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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Herausforderungen und Lösungen

Betroffene Unternehmen stellen sich aktuell die Frage nach einer effizienten Lösung zur Vorbereitung auf die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes – kurz LKSG genannt. Seit dem 01. Januar 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Deutschland verpflichtet, in ihren Lieferketten Menschen- und Umweltrechtsverletzungen zu minimieren beziehungsweise zu verhindern. Bereits ab dem 01. Januar 2024 sinkt der Schwellenwert auf 1.000 Beschäftigte. Doch häufig sind bereits jetzt KMUs, die kleineren und mittleren Unternehmen, in ihrer Geschäftstätigkeit mit großen Unternehmen davon betroffen, Angaben zu dem Thema offen zu legen.

Um ausreichend Vorlauf einzuhalten und sich gut aufzustellen, wird es höchste Zeit zu handeln und sich proaktiv auf die Prüfung seiner internationalen Wertschöpfungsketten vorzubereiten. Es gilt, die umfangreichen Anforderungen des Gesetzes in Bezug auf Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren sowie Dokumentations- und Berichtspflicht angemessen zu gewichten und zu priorisieren.

Ziel ist es zunächst, in Form eines jährlichen Berichts an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachzuweisen, dass die beschriebenen Sorgfaltspflichten umgesetzt wurden. Diese erfordern von Unternehmen, dass sie nach ihrer individuellen Geschäftstätigkeit angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu erkennen und zu adressieren. Es gibt keine allgemeingültige Schwelle für diese Kriterien und es kann herausfordernd sein, eine exakte Einschätzung dieser Parameter vorzunehmen. Es ist daher umso wichtiger, dass der Priorisierungsprozess einem systematischen Vorgehen folgt, das nachvollziehbar ist und entsprechend dokumentiert wird.

AS Bauer hat deshalb ein pragmatisches Verfahren entwickelt, um die Anforderungen des LKSG in sechs Schritten zu erfüllen.

Mit der Verankerung des Risikomanagements kann bei Bedarf erklärt und belegt werden, wie die Angemessenheitskriterien im Risikomanagement und in der Risikoanalyse umgesetzt bzw. angewandt wurden. Die Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens sollten klar festgelegt und Verantwortlichkeiten definiert werden. Die Risikoanalyse erfordert die Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei den unmittelbaren Zulieferern. In Bezug auf Lieferanten kann im ersten Schritt eine automatisierte länderbezogene Analyse auf Basis internationaler Indizes erfolgen, um eine eindeutige Kategorisierung aufbauen zu können. Eine Priorisierung erfolgt anhand des Umsatzvolumens und einer eigenen Bewertung im Hinblick auf einzelne Lieferanten. An dieser Stelle erfolgt eine Filterung kritischer Lieferanten, die optional durch ein ausgewähltes Datenbank-Tool hinsichtlich ihrer ESG-Kriterien einer genaueren Prüfung unterliegen (siehe Grafik, rechte Seite).

Die daraus resultierenden Maßnahmen – sowohl Präventions- als auch Abhilfemaßnahmen – erfordern im eigenen Geschäftsbereich unverzügliches Handeln. Die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung ist Teil der Präventionsmaßnahmen und beschreibt, wie das Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzt. Hinsichtlich kritischer Lieferanten kann im äußersten Fall ein Abbruch der Geschäftsbeziehung erfolgen.

Innerhalb dieser Sorgfaltsprozesse sorgt das Beschwerdeverfahren für wichtige Erkenntnisse hinsichtlich neuer Risikobereiche und wird zu einem Kontrollsystem (intern und extern), das Verletzungen von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichten identifiziert. Die Einrichtung einer Whistleblower-Hotline oder eines externen Beschwerdeportals zwingt das jeweilige Unternehmen dazu bei einem Verstoß tätig zu werden.

Eine Wirksamkeitsprüfung ist erforderlich, um die Abläufe innerhalb der Risikoanalyse sowie der Maßnahmen zu optimieren und ggf. anzupassen. Standardisierte Checklisten helfen dabei und die Ergebnisse fließen in eine fortlaufende Dokumentation ein. Als Ergebnis steht ein jährlich einzureichender Bericht, der beim BAFA in Form eines elektronischen Berichtsfragebogens einzureichen ist. Parallel dazu ist dieser Bericht auf der Internetseite zu veröffentlichen und muss sieben Jahre lang aufbewahrt werden und öffentlich zugänglich sein.

Maßnahmen zur Gestaltung und Optimierung nachhaltiger Lieferketten:

  • Fangen Sie EINFACH an.
  • Bilden Sie ein breites Team mit möglichst vielen Qualifikationen. Sie brauchen einen langen Atem.
  • Bestimmen Sie eine zuständige Person (zum Beispiel aus dem Einkauf), die den Überblick zur Aufgabenstellung behält, über die Kompetenz verfügt und die Verantwortung trägt.
  • Blicken Sie auf bafa.de, um das Ziel klar im Auge zu behalten.
  • Überprüfen Sie im ersten Schritt Ihre Wertschöpfungskette und schaffen Sie eine Grundlage.
  • Sammeln Sie Daten zu Ihren Lieferanten, sortieren und strukturieren Sie diese.
  • Treten Sie in den Dialog mit Ihren Lieferanten.
  • Bewerten Sie Ihre Lieferanten nach den ESG-Kriterien (Environmental / Social & Governance / Umwelt, Soziales & Unternehmensführung).
  • Entwickeln Sie Maßnahmen für Ihre Lieferanten, um diese zu schulen und für Nachhaltigkeitsthemen zu sensibilisieren.
  • Bleiben Sie transparent, glaubwürdig und authentisch im Austausch mit Ihren Anspruchsgruppen.
  • Vorhandene Leitlinien und Best-Practice-Beispiele helfen als Orientierung, um letztendlich auch die eigene Glaubwürdigkeit und Reputation zu stärken. Wichtig ist, dass sich die Unternehmen frühzeitig um die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen kümmern. Dadurch können sie sich von Mitbewerbern abheben und neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen.

    Nina Jacobs
    Schnittstellenkoordinatorin, AS Bauer

    AS Bauer

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