerrecht müssen aber weitere Barrieren aus dem Weg geräumt und Prozesse beschleunigt werden“, betont der BSW-Chef. „Je weniger Zeit Solarunternehmen für Papierkram aufbringen müssen, desto mehr Solaranlagen werden sie in den kommenden Jahren installieren können.“

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Wasserkraft den anderen Erneuerbaren gleichgestellt

Auch der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) begrüßt die Verabschiedung des Osterpaketes. Lange hagelte es von Seiten der Wasserkraftbetreiber heftige Kritik an den Vorhaben. „Wir sind erleichtert, dass die zuvor geplanten Änderungen wieder rückgängig gemacht wurden und so der Fortbestand Tausender kleiner Wasserkraftanlagen nun wieder gesichert ist“, sagt Hans-Peter Lang, Präsident des BDW. „Die Wasserkraft kann damit weiter ihren Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit leisten.“

Anlagen behalten Einspeisevergütung

Denn auch der Wasserkraft wurde – anders als vorher geplant – das überragende öffentliche Interesse bescheinigt. „Das öffentliche Interesse ist mit Blick auf Genehmigungsverfahren wichtig und gibt Anlagenbetreibern Sicherheit zum Fortbestand ihrer Anlagen“, erklärt Lang die Bedeutung dieses Passus‘. „Es war auch nicht nachvollziehbar, weshalb die älteste regenerative Technologie schlechter gestellt werden sollte als alle anderen Erneuerbaren.“ Zudem behalten die kleinen Wasserkraftwerke bis 500 Kilowatt Leistung die Einspeisevergütung.

Wasserkraftpotenzial analysieren

Der Verband begrüßt außerdem die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, mit einer wissenschaftlichen Studie das Wasserkraftpotenzial in Deutschland analysieren zu lassen, um einen Vorschlag für Ausbauziele zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis 2030 zu entwickeln. „Wasserkraft soll explizit zur Erreichung der Ausbauziele der Erneuerbaren bis 2030 beitragen - ein Paradigmenwechsel!“, begrüßt Helge Beyer, Geschäftsführer des BDW, diese Entscheidung. (su)