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Haushaltsperre: BAFA stoppt Fördermittel für Bürgerwind und Energieberatung

Gerichtsurteil, Haushaltsstopp, Förderpause: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Haushaltsplanung der Bundesregierung für verfassungswidrig zu erklären, hat Auswirkungen auf die Förderung erneuerbarer Energien und energieeffizientem Wohnen. So hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt eine Reihe von Programmen ausgesetzt, darunter die Förderung von Bürgerwindenergie, die Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude, das Aufbauprogramm Wärmepumpe und das Förderprogramm Serielle Sanierung. Auf Eis liegen zudem die Kälte-Klima-Richtlinie sowie die E-Lastenfahrrad-Richtlinie, die den Verkehrssektor klimafreundlichen machen sollten. Auch die KfW hat Programme für Energietische Stadtsanieung und die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft ausgesetzt.

Anträge werden weder angenommen noch bewilligt

Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres werde die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert, schreibt das BAFA auf seiner Homepage. Lediglich Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Förderung für Wärmepumpen, Neubauten und Elektroautos läuft weiter

Ausgenommen von der Antragspause sind der Umweltbonus für Elektroautos und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – und damit die Förderung von Wärmepumpen, die über das BEG läuft. Die KfW fördert zudem laut Bundesbauministerium weiterhin das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN ) – zumindest für dieses Jahr.

„Hatten auf Verbesserungen für die Bürgerenergie statt Förderstopp gehofft“

„Der Stopp des Förderprogramms Bürgerenergiegesellschaften ist ein katastrophales Signal“, sagt Malte Zieher vom Bündnis Bürgerenergie. Mit dem Programm wurden seit Anfang des Jahres Planungs- und Projektentwicklungskosten bei Bürgerwindparkprojekten unterstützt. Allerdings: Wegen der hohen Hürden für Antragsteller wurde es laut Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) nicht genutzt.

Zieher räumt ein, dass die Zugangsvoraussetzungen für Bürgerenergiegesellschaften mit 50 beteiligten natürlichen Personen zum Beginn der Planungsphase viel zu hoch seien. „Dennoch ist das Programm ein wichtiger Anreiz für Bürgerenergiegesellschaften, in die eigene Planung von Bürgerwindparks einzusteigen“, sagt er. Man habe statt des Förderstopps auf eine Entbürokratisierung und die lange versprochene Ausweitung auf große Photovoltaikanlagen und am besten auch Wärme- und Mobilitätsprojekte gehofft. (kw)

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