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Ausschreibungen

Ergebnisse Biogas, dritte Runde Wind an Land

Gebote für die dritte Runde der Ausschreibungen für Windenergie an Land können bis zum 2. November abgegeben werden, teilte die Bundesnetzagentur mit. Der Termin verschiebt sich um einen Tag nach hinten, da der 1. November, Allerheiligen, in Nordrhein-Westfalen, wo die Bundesnetzagentur beheimatet ist, ein Feiertag ist.

1.000 MW stehen zur Auktion, davon 403,55 MW im so genannten Netzausbaugebiet in Norddeutschland. Das zulässige Höchstgebot liegt erneut bei 7 ct/kWh, doch angesichts der Höchstpreise der beiden ersten Runden in diesem Jahr von 5,78 ct/kWh sowie 4,29 ct/kWh und den jetzt noch unveränderten Regeln für Bürgerenergiegesellschaften rechnen Experten eher mit weiter sinkenden Preisen. Erst in den ersten beiden Runden 2018 gilt für Bürgerenergiegesellschaften ebenfalls eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz als Teilnahmevoraussetzung, jetzt recht ein Windertragsgutachten. Projektgenehmigungen für die aktuelle Ausschreibung müssen bis 11. Oktober im Anlagenregister gemeldet werden.

Ergebnisse Biogas: Zuschlag für alle

Unterdessen hat die Bundesnetzagentur auch die Ergebnisse für die erste und einzige Ausschreibungsrunde Biogas in diesem Jahr mitgeteilt. Angesichts der geringen Anzahl von Bietern liegen die Preise nahe der gesetzlichen Obergrenze und alle zugelassenen 24 Gebote erhielten einen Zuschlag. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 14,30 ct/kWh, so die Behörde. Für Neuanlagen ergibt sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14,81 ct/kWh. Bestandsanlagen haben im Mittel einen Zuschlagswert von 14,16 ct/kWh erhalten.

„Bereits im Vorfeld wurde in der Branche erwartet, dass nur wenige Gebote eingehen werden. Dies hat sich nun bestätigt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Insgesamt waren 33 Gebote mit einem Volumen von rund 41 MW eingegangen. Neun wurden nicht zugelassen.

20 bestehende Anlagen erfolgreich

Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, entfielen 20 auf Bestandsanlagen. Eine Besonderheit des Verfahrens war, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen an der Ausschreibung teilnehmen konnten, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Auffällig sei die geringe Beteiligung von Neuanlagen gewesen, von denen nur vier Anlagen einen Zuschlag erhalten haben, hieß es von Seiten der Bundesnetzagentur. Sie kündigte ein Hintregrundpapier mit detaillierten Ergebnisse an, dass auf ihrer Internetseite veröffentlicht werden soll.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasse findet erst wieder im September 2018 statt. Das in dieser Runde nicht genutzte Ausschreibungsvolumen wird dann erneut ausgeschrieben

Biogas-Verbände uneinig

Von den Verbänden der Branche kamen umgehend Kritik und Vorschläge für eine Änderung der Ausschreibungsmodalitäten, wobei sich der Fachverband Biogas von den anderen Verbänden abgrenzt. So forderten Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Biogas e.V. (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH) in einer gemeinsamen Erklärung unter anderem die Einführung von Korrekturfaktoren für kleine und mittlere Projekte, um die Akteursvielfalt zu wahren. Der Biogasrat lehnt diese Forderung als „wettbewerbsverzerrend“ ab.

Einig hingegen sind sich die Verbände darin, die unterschiedlichen Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen auf dem höheren Niveau der bestehenden Anlagen von 16, 9 ct/kWh anzugleichen. (Katharina Wolf)