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10-H-Regelung

Warum die Windkraftgegner in Brandenburg scheiterten

Das Volksbegehren der Initiative Rettet Brandenburg hätte 80.000 Stimmen bekommen müssen, um die Forderung nach einer sogenannten 10-H-Regelung im Landtag auf die Tagesordnung zu bringen. Doch nur 45.000 Unterzeichner ließen sogar den offiziellen Sprecher der Initiative, Thomas Jacob, sagen: „45.000 Unterschriften – das ist ja nicht viel.“ Immerhin habe die Stimmenwerbung aber „eine Diskussion über die Probleme mit der Windkraft in Gang gesetzt.“

Das ist allerdings nicht ganz richtig: Bereits 2015 hatte die Initiative dem Landtag 33.335 Unterschriften mit ihren Forderungen übergeben – der Landtag hatte diese danach auch bereits abgelehnt. Daher hatte „Rettet Brandenburg“ anschließend auch das offizielle Volksbegehren gestartet. Doch die jetzt erreichte Unterzeichnungsquote erreichte immer noch nur eine Zustimmung von 2,25 Prozent der Brandenburger. Die Landtagsfraktion der größeren Regierungspartei SPD, in Potsdam zusammen mit der Linkspartei im Regierungsboot, hatte damals bereits einen Diskussionsprozess über mögliche Kompromisse zugunsten sich von Windkraft bedrängt fühlender Anwohner in Gang gesetzt. Sie zeigte sich bereit, nicht am Landesziel einer Ausweisung von Windparkflächen in der Größenordnung von zwei Prozent der Landesfläche festzuhalten.

Als ein Grund für die geringe Zustimmung zu den Wünschen der Windkraftgegner gelten nun deren Radikalität: Kürzlich hatte sich die Windbranche mit der Landesregierung darauf geeinigt, einen Abstand zu Siedlungen von 1.000 Metern einzuhalten. Doch „Rettet Brandenburg“ beharrt sogar nach dem gescheiterten Volksbegehren auf dem Abstand des Zehnfachen der Anlagenhöhe, was bei modernen Windkraftanlagen einer Distanz zu Siedlungen von 2.000 Metern, also zwei Kilometern entspricht. Damit, das hat die 2014 in Bayern bundesweit erstmals eingeführte 10-H-Regelung gezeigt, werden zumindest in landwirtschaftlich zersiedelten Regionen landesweit kaum noch irgendwo neue Projekte möglich. Weil die Initiative in ihrem Volksbegehren zudem auf einem Verbot von Windkraft im Wald bestand, hätte ihr Sieg das Ende für die energiepolitischen Ziele Potsdams bedeutet. Die Unterstützer der Initiative selbst sehen das natürlich anders: Die Beteiligung sei daher gering geblieben, weil sich viele Anwohner entmutigt fühlten. Sie seien bereits "desillusioniert" und glaubten, dass die Politiker sich ohnehin nicht nach ihren Wünschen richteten.

Zustimmung in besonders windkraftstarken Regionen sogar noch geringer

Die geringe Zustimmung zum Volksbegehren trotz tatsächlich zunehmendem Unmut in der Bevölkerung erweist sich auch im Vergleich zu anderen Volksbegehren als deutliche Abfuhr für die radikalen Forderungen der Windkraftgegner. So hatte ein Volksbegehren in diesem Jahr gegen Massentierhaltung schon 104.000 Stimmen erreicht. Ein weiteres Begehren für weniger Flugverkehr im Hauptstadtflughafen scheiterte, erhielt aber mit 52.000 ebenfalls mehr Stimmen. Beim Volksbegehren von „Rettet Brandenburg“ fiel hingegen selbst in den Regionen mit den großen Windparks die Beteiligung „überraschend gering aus“, wie die Potsdamer Neusten Nachrichten berichteten:  im Havelland (1,56 Prozent), in der Prignitz (2,75) und der Uckermark (2,46).

Dennoch will Politik den Anwohnern entgegenkommen

Doch SPD und Linke wollen den Bürgerunmut offenbar dennoch ernstnehmen. Bei der aktuellen Neuaufstellung der Regionalpläne planen die dafür zuständigen Behörden nun überall mit einem Mindestabstand von tausend Metern. Auch die Grünen kritisierten nach dem Ende des Begehrens die Maßlosigkeit der Initiative. Ihr Landesvorsitzender Clemens Rostock erklärte jedoch: „Für die Erreichung der Klimaziele ist ein behutsamer Ausbau der Windkraft allerdings weiterhin nötig.“ Die Initiativen kritisierten „zu Recht, dass viele Windkraftanlagen in Brandenburg zu nah an Wohnhäusern und in wertvollen Waldflächen aufgestellt wurden.“ Die einzige Oppositionspartei, die CDU, hatte die Windkraftgegner unterstützt. Sie bedauerte deren Niederlage.

(Tilman Weber)