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WindSeeG

Kabinett sieht neue Offshore-Ausschreibungen fürs Unterbieten vor

Ausschreibungen von mal 2 bis 4,8 Gigawatt (GW) pro Jahr statt steter 4-GW-Vergaben, 35 statt 25 Jahre Laufzeit, die durch Differenzverträge abgesicherte Einspeisevergütung inklusive Gewinnabschöpfung: Sie sind Kernneuregelungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) vom August. Das Bundeskabinett hat ihn mit eigenem Entwurf am 1. September weitgehend bestätigt.

Die von der Europäischen Union verlangte gesicherte Vergütung mit Gewinnabschöpfung durch Differenzverträge – die „CFD“ – verbindet das BMWE mit einer zentralen Forderung aus der Branche, wonach für Stromlieferverträge Türen offen bleiben sollen. Nun soll die Ausschreibung zuerst die PPA-Bereitschaft abfragen. Dabei erhält das dynamische Bieterverfahren mit mehreren Gebotsrunden sowie mit Nullvergütung und Zahlungsgeboten eine neue Chance. 2025 war das Verfahren gescheitert, weil keine Bieter mehr auftraten. Im Ergebnis vertreiben bisher bezuschlagte Windparkbetreiber dann Strom über PPA genannte Verträge an Großkunden.

Scheitert nun die Zuzahlauktion, soll die fürs CFD folgen. CFD führt zur Abführung von Mehrerlösen im Spotmarkt im Falle von Stromhandelspreisen über dem Vergütungszuschlagswert und begleicht Mindererlöse wegen geringerer Marktpreise. Die Branchenverbände BDEW und BWO monieren ein „Entweder-oder-Verfahren“: Sie wollen beide Auktionen lieber parallel. Sonst kämen risikofreudige vor gut planenden Bietern zum Zug. Derweil erhöht die Novelle den Höchstgebotswert um gut 3 auf 9,487 bis 9,6715 Cent pro Kilowattstunde, was steigende Kosten berücksichtigen soll. Die Bundesnetzagentur kann Gebots- und Vergütungshöchstwerte noch extra hochsetzen. (tw)