In unserem Fokus Grüne Versorger zeigen wir verschiedene Beispiel, wie die Energiewende in Stadtwerken und Kommunen gelingen kann. Von eigener Windparkplanung und PV für Mieterstrom bis zur Nutzung von Abwärme werden unterschiedliche Erfolgsmodelle vorgestellt.
Polarstern will Unternehmen und Veranstaltern die Nutzung von Solarstrom ohne eigene Investition ermöglichen Der Ökoenergieanbieter übernimmt im Rahmen der Projekte die gesamte Abwicklung, Planung, Finanzierung, die Betriebsführung und auch den Stromvertrieb.
250 Tonnen CO2Einsparung und 400 Kilowatt Solarstrom für 130 Mieter:innen. Darüber haben die Einhundert Energie GmbH und die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eine Contracting-Partnerschaft für den Ausbau von Photovoltaikanlagen geschlossen.
Die Berliner Stadtwerke haben auf dem Neubau der Wohnungsgesellschaft Gewobag eine Photovoltaikanlage mit 100 Kilowatt errichtet. Die Hürden für solche Projekte sind immer noch nicht alle beseitigt.
Mit einem neuen Gemeinschaftsunternehmen wollen die beiden Partner Mieterstromanlagen in ganz Deutschland finanzieren. Die Nachfrage steigt – vor allem nach Contractingmodellen, bei denen die Immobilienunternehmen nicht selbst investieren müssen.
Eine Solaranlage auf dem Dach und ein BHKW im Keller: Das sind die Herzstücke der Energieversorgung der Mieter eines Neubaus auf Wangerooge. Der Dienstleister liefert den Solar- und BHKW-Strom dabei im Lieferkettenmodell.
Mit einer neuen App können Teilnehmer an Mietrestromprojekten genau sehen, wie viel Sonnenenergie in ihrem persönlichen Strommix ist. Vermieter erfüllen mit ihr die Anforderungen für die Förderung von Effizienzhaus 40 Plus Gebäuden.
Wird der Solarstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses direkt vor Ort in eine Wärmpumpe geschickt, ist das jetzt schon 30 bis 35 Prozent preiswerter als eine Gasheizung. Die Vorteile dieser integrierten Mieterstromversorgung wachsen weiter.
Im Rahmen einer Sanierung eines großen Gebäudekomplexes in Merseburg hat Naturstrom dort ein separates Energienetz aufgebaut. Dieses wird mit Strom aus Solaranlagen und einem BHKW versorgt.
Mit zwei Projekten zeigt Naturstrom, wie auch in Gewerbeimmobilien Mieterstromprojekte ankommen. Schließlich ist dort das Potenzial des direkten Verbrauchs von Solarstrom vor Ort viel größer.
Das Stadtwerkenetzwerk ASEW konzentriert sich im aktuellen Mieterstrommustervertrag auf das Lieferkettenmodell, das seit Januar dieses Jahres möglich ist. Zudem gibt es einen neuen Mustervertrag für die Pacht von Klimaanlagen.
Der Berliner Senat will im Bundesrat einen Antrag einbringen, das Mieterstromgesetz zu ändern. Es geht hier darum, die bisherigen Beschränkungen aufzuheben und die Realisierung solcher Projekte zu vereinfachen.
Der BSW Solar und der DIHK haben gemeinsam einen Ratgeber für Gewerbebetriebe veröffentlicht, wie diese Solarstrom selbst nutzen können. Damit machen sie sich unabhängig gegenüber steigenden Strompreisen. Der Ratgeber enthält auch einige Details zum Thema Mieterstrom.
Mietrestromanlagen und Bürgerenergiegenossenschaften passen sehr gut zusammen. Denn gerade wenn es um kleine Projekte geht, können vor allem die Energiegenossen dieses Potenzial heben, das von den großen Anbietern nicht wahrgenommen wird. Doch das Engagement der Energiegenossenschaften im Bereich Mieterstrom hat in der Regel auch seine Grenzen.
Das Institut für Solarenergieforschung Hameln hat ein Programm entwickelt, mit dem Planer und Immobilieneigentümer die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromanlagen ausrechnen können. Für diese Berechnung sind sowohl reale Werte für die Witterungseinflüsse als auch für das Verbrauchsverhalten in den Gebäuden hinterlegt.
Die unterschiedliche Auslegung der Regelungen zur Anlagenzusammenfassung im EEG und im Mieterstromgesetz werfen Fragen auf. Die Einspeisevergütung von größeren Projekten steht auf der Kippe. Inzwischen baut Naturstrom in Tübingen sein bisher größtes Mieterstromprojekt.
Das Mieterstromgesetz legt fest, dass die Kunden, die ihren Strom aus der Solaranlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses beziehen, zehn Prozent unter dem Grundversorgertarif liegen muss. Diese Regelung ist überflüssig. Denn mit ausgeklügelter Planung ist mehr drin. Um den Projektbeteiligten einen Weg durch den rechtlichen und adminstrativen Dschungel zu schlagen, hat der Bundesverband Solarwirtschaft einen aktuellen Leitfaden zum Mieterstrom veröffentlicht.
Eine neue Verbändestudie schätzt das Potenzial für Mieterstromanlagen in den 20 größte Städten der Bundesrepublik auf 1,1 Gigawatt. Dadurch könnten 1,4 Millionen Mieter allein in diesen Städten vom preiswerten Solarstrom profitieren. Allerdings müssen noch mehr Hürden aus dem Weg geräumt werden, um das gesamte Potenzial zu heben.
Hamburg und Berlin wollen gegenüber den Flächenländern endlich aufholen. Die Stadtstaaten liegen in Sachen Energiewende weit hinten. Das soll sich ändern. In Hamburg nimmt das ein Verbund aus Versorgern, Netzbetreibern und Energiegenossenschaften in die Hand. In Berlin werden die Stadtwerke mit 230 Millionen Euro ausgestattet, um der Energiewende auf die Beine zu helfen.
In München haben Wohnungsbaugenossenschaften eine neue Genossenschaft gegründet, die Mieterstromanlagen baut und betreibt. Damit behalten die Genossenschaften ihre steuerlichen Vorteile und können trotzdem ihre Mieter mit Solarstrom vom Dach versorgen.
Polarstern hat die ersten beiden Mieterstromprojekte zur Förderung angemeldet. Bisher ist das noch eine administrativer Hürdenlauf. Doch dank der Förderung können solche Projekte jetzt auch in kleineren Mehrfamilienhäusern umgesetzt werden.
Mieterstrom kann zum neuen Standbein für Energiegenossenschaften werden, nachdem sie aus dem Geschäft mit Solarparks durch die Ausschreibungen vollständig verdrängt wurden. Es ist nicht nur die verbesserte Wirtschaftlichkeit, sonder auch das positive Image, das Mieterstrom für die Energiegenossen so interessant macht.
Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Dieses geht jetzt in den Bundestag und soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Die Verbesserungsvorschläge aus der Verbändeanhörung wurden dabei komplett ignoriert.
Eigentlich sollte die kleine Ökostromnovelle in Österreich schon längst verabschiedet sein. Sie hängt aber derzeit im Parlament fest, wo sich die Regierungskoalition nicht mit der Opposition einigen kann. Diese braucht eine Zweidrittel-Mehrheit, die ohne die Opposition nicht machbar ist. Es wäre zumindest ein erster Schritt, dem eine grundlegende Reform der Ökostromgesetzgebung folgen muss. Denn die Zeiten, in denen Solarstrom nur eingespeist wurde, sind längst vorbei.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Gesetz entworfen, in dem sie die Förderung von Mietersolaranlagen regeln will. Damit regiert sie an den Bundesländern vorbei, die im EEG eine anteilige Befreiung des Mieterstroms von der EEG-Umlage vorgesehen hatten.