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Resilienz für Windkraft auf See

Bieter-Vorauswahl für importarme Meereswindparks

Auch Resilienzvorgaben enthält der Kabinettsentwurf zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG, siehe unten). Die Europäische Union verlangt, dass die Widerständigkeit der Branche gegen Abhängigkeiten von Zulieferländern wächst. Importe von Turbinen oder Bauteilen, die nicht verbündet oder durch gute Wirtschaftsbeziehungen begünstigte Länder sind, sollen Anteile einbüßen, speziell China. Die Novelle sieht anders als der Entwurf des Gesetzes für die Erneuerbaren an Land, des EEG, keine Resilienz-Auktionsrunden vor, sondern eine Präqualifikation für alle WindSeeG-Tender. So dürfen nur Investoren bieten, die ab mehr als 50 Prozent Importabhängigkeit von einem Land von dort keine Windturbinen beziehen und die wichtigsten Bauteile auch dort nicht, wo der Anteil eines Landes daran zwei Jahre lang stark zunahm. Für China gilt, dass nur ein Viertel der wichtigen Komponenten von dort kommen dürfen – eine Extraregel gilt für Permanentmagneten. Besonders strikt sind Präqualifikationskriterien bei China, wo es um digitale Sicherheit geht. (tw)