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Elektromobilität

Ladesäulen in Deutschland müssen angemeldet werden

Alle in Deutschland installierten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Das gilt sowohl private als auch für öffentlich zugängliche Ladepunkte. So regelt es die novellierte Niederspannungsanschlussverordnung. Zur Umsetzung hat der Verbrand der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) die entsprechende Technische Anschlussregel Niederspannung (TAR Niederspannung) aktualisiert. Diese TAR regelt den Anschluss und Betrieb von Verbrauchern an Niederspannungsnetzen. Der VDE stellt auch auf seiner Internetseite ein Formular für die Anmeldung der Ladeeinrichtung bereit.

Eigentümer von Mehrfamilien- oder Einfamilienhäusern, die Ladepunkte für Elektroautos wollen, müssen sich aber keine allzu großen Sorgen machen. Denn die Anmeldung übernimmt der installierende Elektriker. Kritisch merken die Branchen der erneuerbaren Energien allerdings an, dass es weiterhin keinen gesicherten Anspruch auf den Anschluss der Ladesäule gibt, sondern der Netzbetreiber zustimmen muss. „Statt die Netzbetreiber stärker zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verpflichten, schraubt die Regierung den Anspruch herunter“, kritisiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE). „Ein völlig unverständlicher Vorgang, ist doch der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur Grundlage für mehr Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen und damit Notwendigkeit, um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen.“

Monopol der Netzbetreiber befürchtet

Denn Netzbetreiber sind jetzt in der Lage, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu verzögern oder sogar zu verhindert, wettert Busch. „Das stellt insbesondere dahingehend eine Gefahr dar, da auch sie selbst beziehungsweise ihre assoziierten Vertriebe Ladeeinrichtungen errichten“, warnt er vor einer Monopolisierung. „Netzbetreiber geraten daher massiv in Versuchung, den Anschluss von Ladeeinrichtungen von Wettbewerbern unnötig zu verzögern und sich so einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Auch hier rächen sich wiederum die seit Beginn des Wettbewerbes unzureichenden Unbundlingvorschriften auf der deutschen Verteilnetzebene.“

Ladesäulen sind leistungsstarke Verbraucher

Für die Elektrobranche ist diese Regelung aber verständlich. „Aus Sicht des Stromnetzes sind Elektroautos neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf“, erklärt Heike Kerber, Geschäftsführerin des Forums Netztechnik und Netzbetrieb beim VDE (FNN). „Ladevorgänge belasten das Netz zusätzlich und können weiteren Netzausbau notwendig machen. Das muss aber nicht sein, wenn Elektromobilität vorausschauend und gezielt ins Stromsystem integriert wird.“ Schließlich müssten die Netzbetreiber wissen, wo und wann die Elektroautos geladen werden und das in ihrer Planung und im Betrieb mit berücksichtigen, heißt es aus dem Verband. Derzeit wird zudem ein zentrales Melderegister für die private Ladeinfrastruktur vorbereitet.