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Fortschritte bei der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung

Die Umsetzungsfrist für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist bereits zum zweiten Mal verlängert worden. Die Gründe: die verzögerte Anpassung des luftfahrtrechtlichen Rahmens, aber auch die Tatsache, dass es am Markt dafür zurzeit nur eine Handvoll Anbieter gibt. Zwei von ihnen setzen auf Wago Technik, um ihre Lösungen so flexibel, sicher und wirtschaftlich wie möglich für ihre Kunden umzusetzen – Protea Tech und Dark Sky. Beide haben Ende März 2021 die notwendige Baumusterprüfung bestanden.

BNK hat der Gesetzgeber bereits Ende 2018 im Energiesammelgesetz (EnSaG) beschlossen. Sie sorgt dafür, dass die roten Lichter an Windkraftanlagen nur dann blinken, wenn sich ihnen tatsächlich Flugzeuge nachts nähern – in einem Umkreis von vier Kilometern und einer Flughöhe von weniger als 600 Metern. Generell ist BNK verpflichtend für den Bestand und den Neubau von Anlagen mit mehr als 100 Metern Gesamthöhe. Diese Anlagen müssen bis zu den Stichtagen mit entsprechender Technik ausgestattet bzw. nachgerüstet werden. „Das betrifft mehr als 13.000 Anlagen“, sagt Ingo Lange, Geschäftsführer der Protea Tech GmbH & Co. KG aus Filderstadt bei Stuttgart. Die Protea-Gruppe betreibt seit mehr als 20 Jahren Windenergieanlagen und baut seit vielen Jahren als zertifizierter Wago-Solution-Provider Steuerungen für die erneuerbaren Energien, auch BNK-Systeme.

Ziel von BNK ist, Lichtemissionen zu reduzieren und die gesellschaftliche Akzeptanz von Windkraftanlagen als Quelle erneuerbare Energien zu erhöhen. „Wir können mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen die nächtlichen Lichtemissionen von Windparks um bis zu 98 Prozent reduzieren“, sagt Thomas Herrholz, Geschäftsführer der Dark Sky GmbH. Die Dark Sky, mit Sitz in Neubrandenburg, ist ebenfalls Anbieter von BNK-Systemen und gehört zur uckermärkischen Enertrag-Gruppe. Das Team um Geschäftsführer Thomas Herrholz hat einen langjährigen Background im Bereich der Anlagen-, Befeuerungs- und Radartechnik und vielfältige Erfahrungen in Radarprojekten gesammelt.

Keine BNK, keine EEG-Vergütung – was tun?

Windkraftanlagenbetreiber, die künftig auf BNK verzichten, riskieren ihren Anspruch auf die Marktprämie bzw. EEG-Vergütung. Von der Bundesnetzagentur heißt es dazu: „Solange der Anlagenbetreiber gegen diese Pflicht (BNK, Anm. d. Red.) verstößt, verringert sich der anzulegende Wert auf den Monatsmarktwert (§ 52, Absatz 2, Satz 1, Nummer 1a EEG 2017). Für direktvermarkteten Strom würden damit keine Zahlungen gemäß § 19 EEG 2017 mehr geleistet.“ Die Verantwortlichen von Dark Sky und Protea Tech wissen daher, dass die Umsetzung bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung keine Ob-, sondern in den meisten Fällen eine Wann-Frage ist: „Schon allein aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird es jeder Anlagenbetreiber tun müssen. Sonst beschert die rote Blinkerei nachts zu viel Verluste“, bemerkt Ingo Lange. Eine wesentliche Herausforderung bei BNK ist es, die Schnittstelle zwischen den BNK-Systemen und dem vorhandenen Befeuerungssystem herzustellen. Doch deswegen gleich die ganze Befeuerungsanlage austauschen? Das ist in Thomas Herrholz Augen nicht notwendig: „Wir sind sehr stark spezialisiert auf die Anbindung von Befeuerungssystemen. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, die ganze Befeuerung auszutauschen, um BNK möglich zu machen. Mit unserer Infrastruktur und dem Wago-System haben wir vielfältige Anbindungsmöglichkeiten und können in vielen Fällen die bereits vorhandene Befeuerung anbinden.“

BNK: Technologieoffen – Transponder- oder Radartechnik?

Wie die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung umzusetzen ist, beschreibt der Gesetzgeber mittlerweile bewusst technologieoffen. War bisher nur die reichweitenstarke Radartechnik für BNK zur Detektion von Flugzeugen zugelassen, sind mit der Änderung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) seit Anfang Mai 2020 auch Transpondersysteme erlaubt. Der Vorteil: die Wirtschaftlichkeit. Ein Radarsystem kann schnell mal um das Zehnfache teurer sein als ein System auf der Basis von Transpondertechnik. 

Ebenfalls auf Transponder setzt Lanthan Safe Sky. Die Kooperationsgemeinschaft BNK Saar GmbH und Lanthan Safe Sky GmbH haben pünktlich zu Weihnachten das erste Projekt zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen im Saarland erfolgreich umgesetzt. Künftig wird die Hindernisbefeuerung des Windparks Tholey nachts nur noch blinken, wenn sich ein Luftverkehrsfahrzeug in unmittelbarer Nähe befindet. Nach erfolgreicher Installation des BNK-Systems und Umrüstung der Hindernisbefeuerung, erfolgte nun die Genehmigung des ersten BNK Projekts im Saarland.

„Wir freuen uns zusammen mit der Firma Vensys, als Eigentümer und Hersteller des Windparks Tholey, echte Pionierarbeit im Saarland geleistet zu haben“, sagt Rafael Feilen, Geschäftsführer der BNK Saar. Anne Brachmann und Carsten Meiser von der Vensys Energy AG ergänzen: „Als Anlagenhersteller und Betreiber ist uns die Akzeptanz von Windenergieanlagen sehr wichtig. Wir freuen uns daher sehr darüber, einen Beitrag zur Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung leisten zu können.“

„Mit unserem Transponder-BNK-System können wir bereits vor Installation genaue Aussagen darüber treffen, wie eine sichere Erkennung von Luftverkehrsfahrzeugen erfolgen kann. Wir bieten somit unseren Projektpartnern bereits in einem frühen Projektstatus die notwendige planungsrechtliche und wirtschaftliche Sicherheit“, führt Steven Siemen, Leiter Projektmanagement der Lanthan Safe Sky, aus.

In den nächsten Monaten wird die BNK Saar ihr Transponder BNK Netz nach und nach ausbauen, um das Saarland flächendeckend mit einem BNK Signal ausstatten zu können. Einer fristgerechten Umsetzung der BNK Pflicht bis Ende des Jahres steht somit für alle Windparkbetreiber im Saarland nichts mehr im Wege. (nw)

Sehen Sie hier ein ungewöhnliches Video zum Thema.

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