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Gesetz für Wärme macht gute Thermik für Bürgerenergie – Podcast startet

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) informiert ab sofort die an Investitionen in gemeinschaftliche örtliche Erneuerbare-Energien-Anlagen interessierten Bürgerinnen und Bürger durch einen Podcast über konkrete Finanzierungsmöglichkeiten. Wie die Berliner Vereinigung nun mitteilt, ist die erste Folge einer speziell zu diesem Thema geplanten Serie an Podcasts nun online im Internet zu hören. Die als Interviews gestalteten Hörstücke sind eine Produktion der 2022 gegründeten europäischen Bürgerenergie-Initiative Life ACCE – Access to Capital for Community Energy. Der sich zu Deutsch also Zugang zu Kapital für Bürgerenergie nennende Zusammenschluss will fünf europäische Bürgerenergie-Finanzierungs-Systeme entwickeln. Die Gründungspartner von ACCE sind die Bürgerenergieverbände BBEn in Deutschland, Energie Samen in den Niederlanden, Ecopower in Belgien, Energie Partagée in Frankreich, Goiener in Spanien, ZEZ in Kroatien, Cooperativa de Energie in Rumänien und die Dachorganisation innerhalb der Europäischen Union (EU) Rescoop EU.

Der auf der Plattform Spotify veröffentlichte Podcast lasse nicht nur „mehr über neue Finanzierungskonzepte“ erfahren, sondern auch über „die beeindruckenden Investitionen des ACCE-Projekts“. Zuhörende könnten in der Serie „Bürgerenergie in ganz Europa“ entdecken und hören, „wie unser Projekt die Energielandschaft transformieren kann“, teilte BBEn mit.

Derweil sieht das BBEn auch Aufwind für Bürgerenergie voraus, wenn das geplante neue Wärmeplanungsgesetz ab 2024 Gültigkeit erlangt und wirksam wird. Gemeinden mit mehr als 45.000 Einwohnern müssen gemäß dem jetzt vorliegenden Entwurf bei lokalen Projekten im Rahmen der Wärmeplanung eine Teilnahme örtlicher Bürgerenergiegesellschaften immer erwägen. Zwar müssen die Kommunen diese nicht in jedem Fall auch tatsächlich einbinden. Sie müssen aber für ihre künftig vorgeschriebene Wärmeplanung immer vorab prüfen, ob die Bürgerenergiegesellschaften bei der Unterstützung des Wärmeplans behilflich sein könnten.

Das Gesetz sieht vor allem vor, dass Kommunen ab 100.000 Einwohnern bis 2026 einen Wärmeversorgungsplan zur Belieferung der eigenen Stadt mit der benötigten grünen Heiz- und Kühlungsenergie vorlegen müssen. Kleinere Kommunen haben zwei Jahre mehr Zeit.

Hören Sie hier den Podcast! 

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