Windkraft soll Kommunen in Sachsen mehr einbringen als anderswo. Dennoch wird es im Land nur zögerlich neue Windparkentwicklungsgebiete geben. Das sieht ein Kompromiss der CDU-SPD-Minderheitsregierung mit dem oppositionellen BSW vor. So wird Sachsen die im Landesplanungsgesetz zuletzt für schon 2027 anvisierte Ausweisung von zwei Prozent Landesfläche als Windkraftzonen auf die im Bundesgesetz WindBG gesetzte spätere Frist 2032 verschieben. Ende 2027 sollen – strikt nach WindBG – zuerst nur 1,3 Prozent feststehen. Mehr soll die Windkraft aber für ihre Akzeptanz tun. Windparkgenehmigungen erfordern ab 2026, dass die Betreiber den Kommunen 0,3 Cent pro Kilowattstunde abgeben. Das Bundesgesetz sieht nur die freiwillige Abgabe bis 0,2 Cent vor. Freiwillig können sächsische Betreiber bis zu 0,5 Cent zahlen.
Sachsen
CDU/SPD und BSW verlangsamen Windkraftpläne

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