Ein Vertrag soll Speicher, Erzeuger und Stromumwandler mit rechnerischer Überlast an einem Einspeisepunkt flexibel Grünstrom dosieren lassen.
Der Bezug von Ökostrom direkt vom Produzenten ist für die stromverbrauchenden Unternehmen komplex. Um zumindest vertraglich Sicherheit zu bieten, hat die Marktoffensive Erneuerbare Energien einen Mustervertrag inklusive erklärender Dokumente entwickelt.
Mit dem Mustervertrag können die Zahlungen der Anlagenbetreiber an die Standortkommunen auf rechtssichere Beine gestellt werden. Dies verbessert die Akzeptanz vor Ort und schafft den Kommunen eine planbare Einnahmequelle.
Der BSW Solar will den Weg zur Beteiligung von Kommunen an den Erträgen von Solarparks ebnen. Deshalb hat er ein Arbeitspaket mit einem Mustervertrag und einer Absichtserklärung erstellt.
§6 statt §36k: Die Neuregelungen im überarbeiteten EEG 21 machten formale und inhaltliche Anpassungen nötig.
Das Stadtwerkenetzwerk ASEW konzentriert sich im aktuellen Mieterstrommustervertrag auf das Lieferkettenmodell, das seit Januar dieses Jahres möglich ist. Zudem gibt es einen neuen Mustervertrag für die Pacht von Klimaanlagen.
Der Standardvertrag soll einen Vertragsabschluss mit Kommunen schon vor der Genehmigung ermöglichen. BWE bietet kostenlose Online-Veranstaltung am 2. Juli an.
Der Bundesverband für Solarwirtschaft hat einen Leitfaden veröffentlicht, in dem er Betreiber von Solarstromanlagen durch den rechtlichen und technischen Dschungel der Direktvermarktung führt. Wegen der Regelungen im aktuellen EEG wird das für die Solarstromproduzenten immer interessanter.